IPC-Stelle: G08B 17/00 [Version 2011.01]

SymbolTypTitel
GSKSektion G — Physik
G08KLSignalwesen
G08BUKLSignalisier- oder RufsystemeBefehlstelegrafenAlarmsysteme (Signalisieranordnungen an Fahrzeugen B60Q , B62D 41/00; Signalsysteme oder Vorrichtungen der Eisenbahn B61L; an Fahrrädern B62J 3/00 , B62J 6/00; Tresore oder Panzerkammern mit Alarmvorrichtungen E05G; Signalisier- oder Alarmvorrichtungen in Bergwerken E21F 17/18; empfindliche Messinstrumente oder -fühler, siehe die zuständigen Unterklassen von G01; Verkehrsregelungssysteme G08G; visuelle Anzeigeeinrichtungen G09; tonerzeugende Vorrichtungen G10; Funkwellen- oder Nahfeld-Rufsysteme H04B 5/00 , H04B 7/00; Lautsprecher, Mikrofone, Schallplatten-Tonabnehmer oder ähnliche akustische elektromechanische Wandler H04R)
G08B 1/00HGRSysteme zum Signalisieren, gekennzeichnet allein durch die Art der Übertragung des Signals
G08B 1/02UGR1
.nur mit mechanischer Übertragung
G08B 1/04UGR1
.mit hydraulischer Übertragungmit pneumatischer Übertragung
G08B 1/06UGR2
. .nur hydraulisch
G08B 1/08UGR1
.mit elektrischer Übertragung
G08B 3/00HGRHörbare Signalisiersysteme oder -vorrichtungenhörbare Personenrufsysteme oder -vorrichtungen (hörbare Anzeige von Zeitsignalen G04B 21/00 , G04C 21/00)
G08B 3/02UGR1
.nur mit mechanischer Übertragung
G08B 3/06UGR1
.mit hydraulischer Übertragungmit pneumatischer Übertragung
G08B 3/10UGR1
.mit elektrischer Übertragungmit elektromagnetischer Übertragung
G08B 3/14UGR1
.mittels Sprengstoff
G08B 5/00HGRSichtbare Signalisiersysteme oder -vorrichtungen, z.B. Personenrufsysteme oder -vorrichtungen, Fernanzeige von besetzten Sitzen (Darstellung von Zeitsignalen G04B 19/00 , G04C 17/00 , G04C 19/00 , G04G 9/00; Darstellung einer numerischen Information G09F; Fahnen und Banner G09F)
G08B 5/02UGR1
.mit nur mechanischer Übertragung
G08B 5/06UGR1
.mit hydraulischer Übertragungmit pneumatischer Übertragung
G08B 5/14UGR2
. .mit um einen Zapfen sich bewegendem Anzeigeelement, z.B. drehbare Klappe, Drehflügel
G08B 5/16UGR3
. . .mit Rückstellvorrichtungen, die eine besondere Bedienung erfordern, um das Anzeigeelement zurückzuführen
G08B 5/18UGR2
. .mit geradlinig sich bewegendem Anzeigeelement
G08B 5/20UGR3
. . .mit Rückstellvorrichtungen, die eine besondere Bedienung zum Zurückführen des Anzeigeelements erfordern
G08B 5/22UGR1
.mit elektrischer Übertragungmit elektromagnetischer Übertragung
G08B 5/24UGR2
. .mit einem um einen Drehzapfen sich bewegenden Anzeigeelement, z.B. Drehklappe, Drehflügel
G08B 5/26UGR3
. . .mit Rückstellvorrichtungen, die eine besondere Bedienung zum Zurückführen des Anzeigeelements erfordern
G08B 5/28UGR3
. . .mit Klappe oder Arm, die mit Scharnieren versehen sind
G08B 5/30UGR3
. . .mit drehenden oder schwingenden Elementen, z.B. Flügeln
G08B 5/32UGR2
. .mit einem sich geradlinig bewegenden Anzeigeelement
G08B 5/34UGR3
. . .mit Rückstellvorrichtungen, die eine besondere Bedienung zum Zurückführen des Anzeigeelements erfordern
G08B 5/36UGR2
. .mittels sichtbarer Lichtquellen
G08B 5/38UGR3
. . .mit Blinklicht
G08B 5/40UGR1
.mittels Rauch, Feuer oder gefärbter Gase (Himmelsschreiben G09F 21/16)
G08B 6/00HGRTastbare Signalisiersysteme oder -vorrichtungen, z.B. Personenrufsysteme (Zeitanzeige durch Abtasten G04B 25/02; Hörhilfen für Schwerhörige H04R 25/00) [6]
