Fangen oder
Töten
von
Insekten.
Besondere Anpassungen oder Anordnungen von Flüssigkeits- oder Pulverzerstäubern für Zwecke, die von dieser Unterklasse umfasst werden.
Raucherzeuger.
Flammenwerfer, besonders ausgebildet für Zwecke, die von dieser Unterklasse umfasst werden.
Geräte zur Vernichtung von
Schädlingen,
schädlichen Tieren oder unerwünschtem Pflanzenwuchs.
Fallen für
Tiere.
Vorrichtungen oder Geräte zum
Töten
von
Tieren durch Auslegen von Gift oder durch Geschosse.
Abschreck- oder Abwehrvorrichtungen.
Jagdgeräte.
A01M
ist vorgesehen für das Fangen oder Abschrecken von
Tieren,
werden diese Vorgänge jedoch für Zwecke der Fischerei und der Imkerei/Bienenzucht angewandt, werden diese in A01K
klassifiziert. Des Weiteren werden elektrische Schaltkreise oder Geräte, die besonders für das Fangen oder Kontrollieren von
Tieren
oder das
Töten
von
Insekten
und
Tieren
ausgebildet sind, in H05C
klassifiziert. Mechanische Geräte/Vorrichtungen für das
Töten
von
Schädlingen,
schädlichen Tieren
und unerwünschtem Pflanzenwuchs werden in A01M
klassifiziert, während Biozide, chemische Schädlingsabwehrmittel, Lockstoffe und Pflanzenwuchsregulatoren in A01N klassifiziert werden.
Vorrichtung zum Fangen von Schwärmen; Fangvorrichtungen für Drohnen | A01K 57/00 |
Fischerei | A01K 69/00 - A01K 99/00 |
Biozide, Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von
Schädlingen | A01N |
Elektrische Schaltungen oder Geräte, die speziell für die Verwendung in Einrichtungen zum
Töten,
Betäuben, Einsperren oder Führen von Lebewesen bestimmt sind | H05C |
Schlachten oder Betäuben von
Tieren | A22B |
Sprüh- oder Zerstäubungsvorrichtungen, allgemein | B05B |
Ausrüstung für Flugzeuge zum Abwerfen oder Ablassen von pulverförmigen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen, z.B. Pestizide, Herbizide | B64D 1/16 |