A23B

Definition

Diese Klassifikationsstelle umfasst:

Verfahren zum Konservieren von Fleisch, Wurst, Fisch, Fischerzeugnissen, Eiern, Eiprodukten, Obst, Gemüse (Konservierung von rohen Kartoffeln) oder essbarem Korngut durch Erhitzen, Trocknen, Einfrieren, Bestrahlen, Räuchern, Verwenden von Chemikalien oder Mikroorganismen, etc. und Zusammensetzungen hierfür.

Vorrichtungen zum Konservieren von Fleisch, Wurst, Fisch, Fischerzeugnissen, Eiern, Eiprodukten, Obst, Gemüse oder essbarem Korngut mittels Flüssigkeiten, Feststoffen oder Gasen.

Vorrichtungen, Verfahren und Zusammensetzungen zum Überziehen von Fleisch, Wurst, Fisch, Fischerzeugnissen, Eiern, Eiprodukten, Obst, Gemüse oder essbarem Korngut mit einer Schutzschicht.

Geräte zum Pressen von Sauerkraut.

Chemisches Reifen von Obst oder Gemüse mit Flüssigkeiten, Feststoffen oder Gasen.

Konservierte, gereifte oder eingedoste Produkte (d.h. Fleisch, Wurst, Fisch, Fischerzeugnisse, Eier, Eiprodukte, Obst, Gemüse oder essbares Korngut) an sich.


Beziehungen zu anderen Klassifikationsstellen

Konservieren von Lebens- oder Nahrungsmitteln allgemein wird in Gruppe A23L 3/00 klassifiziert, während A23B die Verfahren des Konservierens von Fleisch, Wurst, Fisch, Fischerzeugnissen, Eiern, Eiprodukten, Obst, Gemüse oder essbarem Korngut ebenso wie das chemische Reifen von Obst oder Gemüse umfasst. Eine Klassifizierung in A23B ist dann vorgesehen, wenn es sich um ein Konservierungsverfahren für diejenigen Arten von Lebensmitteln handelt, die von A23B abgedeckt werden. Wenn ein Lebensmittel allgemein durch ein bestimmtes Konservierungsverfahren haltbar gemacht wird, wird es in A23L 3/00 klassifiziert.

Haltbarmachen, Schützen oder Reinigen von Packungen oder des Packungsinhalts in Verbindung mit dem Verpacken, sowie Vorrichtungen dafür, werden in B65B 55/00 klassifiziert. Konservieren von Fleisch, Wurst, Fisch, Fischerzeugnissen, Eiern, Eiprodukten, Obst, Gemüse oder essbarem Korngut und Vorrichtungen hierfür, ohne Einschränkung auf das Verpacken, werden in A23B klassifiziert.

B65D 81/00 bezieht sich auf Behälter, Verpackungselemente oder Verpackungen für Inhalte, die besondere Transport- oder Lagerungsprobleme aufweisen oder geeignet sind, nach Entfernung des Inhalts für andere als Verpackungszwecke verwendet zu werden. Im engeren Sinne bezieht sich B65D 81/28 auf die Anwendung von Lebensmittelkonservierungsmitteln, Fungiziden, Pestiziden oder tierabweisenden Mitteln auf Behälter oder Verpackungsmaterial an sich zur Verhinderung einer Verschlechterung oder eines Verderbs des Inhaltes. A23B bezieht sich auf das Konservieren von Fleisch, Wurst, Fisch, Fischerzeugnissen, Eiern, Eiprodukten, Obst, Gemüse oder essbarem Korngut an sich.


Querverweise

Einschränkende Querverweise

Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:
Marmeladen; Konfitüren; Gelee; ähnliche Produkte aus Obst oder Gemüse; künstliche Fruchtprodukte; deren Zubereitung oder Behandlung
A23L 21/10
Zubereitung von gekochten Kartoffeln
A23L 19/12

Nichteinschränkende Querverweise in anwendungsorientierte Klassifikationsstellen

Anwenden von Lebensmittelkonservierungsstoffen in Verpackungen
B65D 81/28

Informative Querverweise

Zubereiten von Obst oder Gemüse
A23L 19/00
Zubereiten von Obst oder Gemüse durch Einlegen, z.B. Sauerkraut
A23L 19/20
Konservieren von Lebensmitteln allgemein
A23L 3/00
Maschinen zum Waschen oder Blanchieren von Obst oder Gemüse in großen Mengen, in Verbindung mit anschließendem Trocknen
A23N 12/06
Maschinen zum Trocknen oder Rösten von Obst oder Gemüse in großen Mengen
A23N 12/08

Glossar

Eiprodukt

Der gesamte oder teilweise Inhalt von Eiern, welcher von der Schale getrennt und gegebenenfalls in einem lebensmittel-verarbeitenden Betrieb pasteurisiert ist, mit oder ohne Zusatzstoffe/n, für den menschlichen Verzehr bestimmt, wie etwa gefriergetrocknetes oder flüssiges Ei. Eiprodukte umfassen keine Lebensmittel, die nur einen relativ geringen Anteil Ei enthalten, wie zum Beispiel Backmischungen.

Fisch

Alle Fische, einschließlich Schalen- und Krustentiere sowie Meerestiere und alle Bestandteile, Erzeugnisse oder Nebenerzeugnisse hiervon.

Fischerzeugnis

Ein überwiegend aus Fisch bestehendes Erzeugnis.