G08B 7/00HGRSignalisiersysteme, die mehr als eine der Gruppen G08B 3/00-G08B 6/00 betreffen (Kombination von Darstellungsanordnungen mit hörbarer Ankündigung G09F 27/00)Personenrufsysteme, die mehr als eine der Gruppen G08B 3/00-G08B 6/00 betreffen
G08B 7/02UGR1
.mit mechanischer Übertragung
G08B 7/04UGR1
.mit hydraulischer Übertragungmit pneumatischer Übertragung
G08B 7/06UGR1
.mit elektrischer Übertragung
G08B 7/08UGR1
.mittels Sprengstoff
G08B 9/00HGRBefehlstelegrafengeräte, d.h. Einrichtungen zum Übermitteln eines Befehls, den der Benutzer aus einer begrenzten Anzahl verschiedener Befehle auswählt, z.B. Befehlsübermittlung auf Schiffen von der Brücke zum Maschinenraum (Signalisiergeräte in Bergwerken E21F 17/18)
G08B 9/02UGR1
.Einzelheiten
G08B 9/04UGR2
. .Einrichtungen zum Aufzeichnen des Arbeitens der Geräte
G08B 9/06UGR2
. .Einrichtungen zum Anzeigen einer Unstimmigkeit zwischen den gegebenen und den ausgeführten Befehlen
G08B 9/08UGR1
.mechanisch
G08B 9/10UGR2
. .mittels Sperrklinken
G08B 9/12UGR2
. .mittels Drehachse
G08B 9/14UGR1
.hydraulischpneumatisch
G08B 9/16UGR2
. .mittels Sperrklinken
G08B 9/18UGR2
. .durch Ändern des Orts des Medienflusses
G08B 9/20UGR2
. .durch Ändern des Drucks des Mediums
G08B 13/00HGRAlarme bei Einbruch, Diebstahl oder unbefugtem Eintritt (Fahrzeugdiebstahlalarme B60R 25/10; periodische Diebstahlalarme B62H 5/00)
G08B 13/02UGR1
.Mechanische Alarmauslösung
G08B 13/04UGR2
. .durch Brechen von Glas
G08B 13/06UGR2
. .durch unbefugtes Einwirken auf ein Schloss oder eine Verschließvorrichtung (Alarmschlösser E05B 45/00; Alarmvorrichtungen an Safes E05G 1/10)
G08B 13/08UGR2
. .durch Öffnen, z.B. von Türen, Fenstern, Schubkästen, Fensterläden, Vorhängen, Jalousien
G08B 13/10UGR2
. .durch Druck auf Fußböden, Fußbodenbeläge, Treppenstufen, Zahltische oder Ladenkassen
G08B 13/12UGR2
. .durch das Zerstören oder Beeinträchtigen von gespannten Schnüren oder Drähten
G08B 13/14UGR2
. .durch Anheben oder versuchtes Wegnehmen von tragbaren Gegenständen
G08B 13/16UGR1
.Alarmauslösung durch Einwirken von mechanischen Schwingungen in Luft oder anderen Medien
G08B 13/18UGR1
.Auslösen durch Einwirken von Wärme, Licht oder Strahlung kürzerer WellenlängeAuslösen durch Eindringen einer Wärme- oder Lichtquelle oder einer Quelle einer Strahlung kürzerer Wellenlänge
G08B 13/181UGR2
. .mittels Systemen zum Nachweis von aktiv ausgesendeter Strahlung [5]
G08B 13/183UGR3
. . .durch Unterbrechung eines ausgesandten Strahls oder einer Schranke (Lichtschranken G01V 8/10) [5]
G08B 13/184UGR4
. . . .mittels Strahlungsreflektoren [5]
G08B 13/186UGR4
. . . .mittels Lichtleitern, z.B. optischen Fasern [5]
G08B 13/187UGR3
. . .durch Interferenz eines Strahlungsfelds [5]
G08B 13/189UGR2
. .mittels Systemen zum Nachweis von passiv ausgesendeter Strahlung [5]
G08B 13/19UGR3
. . .Systeme zum Nachweis von Infrarot- Strahlung [5]
G08B 13/191UGR4
. . . .durch pyroelektrische Sensoren [5]
G08B 13/193UGR4
. . . .durch Fokussiereinrichtungen [5]
G08B 13/194UGR3
. . .mittels Systemen zur Abtastung und Speicherung von Bildern [5]
G08B 13/196UGR4
. . . .durch Fernsehkameras [5]
G08B 13/20UGR1
.Betätigung durch Ändern des Mediumdruckes
G08B 13/22UGR1
.Elektrische Auslösung
G08B 13/24UGR2
. .durch Interferenz mit einer elektromagnetischen Feldverteilung
