Vorrichtungen, die besonders zum Auslösen oder Erleichtern von
unkontrollierbaren Spaltungs- oder Fusionsreaktionen
von Atomen der Vorrichtungen ausgebildet sind und die die dabei erzeugte, explosive Energie in ein Gebiet außerhalb der Vorrichtungen abgeben.
Die friedliche oder kriegerische Nutzung dieser Vorrichtungen.
Anordnungen zum Nachweisen von Kernsprengstoffen.
chemische Sprengstoffe
| C06B |
Verfahren zur Anregung der Produktion von Öl, Gas, Wasser, löslichen oder schmelzbaren Materialien oder einer Aufschlämmung mineralischer Rohstoffe aus Bohrlöchern durch die Benutzung von Sprengstoff
| E21B 43/263 |
konventionelle Sprengstoffvorrichtungen
| F42B |
So genannte dirty bombs, bei denen konventionelle Sprengstoffe benutzt werden um radioaktive Substanzen abzugeben
| F42B 12/46 |
Individuelle Messvorrichtungen können als Messvorrichtung an sich klassifiziert werden
| G01 |
Analogrechner zur Simulation von Kernexplosionen
| G06G 7/54 |
Kontrollierte Fusionsreaktoren
| G21B |
Kontrollierte Kernspaltungsreaktoren
| G21C |
Kernkraftwerke
| G21D |
|
In Patentdokumenten werden die Begriffe "A-Bombe" und "Atombombe" oft als überholte Synonyme für "Kernspaltungsbombe" verwendet.