IPC-Stelle: G08G 1/048 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
GSKSektion G — Physik
G08KLSignalwesen (Anzeige- oder Sichtvorrichtungen an sich G09F; Übertragung von Bildern H04N)
G08GUKLAnlagen zur Steuerung, Regelung oder Überwachung des Verkehrs (Leiten des Eisenbahnverkehrs, Sicherungstechnik für den Eisenbahnverkehr B61L; Anordnung von Wegweisern oder Verkehrszeichen E01F 9/00; Radar-Systeme oder vergleichbare Systeme, ausgebildet zur Verkehrsüberwachung G01S 13/91; Sonar- oder Lidarsysteme, ausgebildet zur Verkehrsüberwachung G01S 15/88 , G01S 17/88) [2]
G08G 1/00HGRAnlagen zur Verkehrs-Regelung oder -Überwachung für Straßenfahrzeuge
G08G 1/005UGR1
.einschließlich Führungsanzeigen für Fußgänger [5]
G08G 1/01UGR1
.Erfassen des Verkehrsflusses zum Zweck der Zählung oder der Steuerung (G08G 1/07-G08G 1/14 haben Vorrang)
G08G 1/015UGR2
. .mit Einrichtungen zur Unterscheidung zwischen zwei oder mehr Typen von Fahrzeugen, z.B. zwischen Kraftwagen und Fahrrädern
G08G 1/017UGR2
. .mit der Erfassung von Fahrzeugen (G08G 1/015 , G08G 1/054 haben Vorrang) [5]
G08G 1/02UGR2
. .mit in die Straße eingebauten Schwellen (Schwellen oder andere Detektoren, die auf das Vorbeifahren von Fahrzeugen ansprechen, E01F 11/00)
G08G 1/04UGR2
. .mit optischen oder Ultraschalldetektoren
G08G 1/042UGR2
. .mit induktiven oder magnetischen Detektoren [5]
G08G 1/048UGR2
. .mit Maßnahmen zum Ausgleichen von Umweltbedingungen oder anderen Einflüssen, z.B. Schnee, Fahrzeug hält am Ort des Detektors [5]
G08G 1/052UGR2
. .mit Einrichtungen zur Bestimmung der Geschwindigkeit oder zu hoher Geschwindigkeit [5]
G08G 1/054UGR3
. . .mit Fotografieren von zu schnell fahrenden Fahrzeugen [5]
G08G 1/056UGR2
. .mit Einrichtungen zum Erkennen der Fahrtrichtung [5]
G08G 1/065UGR1
.Zählen der Fahrzeuge in einem Straßenabschnitt oder in einem Parkbereich, d.h. Vergleich der Zahl von ankommenden und abfahrenden Fahrzeugen
G08G 1/07UGR1
.Steuerung von Verkehrssignalen
G08G 1/08UGR2
. .entsprechend der erfassten Zahl oder der Geschwindigkeit von Fahrzeugen
G08G 1/081UGR2
. .mit mehreren Kreuzungen, die eine gemeinsame Steuerung haben [5]
G08G 1/082UGR3
. . .Überwachung der Zeit zwischen dem Beginn der gleichen Signalphase bei benachbarten Kreuzungen [5]
G08G 1/083UGR3
. . .mit Überwachung der Zeitzuteilung der einzelnen Phasen [5]
G08G 1/085UGR2
. .mit einem freilaufenden Zeitgeber
G08G 1/087UGR2
. .vorrangiger Eingriff in die Verkehrs-Regelung, z.B. durch ein Signal, welches von einem Notfall-Fahrzeug übermittelt wird [5]
G08G 1/09UGR1
.Anordnungen zur Abgabe variabler Verkehrsinstruktionen (Anzeige-Einrichtungen für sich ändernde Informationen G09F 9/00)
G08G 1/095UGR2
. .Verkehrsampeln
G08G 1/0955UGR3
. . .transportabel [5]
G08G 1/096UGR2
. .versehen mit Anzeigevorrichtungen, in denen eine vorrückende Marke die verstrichene Zeit, z.B. die Grünphase, zeigt
G08G 1/0962UGR2
. .mit einer im Fahrzeug angebrachten Meldeeinrichtung, z.B. für Sprachmeldungen [5]
G08G 1/0965UGR3
. . .empfänglich für Signale von einem anderen Fahrzeug, z.B. einem Notfall-Fahrzeug [5]
G08G 1/0967UGR3
. . .Systeme, die Verkehrsinformationen, z.B. Wetter, Geschwindigkeitsbegrenzungen, miteinbeziehen (Übertragung von Navigationsanweisungen zum Fahrzeug G08G 1/0968) [5]
G08G 1/0968UGR3
. . .Systeme, die die Übertragung von Navigationsanweisungen zum Fahrzeug miteinbeziehen [5]
G08G 1/0969UGR4
. . . .mit Bildschirmdarstellungen in Form einer Straßenkarte [5]
G08G 1/097UGR1
.Überwachung von Verkehrs-Regelungssystemen, z.B. durch Auslösung eines Alarms, wenn zwei sich kreuzende Straßen gleichzeitig grünes Licht haben
G08G 1/123UGR1
.Anzeige des Ortes von Fahrzeugen, z.B. fahrplanmäßig verkehrender Fahrzeuge (Übertragung von Navigationsinstruktionen zum Fahrzeug G08G 1/0968) [5]
G08G 1/127UGR2
. .an eine zentrale Station [5]
G08G 1/13UGR3
. . .mit Anzeigen in Form einer Straßenkarte [5]
G08G 1/133UGR2
. .im Fahrzeug [5]
G08G 1/137UGR3
. . .mit Anzeigen in Form einer Straßenkarte [5]
G08G 1/14UGR1
.Anzeige einzelner freier Plätze in Parkbereichen
G08G 1/16UGR1
.Anti-Kollisions-Systeme (Antriebs-Steuerungssysteme von Straßenfahrzeugen zum Vorausberechnen oder Vermeiden wahrscheinlicher oder drohender Kollision anders als durch Steuern eines bestimmten Unteraggregats B60W 30/08) [2, 2006.01]
G08G 3/00HGRAnlagen zur Verkehrs-Regelung oder Überwachung für Wasserfahrzeuge (Fahrwasserkennzeichnung B63B 22/16 , B63B 51/00)
G08G 3/02UGR1
.Anti-Kollisions-Systeme
G08G 5/00HGRAnlagen zur Verkehrs-Regelung oder Überwachung für Luftfahrzeuge [2]
G08G 5/02UGR1
.Automatische Landehilfen, d.h. Systeme, in denen Flugdaten ankommender Flugzeuge so verarbeitet werden, dass sich Landedaten ergeben (Landehilfen angeordnet im oder am Flugzeug B64D 45/04; optische und akustische Landehilfen B64F 1/18)
G08G 5/04UGR1
.Anti-Kollisions-Systeme
G08G 5/06UGR1
.Systeme für den Verkehr am Boden [2]
G08G 7/00HGRAnlagen zur gleichzeitigen Verkehrs-Regelung oder -Überwachung für mindestens zwei verschiedene Arten von Fahrzeugen [2]
G08G 7/02UGR1
.Anti-Kollisions-Systeme [2]
G08G 9/00HGRAnlagen zur Verkehrs-Regelung oder -Überwachung für Fahrzeuge, insoweit als die Fahrzeuggattung unerheblich oder nicht angegeben ist [2]
G08G 9/02UGR1
.Anti-Kollisions-Systeme [2]
G08G 99/00HGRSachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01]