G08B 13/26UGR2
. .durch die Nähe eines Eindringlings, der eine Kapazitäts- oder Induktivitätsänderung eines Stromkreises verursacht
G08B 15/00HGRKenntlichmachen, Erschrecken oder Unschädlichmachen von Einbrechern, Dieben oder Eindringlingen, z.B. durch Sprengstoff (Einbrecherfallen oder dgl. an Safes E05G 5/02)
G08B 15/02UGR1
.mit Rauch, Gas, gefärbtem oder riechbarem Puder bzw. gefärbter oder riechbarer Flüssigkeit
G08B 17/00HGRFeueralarmeauf eine Explosion ansprechende Alarme (auf Temperatur ansprechende Elemente G01K)
G08B 17/02UGR1
.Mechanische Auslösung des Alarms, z.B. durch Drahtbruch
G08B 17/04UGR1
.Hydraulische oder pneumatische Auslösung des Alarms, z.B. durch Änderung des Mediendrucks
G08B 17/06UGR1
.Elektrische Auslösung des Alarms, z.B. mittels eines thermisch betätigten elektrischen Schalters (thermisch betätigte elektrische Schalter an sich H01H 37/00)
G08B 17/08UGR1
.die Auslösung schließt die Verwendung explosiver Mittel ein
G08B 17/10UGR1
.Auslösung durch die Anwesenheit von Rauch oder Gasen
G08B 17/103UGR2
. .mittels einer Licht aussendenden und empfangenden Vorrichtung [5]
G08B 17/107UGR3
. . .zum Nachweis von durch Rauch erzeugtem Streulicht [5]
G08B 17/11UGR2
. .mittels einer Ionisationskammer zum Nachweis von Rauch oder Gas (Vakuummesser unter Ausnutzung von Ionisationseffekten G01L 21/30; Gasanalyse durch Untersuchung der Ionisation G01N 27/62) [5]
G08B 17/113UGR3
. . .Konstruktive Einzelheiten (Entladungsröhren zum Messen des Druckes von eingeführtem Gas oder zum Nachweis von Gasen allgemein H01J 41/02) [5]
G08B 17/117UGR2
. .mittels einer Nachweisvorrichtung für bestimmte Gase, z.B. Verbrennungsprodukte, die durch Feuer erzeugt werden (G08B 17/103 , G08B 17/11 haben Vorrang; Untersuchen oder Analysieren von Gasen allgemein G01N , z.B. durch Anwendung elektrischer Mittel G01N 27/00) [5]
G08B 17/12UGR1
.Auslösung durch die Anwesenheit einer Strahlung oder von Teilchen, z.B. Infrarotstrahlung, Ionen
G08B 19/00HGRAlarme, die auf zwei oder mehr unterschiedliche, unerwünschte oder anomale Zustände ansprechen, z.B. Einbruch und Feuer, anomale Temperatur und anomale Strömungsgeschwindigkeit
G08B 19/02UGR1
.Alarme, die auf die Bildung oder eine vorauszusehende Bildung von Eis ansprechen (Anzeigen der Wetterlage G01W 1/00)
G08B 21/00HGRAlarme, die auf einen einzigen angegebenen, unerwünschten oder anomalen Zustand ansprechen und anderweitig nicht vorgesehen sind
G08B 21/02UGR1
.Alarme zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen [7]
G08B 21/04UGR2
. .ansprechend auf Nichtaktivität, z.B. von älteren Personen (G08B 21/06 hat Vorrang) [7]
G08B 21/06UGR2
. .einen Schlafzustand anzeigend, z.B. Einschlafalarme (Sicherheitseinrichtungen für Regelungen oder Steuerungen von Antriebseinheiten von Fahrzeugen, die auf Fahruntüchtigkeit des Fahrers ansprechen B60K 28/06) [7]
G08B 21/08UGR2
. .ansprechend auf die Anwesenheit von Personen in einem Wasserbehälter, z.B. Schwimmbeckenansprechend auf einen anomalen Zustand eines Wasserbehälters [7]
G08B 21/10UGR2
. .ansprechend auf Katastrophen, z.B. Tornados, Erdbeben (Seismologie G01V 1/00; Anzeigen der Wetterlage G01W 1/00) [7]
G08B 21/12UGR2
. .ansprechend auf unerwünschte Emission von Substanzen, z.B. Verschmutzungsalarme (Alarme an Pipelines F17D 3/01) [7]
