Die Verwendung von Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen.
Für diese Unterklasse geeignete Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen müssen auch an geeigneter Stelle in die Hauptgruppe A61K 8/00 , die Unterklassen C07C, C07D, C07F, C07G, C07H, C07J, C07K, C11D und C12N oder in die Klassen C01 und C08 klassifiziert werden.
Desodorieren von Luft | A61L 9/00 |
Arzneimittel gegen dermatologische Störungen | A61P 17/02-A61P 17/16 |
Ätherische Öle oder Duftstoffe an sich | C11B 9/00 |
In dieser Unterklasse sind alle Verwendungen von Kosmetika oder ähnlichen Zubereitungen, die in den Ansprüchen angegeben oder in den Beispielen der Anmeldung als wesentlich offenbart worden sind, in alle geeigneten Stellen zu klassifizieren.
Die Klassifikationssymbole dieser Unterklasse werden auf den Patentdokumenten nicht an erster Stelle aufgeführt.