Gewinnung von Protein-Zusammensetzungen für Lebensmittel, z. B. aus Fleisch, Fisch oder anderen Meerestieren, Blut, Eiern, Haaren, Getreide, hülsentragenden oder anderen Pflanzensamen, Abwässern, Hefe oder Milch.
Öffnen von Eiern in großen Mengen und Trennen des Eigelbs vom Eiweiß.
Verarbeiten von Proteinen für Lebensmittel, z. B. durch Texturierung unter Anwendung von Gefrieren, Extrusion, Expansion, Koagulation aus oder in einer Lösung; durch Hydrolyse unter Anwendung chemischer Reagentien oder Enzymen.
Phosphatid-Zusammensetzungen für Lebensmittel, z. B. Lezithin.
Phosphatide in Ölen oder Fetten werden in
C11B klassifiziert.
Behandeln von Mehl oder Teig durch Zugabe von Proteinen vor oder während des Backens
| A21D 2/26 |
Molkereierzeugnisse, z. B. Milch, Butter, Käse; Milch- oder Käseersatzstoffe; deren Herstellung | A23C 9/00, A23C 11/00, A23C 17/00 - A23C 23/00 |
Kakaoerzeugnisse
| A23G 1/44 |
Zuckerwaren, Konfekt oder Marzipan
| A23G 3/44 |
Kaugummi
| A23G 4/14 |
Gefrorene Süßwaren
| A23G 9/38 |
Lebensmittel, die Proteine als Gelier- oder Verdickungsmittel enthalten
| A23L 29/281 |
Proteine als Zusatzstoffe für diätetische Lebensmittel
| A23L 33/17 |
Proteine als Zusatzstoffe für nichtalkoholische Getränke
| A23L 2/66 |
Futtermittel
| A23K 10/00 |
Protein- oder Phosphatid-Zusammensetzungen für Pharmazeutika oder Kosmetika
| A61K 8/64, A61K 9/38, A61K 9/64 |
Phosphatide an sich
| C07F |
Allgemeine Verfahren zur Herstellung von Peptiden
| C07K 1/00 |
Peptide, z. B. Oligopeptide, Proteine
| C07K 4/00 - C07K 14/00 |
Immunglobuline
| C07K 16/00 |
Trägergebundene oder immobilisierte Peptide und deren Herstellung
| C07K 17/00 |
Hybridpeptide
| C07K 19/00 |
Makromolekulare Materialien aus Blut
| C08H |
Herstellung von Leim
| C09H |
Gelatine nicht für Lebensmittel
| C09H 1/00 - C09H 9/04 |
Analyse von Lebensmitteln
| G01N 33/02 |
Enzyme und deren Herstellung
| C12N 9/00 |
Herstellung von Peptiden oder Proteinen unter Verwendung von Mikroorganismen oder Enzymen
| C12P 21/00 |
Verwendung von Substanzen als Emulgier-, Benetz-, Dispergier- oder Schaumerzeugungsmittel
| C09K 23/30 |
Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird in den Gruppen A23J 3/04-A23J 3/20
in die letzte geeignete Stelle klassifiziert.
Ein in den Gruppen
A23J 3/22-A23J 3/30
klassifizierter Gegenstand wird auch in die Gruppen
A23J 3/04-A23J 3/20
klassifiziert, wenn die Beschaffenheit des Proteins von Bedeutung ist.