G08B 21/14UGR3
. . .Alarme für giftige Gase (G08B 21/16 hat Vorrang) [7]
G08B 21/16UGR3
. . .Alarme für brennbare Gase [7]
G08B 21/18UGR1
.Zustandsalarme (G08B 21/02 hat Vorrang) [7]
G08B 21/20UGR2
. .ansprechend auf Feuchtigkeit [7]
G08B 21/22UGR2
. .ansprechend auf die An- oder Abwesenheit von Personen [7]
G08B 21/24UGR2
. .Erinnerungsalarme, z.B. Anti-Verlust-Alarme (Vorrichtungen zum Verhindern des Verlorengehens von Taschen oder dgl. A45C 13/24) [7]
G08B 23/00HGRAlarme, die auf nicht angegebene, unerwünschte oder anomale Zustände ansprechen
G08B 25/00HGRAlarmsysteme, bei denen der Ort des Alarmzustandes an eine Zentralstation signalisiert wird, z.B. Feuer- oder Polizei-Telegrafensysteme
G08B 25/01UGR1
.gekennzeichnet durch das Übertragungsmedium [5]
G08B 25/04UGR2
. .mittels einer einzelnen Signalleitung, z.B. in einer geschlossenen Schleife [5]
G08B 25/06UGR2
. .mittels Stromübertragungsleitungen (Systeme zur Übertragung von Informationen allgemein über Stromverteilungsleitungen H04B 3/54) [5]
G08B 25/08UGR2
. .mittels Nachrichtenübertragungsleitungen (Fernsprechsysteme kombiniert mit Alarmsystemen H04M 11/04) [5]
G08B 25/10UGR2
. .mittels drahtlosen Übertragungssystemen [5]
G08B 25/12UGR1
.handbetätigte Anordnungen zur Übertragung von Notfallalarmen [5]
G08B 25/14UGR1
.Anordnungen mit zentralem Alarmempfänger oder Alarmgeber [5]
G08B 26/00HGRAlarmsysteme, bei denen Unterstationen von einer Zentralstation nacheinander abgefragt werden
G08B 27/00HGRAlarmsysteme, bei denen der Alarmzustand von einer Zentralstation an eine Vielzahl von Unterstationen signalisiert wird
G08B 29/00HGRPrüfen oder Überwachen von Signalisier- oder AlarmsystemenVerhindern oder Berichtigen von Bedienungsfehlern, z.B. Verhindern einer unbefugten Bedienung
G08B 29/02UGR1
.Ununterbrochenes Überwachen von Signalisier- oder Alarmsystemen [5]
G08B 29/04UGR2
. .Überwachen der Detektorschaltungen [5]
G08B 29/06UGR2
. .Überwachen der Übertragungsleitungen, z.B. Signalisieren von Leitungsfehlern (Überprüfen oder Lokalisieren von Fehlern in Kabeln oder Leitungen allgemein G01R 31/02 , G01R 31/08) [5]
G08B 29/08UGR3
. . .Signalisieren von unbefugten Eingriffen in die Leitung [5]
G08B 29/10UGR2
. .Überwachen der Alarmgeberschaltungen [5]
G08B 29/12UGR1
.Unterbrochenes Überprüfen von Signalisier- oder Alarmsystemen [5]
G08B 29/14UGR2
. .der Detektorschaltungen [5]
G08B 29/16UGR1
.Sicherheitssignalisier- oder -alarmsysteme, z.B. redundante Systeme [5]
G08B 29/18UGR1
.Verhindern oder Berichtigen von Bedienungsfehlern (G08B 29/02 , G08B 29/12 haben Vorrang) [5]
G08B 29/20UGR2
. .Kalibrierung, einschließlich selbstkalibrierende Anordnungen [5]
G08B 29/22UGR3
. . .Maßnahmen zur Erleichterung der Kalibrierung von Hand, z.B. Maßnahmen zum Prüfen am Eingang oder AusgangSpeichern von zeitlich unterbrochenen Messwerten, um die Messung zu ermöglichen [5]
G08B 29/24UGR3
. . .Selbsttätige Kalibrierung, z.B. Kompensieren von Umgebungsschwankungen oder der Alterung von Bauelementen [5]
G08B 29/26UGR4
. . . .durch Aktualisieren und Speichern von Referenzschwellenwerten [5]
G08B 29/28UGR4
. . . .durch Ändern der Verstärkung eines Verstärkers [5]
G08B 31/00HGRAlarmvorhersagesysteme gekennzeichnet durch Extrapolation oder andere Berechnungen mittels aktualisierter bekannter Daten [5]