G06F 12/02
Definition
Diese Klassifikationsstelle umfasst:Adressierung oder Allokation;
Verlagerung.
Querverweise
Einschränkende Querverweise
Diese Klassifikationsstelle umfasst nicht:Abfolge von Programmadressen
| G06F 9/00 |
Anordnungen zur Adressenauswahl in einem digitalen Speicher
| G11C 8/00 |