Verfahren zum Konservieren von Fleisch, Wurst,
Fisch,
Fischerzeugnissen,
Eiern,
Eiprodukten,
Obst, Gemüse (Konservierung von rohen Kartoffeln) oder essbarem Korngut durch Erhitzen, Trocknen, Einfrieren, Bestrahlen, Räuchern, Verwenden von Chemikalien oder Mikroorganismen, etc. und Zusammensetzungen hierfür.
Vorrichtungen zum Konservieren von Fleisch, Wurst,
Fisch,
Fischerzeugnissen,
Eiern,
Eiprodukten,
Obst, Gemüse oder essbarem Korngut mittels Flüssigkeiten, Feststoffen oder Gasen.
Vorrichtungen, Verfahren und Zusammensetzungen zum Überziehen von Fleisch, Wurst,
Fisch,
Fischerzeugnissen,
Eiern,
Eiprodukten,
Obst, Gemüse oder essbarem Korngut mit einer Schutzschicht.
Geräte zum Pressen von Sauerkraut.
Chemisches Reifen von Obst oder Gemüse mit Flüssigkeiten, Feststoffen oder Gasen.
Konservierte, gereifte oder eingedoste Produkte (d.h. Fleisch, Wurst,
Fisch,
Fischerzeugnisse,
Eier,
Eiprodukte,
Obst, Gemüse oder essbares Korngut) an sich.
Konservieren von Lebens- oder Nahrungsmitteln allgemein wird in Gruppe
A23L 3/00
klassifiziert, während
A23B
die Verfahren des Konservierens von Fleisch, Wurst,
Fisch,
Fischerzeugnissen,
Eiern,
Eiprodukten,
Obst, Gemüse oder essbarem Korngut ebenso wie das chemische Reifen von Obst oder Gemüse umfasst. Eine Klassifizierung in
A23B
ist dann vorgesehen, wenn es sich um ein Konservierungsverfahren für diejenigen Arten von Lebensmitteln handelt, die von
A23B
abgedeckt werden. Wenn ein Lebensmittel allgemein durch ein bestimmtes Konservierungsverfahren haltbar gemacht wird, wird es in
A23L 3/00 klassifiziert.
Haltbarmachen, Schützen oder Reinigen von Packungen oder des Packungsinhalts in Verbindung mit dem Verpacken, sowie Vorrichtungen dafür, werden in
B65B 55/00
klassifiziert. Konservieren von Fleisch, Wurst,
Fisch,
Fischerzeugnissen,
Eiern,
Eiprodukten,
Obst, Gemüse oder essbarem Korngut und Vorrichtungen hierfür, ohne Einschränkung auf das Verpacken, werden in
A23B klassifiziert.
B65D 81/00
bezieht sich auf Behälter, Verpackungselemente oder Verpackungen für Inhalte, die besondere Transport- oder Lagerungsprobleme aufweisen oder geeignet sind, nach Entfernung des Inhalts für andere als Verpackungszwecke verwendet zu werden. Im engeren Sinne bezieht sich
B65D 81/28
auf die Anwendung von Lebensmittelkonservierungsmitteln, Fungiziden, Pestiziden oder tierabweisenden Mitteln auf Behälter oder Verpackungsmaterial an sich zur Verhinderung einer Verschlechterung oder eines Verderbs des Inhaltes.
A23B
bezieht sich auf das Konservieren von Fleisch, Wurst,
Fisch,
Fischerzeugnissen,
Eiern,
Eiprodukten,
Obst, Gemüse oder essbarem Korngut an sich.
Marmeladen; Konfitüren; Gelee; ähnliche Produkte aus Obst oder Gemüse; künstliche Fruchtprodukte; deren Zubereitung oder Behandlung
| A23L 21/10 |
Zubereitung von gekochten Kartoffeln
| A23L 19/12 |
Anwenden von Lebensmittelkonservierungsstoffen in Verpackungen
| B65D 81/28 |
Zubereiten von Obst oder Gemüse
| A23L 19/00 |
Zubereiten von Obst oder Gemüse durch Einlegen, z.B. Sauerkraut
| A23L 19/20 |
Konservieren von Lebensmitteln allgemein
| A23L 3/00 |
Maschinen zum Waschen oder Blanchieren von Obst oder Gemüse in großen Mengen, in Verbindung mit anschließendem Trocknen
| A23N 12/06 |
Maschinen zum Trocknen oder Rösten von Obst oder Gemüse in großen Mengen
| A23N 12/08 |
Eiprodukt |
Der gesamte oder teilweise Inhalt von Eiern, welcher von der Schale getrennt und gegebenenfalls in einem lebensmittel-verarbeitenden Betrieb pasteurisiert ist, mit oder ohne Zusatzstoffe/n, für den menschlichen Verzehr bestimmt, wie etwa gefriergetrocknetes oder flüssiges Ei. Eiprodukte umfassen keine Lebensmittel, die nur einen relativ geringen Anteil Ei enthalten, wie zum Beispiel Backmischungen.
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Fisch |
Alle Fische, einschließlich Schalen- und Krustentiere sowie Meerestiere und alle Bestandteile, Erzeugnisse oder Nebenerzeugnisse hiervon.
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Fischerzeugnis |
Ein überwiegend aus
Fisch bestehendes Erzeugnis.
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