A23J

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Gewinnung von Protein-Zusammensetzungen für Lebensmittel, z. B. aus Fleisch, Fisch oder anderen Meerestieren, Blut, Eiern, Haaren, Getreide, hülsentragenden oder anderen Pflanzensamen, Abwässern, Hefe oder Milch.

Öffnen von Eiern in großen Mengen und Trennen des Eigelbs vom Eiweiß.

Verarbeiten von Proteinen für Lebensmittel, z. B. durch Texturierung unter Anwendung von Gefrieren, Extrusion, Expansion, Koagulation aus oder in einer Lösung; durch Hydrolyse unter Anwendung chemischer Reagentien oder Enzymen.

Phosphatid-Zusammensetzungen für Lebensmittel, z. B. Lezithin.


Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Phosphatide in Ölen oder Fetten werden in C11B klassifiziert.


Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Behandeln von Mehl oder Teig durch Zugabe von Proteinen vor oder während des Backens
A21D 2/26
Molkereierzeugnisse, z. B. Milch, Butter, Käse; Milch- oder Käseersatzstoffe; deren Herstellung
A23C 9/00, A23C 11/00, A23C 17/00 - A23C 23/00
Kakaoerzeugnisse
A23G 1/44
Zuckerwaren, Konfekt oder Marzipan
A23G 3/44
Kaugummi
A23G 4/14
Gefrorene Süßwaren
A23G 9/38
Lebensmittel, die Proteine als Gelier- oder Verdickungsmittel enthalten
A23L 29/281
Proteine als Zusatzstoffe für diätetische Lebensmittel
A23L 33/17
Proteine als Zusatzstoffe für nichtalkoholische Getränke
A23L 2/66

Informative Querverweise

Futtermittel
A23K 10/00
Protein- oder Phosphatid-Zusammensetzungen für Pharmazeutika oder Kosmetika
A61K 8/64, A61K 9/38, A61K 9/64
Phosphatide an sich
C07F
Allgemeine Verfahren zur Herstellung von Peptiden
C07K 1/00
Peptide, z. B. Oligopeptide, Proteine
C07K 4/00 - C07K 14/00
Immunglobuline
C07K 16/00
Trägergebundene oder immobilisierte Peptide und deren Herstellung
C07K 17/00
Hybridpeptide
C07K 19/00
Makromolekulare Materialien aus Blut
C08H
Herstellung von Leim
C09H
Gelatine nicht für Lebensmittel
C09H 1/00 - C09H 9/04
Analyse von Lebensmitteln
G01N 33/02
Enzyme und deren Herstellung
C12N 9/00
Herstellung von Peptiden oder Proteinen unter Verwendung von Mikroorganismen oder Enzymen
C12P 21/00
Verwendung von Substanzen als Emulgier-, Benetz-, Dispergier- oder Schaumerzeugungsmittel
C09K 23/30

Spezielle Klassifizierungsregeln

Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird in den Gruppen A23J 3/04-A23J 3/20 in die letzte geeignete Stelle klassifiziert.

Ein in den Gruppen A23J 3/22-A23J 3/30 klassifizierter Gegenstand wird auch in die Gruppen A23J 3/04-A23J 3/20 klassifiziert, wenn die Beschaffenheit des Proteins von Bedeutung ist.