IPC-Stelle: G07D 3/16 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
GSKSektion G — Physik
G07KLKontrollvorrichtungen
G07DUKLSortieren, Prüfen, Wechseln, Ausgeben oder anderweitiges Handhaben von MünzenPrüfen oder Wechseln von PapiergeldPrüfen von Aktien, Pfandbriefen oder ähnlichen Wertpapieren (Sortieren allgemein B07C) [2]
G07D 1/00HGRGeldausgeber
G07D 1/02UGR1
.Rest- oder Wechselgeld ausgebend (münzbetätigte Vorrichtungen allgemein G07F)
G07D 1/04UGR2
. .Wechselgeld entsprechend eines hinterlegten Betrages ausgebend
G07D 1/06UGR2
. .die Differenz zwischen einem gezahlten Betrag und einem berechneten Betrag ausgebend
G07D 1/08UGR2
. .handbetätigt
G07D 3/00HGRVorrichtungen oder Geräte zum Sortieren einer gemischten Geldmenge in ihre Nennwerte (Sortieren mittels des Münzgewichts G01G) [1, 7]
G07D 3/02UGR1
.Sortieren mittels abgestufter Durchfallöffnungen
G07D 3/04UGR2
. .an einer geneigten Schiene angeordnet
G07D 3/06UGR2
. .längs einer kreisförmigen Bahn angeordnet
G07D 3/08UGR2
. .an einer Schraubenlinie angeordnet
G07D 3/10UGR2
. .durch hintereinander angeordnete Siebe
G07D 3/12UGR1
.Sortieren mittels abgestufter Leitbleche
G07D 3/14UGR1
.angetrieben unter Kontrolle von münzabtastenden Einrichtungen
G07D 3/16UGR1
.mit Münzzählgeräten vereinigt
G07D 5/00HGRPrüfen der Gleichheit oder Echtheit von Münzen, z.B. zum Absondern von nicht annehmbaren Münzen oder von Münzen fremder Währung (Vorrichtungen oder Geräte zum Sortieren einer gemischten Geldmenge in ihre Nennwerte G07D 3/00) [1, 7]
G07D 5/02UGR1
.Prüfen der Abmessungen, z.B. Dicke, DurchmesserPrüfen der Verformung [3]
G07D 5/04UGR1
.Prüfen des Gewichts [3]
G07D 5/06UGR1
.Prüfen der Härte oder der Elastizität [3]
G07D 5/08UGR1
.Prüfen der magnetischen oder der elektrischen Eigenschaften [3]
G07D 5/10UGR1
.Prüfen der Randzone, z.B. der Rändelung oder des Wulstes [3]
G07D 7/00HGRPrüfen von Papiergeld, Aktien, Pfandbriefen oder ähnlichen Wertpapieren auf Echtheit (Verfahren oder Anordnungen zum Prüfen der Richtigkeit von Markierungen auf einem Aufzeichnungsträger G06K 5/00) [2]
G07D 7/02UGR1
.mit elektrischen Mitteln (G07D 7/04 , G07D 7/06 haben Vorrang) [7]
G07D 7/04UGR1
.mit magnetischen Mitteln, z.B. Erkennen magnetischer Aufdrucke [7]
G07D 7/06UGR1
.mit Wellen- oder Teilchenstrahlung [7]
G07D 7/08UGR2
. .Akustische Wellen [7]
G07D 7/10UGR2
. .Mikrowellen [7]
G07D 7/12UGR2
. .Sichtbares Licht, Infrarot- oder Ultraviolettstrahlung [7]
G07D 7/14UGR1
.mit chemischen Mitteln [7]
G07D 7/16UGR1
.Prüfen der Abmessungen [7]
G07D 7/18UGR1
.Prüfen der Festigkeit [7]
G07D 7/20UGR1
.Prüfen der Muster darauf [7]
G07D 9/00HGRVorrichtungen zum Erleichtern der Handhabung von Münzen, soweit nicht in den Gruppen G07D 1/00-G07D 5/00 , G07D 11/00 oder G07D 13/00 vorgesehen (von Papiergeld B65H)Münzzählvorrichtungen (Zählen durch Wägen G01G; Zählen von Papiergeld G06M)
G07D 9/02UGR1
.Geldzählbretter
G07D 9/04UGR1
.Hand- oder motorbetriebene Münzzählvorrichtungen (Zählvorrichtungen allgemein G06M)
G07D 9/06UGR1
.Vorrichtungen zum Stapeln oder anderweitigem Ordnen von Münzen auf einem Träger, z.B. Lochplatten zum Münzzählen
G07D 11/00HGRVorrichtungen zur Annahme von Münzen oder Banknoten, z.B. Einzahlvorrichtungen (selbstkassierende und ähnliche Geräte G07F , z.B. vollständige Banksysteme G07F 19/00) [5]
G07D 13/00HGRHandhabung von Münzen oder Banknoten mittels einer Kombination von Maßnahmen oder Vorrichtungen nach einer der Gruppen G07D 1/00-G07D 11/00 (Handhabung von Münzen oder Banknoten in Kombination mit selbstkassierenden oder ähnlichen Geräten G07F) [5]