G | SK | Sektion G — Physik |
G08 | KL | Signalwesen (Anzeige- oder Sichtvorrichtungen an sich G09F; Übertragung von Bildern H04N) |
G08B | UKL | Signalisier- oder Rufsysteme; Befehlstelegrafen; Alarmsysteme (Signalisieranordnungen an Fahrzeugen B60Q , B62D 41/00; Signalsysteme oder Vorrichtungen der Eisenbahn B61L; an Fahrrädern B62J 3/00 , B62J 6/00; Tresore oder Panzerkammern mit Alarmvorrichtungen E05G; Signalisier- oder Alarmvorrichtungen in Bergwerken E21F 17/18; empfindliche Messinstrumente oder -fühler, siehe die zuständigen Unterklassen von G01; Verkehrsregelungssysteme G08G; visuelle Anzeigeeinrichtungen G09; tonerzeugende Vorrichtungen G10; Funkwellen- oder Nahfeld-Rufsysteme H04B 5/00 , H04B 7/00; Anordnungen für das selektive Rufen von einer Station zur anderen H04Q 7/00 , H04Q 9/00; Lautsprecher, Mikrofone, Schallplatten-Tonabnehmer oder ähnliche akustische elektromechanische Wandler H04R) |
G08C | UKL | Übertragungssysteme für Messwerte, Regel-, Steuer- oder ähnliche Signale (druckmittelbetriebene Systeme F15B; Abtastelemente für besondere physikalische Veränderliche, siehe die entsprechenden Unterklassen, z.B. von G01 , H01; Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen, siehe die entsprechenden Unterklassen, z.B. G01D , G09F; mechanische Vorrichtungen zum Übertragen der Ausgangssignale von Abtastern in eine unterschiedliche Veränderliche G01D 5/00; selbstabgleichende Brücken G01R; Steuern oder Regeln der Lage allgemein G05D 3/00; mechanische Steuer- oder Regelsysteme G05G; Systeme nur zum Übertragen von Ein/Aus- Signalen, Systeme zum Übertragen eines Alarmzustandes G08B; Befehlstelegrafen G08B 9/00; Erzeugen elektrischer Impulse H03K; Codieren, Decodieren oder Codeumwandlung allgemein H03M; Übertragung digitaler Informationen H04L; selektives Rufen von einer Station zu einer anderen H04Q 9/00) [4] |
G08G | UKL | Anlagen zur Steuerung, Regelung oder Überwachung des Verkehrs (Leiten des Eisenbahnverkehrs, Sicherungstechnik für den Eisenbahnverkehr B61L; Anordnung von Wegweisern oder Verkehrszeichen E01F 9/00; Radar-Systeme oder vergleichbare Systeme, ausgebildet zur Verkehrsüberwachung G01S 13/91; Sonar- oder Lidarsysteme, ausgebildet zur Verkehrsüberwachung G01S 15/88 , G01S 17/88) [2] |