G | SK | Sektion G — Physik |
G09 | KL | Unterricht; Geheimschrift; Anzeige; Reklame; Siegel |
G09B | UKL | Unterrichts- oder Vorführungsgeräte; Geräte zum Unterrichten oder für die Verständigung mit Blinden, Tauben oder [Taub-]Stummen; Modelle; Planetarien; Globen; Landkarten; grafische Darstellungen (Einrichtungen für psychotechnische Eignungsprüfung oder zum Prüfen der Reaktionszeit A61B 5/16; Spiele, Sportgeräte, Belustigungen A63; Projektoren, Projektionsschirme G03B) |
G09C | UKL | Ver- oder Entschlüsselungsgeräte für Geheimschrift oder andere Zwecke, bei denen Geheimhaltung erforderlich ist (Geheimer Nachrichtenverkehr H04K; Anordnungen für die Übertragung geheimer digitaler Information H04L 9/00) |
G09D | UKL | Eisenbahn- oder ähnliche Zeit- oder Fahrgeldtabellen; Dauerkalender (Kalenderblöcke B42D 5/04; durch Uhrwerk angetrieben G04B; mit Rechenmitteln G06C) |
G09F | UKL | Anzeige-, Reklamewesen; Zeichen; Etiketten oder Namensschilder; Siegel (Schaukästen A47F; Muster oder Bilder, gekennzeichnet durch besondere oder ungewöhnliche Effekte, z.B. Veränderung, B44F 1/00; Aufstellung von Wegweisern oder Verkehrszeichen E01F 9/00; Beleuchtung allgemein F21; Anordnungen zum Steuern oder Regeln von Lichtstrahlen G02F 1/00; sichtbare Signalisiereinrichtungen oder -geräte G08B 5/00; Verkehrssteuer- oder -regelsysteme G08G; Anordnungen oder Schaltungen zur Steuerung oder Regelung von Anzeigevorrichtungen mit statischen Mitteln zur Darstellung veränderlicher Informationen G09G; statische Anzeigemittel mit integraler Verknüpfung einer Vielzahl von Lichtquellen H01J , H01K , H01L , H05B 33/12) |
G09G | UKL | Anordnungen oder Schaltungen zur Steuerung oder Regelung von Anzeigevorrichtungen mit statischen Mitteln zur Darstellung veränderlicher Informationen (Beleuchtung allgemein F21; Anordnungen zur bildlichen Darstellung von elektrischen Größen oder Wellenformen G01R 13/00; Geräte oder Anordnungen zum Steuern oder Regeln von Lichtstrahlen G02F 1/00; Zeitanzeige durch visuelle Einrichtungen G04B 19/00 , G04C 17/00 , G04G 9/00; Anordnungen für die Datenübertragung zwischen Peripherie-Einrichtungen eines Rechners und dem Rechner selbst G06F 3/00; sichtbare Signalisieranordnungen oder -vorrichtungen G08B 5/00; Verkehrssteuer- oder -regelsysteme G08G; Anzeigewesen, Reklamewesen, Zeichen G09F , z.B. statische Anzeigevorrichtungen mit einer Vereinigung einer Anzahl getrennter Lichtquellen oder Lichtsteuerelemente G09F 9/00; statische Anzeigevorrichtungen mit integraler Vereinigung einer Anzahl von Lichtquellen H01J , H01K , H01L , H05B 33/12; Schaltungen in Impulszählern zum Anzeigen des Ergebnisses H03K 21/18; Codieren, Decodieren oder Codeumsetzung allgemein H03M; Wiedergabe eines Bildes oder Musters [Rasters] mittels elektrischer Signale, die Elementen davon entsprechen und die durch Abtasten des Originals [Scannen] entstanden sind H04N) [3, 4, 5] |