IPC-Stelle: G05G 9/00 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
GSKSektion G — Physik
G05KLSteuernRegeln
G05GUKLSteuer- oder Regelvorrichtungen oder Steuer- oder Regelsysteme gekennzeichnet ausschließlich durch mechanische Einzelheiten ("Bowden-Züge" oder dgl. F16C 1/10; Getriebe allgemein F16H; Geschwindigkeitsänderungs- oder Umkehrmechanismen für Getriebe zum Übertragen einer Rotationsbewegung F16H 59/00-F16H 63/00)
G05G 1/00HGR Steuer- oder Regelglieder, z.B. Knöpfe oder Griffederen Zusammenbau oder AnordnungAnzeige der Stellung der Steuer- oder Regelglieder (Steuerknüppel G05G 9/04; Lenkräder für Motorfahrzeuge B62D) [1, 2008.04]
G05G 1/01UGR1
.Anordnung zweier oder mehrerer Steuer- oder Regelglieder in Beziehung zueinander (doppelte Fußsteuerung bzw. Doppelpedalvorrichtung, z.B. für Fahrschulfahrzeuge G05G 1/34; Befestigungseinheiten, die eine Baugruppe von zwei oder mehr Pedalen umfassen G05G 1/36) [2008.04]
G05G 1/015UGR1
.Anordnung zur Positionsanzeige eines Steuer- oder Regelglieds (Mittel zur kontinuierlichen Erfassung der Pedalposition G05G 1/38; Mittel zum Erkennen der Position durch fühlbare Rückkopplung G05G 5/03) [2008.04]
G05G 1/02UGR1
.Steuer- oder Regelglieder zur Handbetätigung mit linearer Bewegung, z.B. Druckknöpfe [1, 7]
G05G 1/04UGR1
.Steuer- oder Regelglieder zur Handbetätigung mit Bewegung um einen Drehpunkt, z.B. Schwenkhebel [1, 7]
G05G 1/06UGR2
. .Einzelheiten ihrer Griffteile [1, 7]
G05G 1/08UGR1
.Steuer- oder Regelglieder zur Handbetätigung mit rotierender Bewegung, z.B. Handräder [1, 7]
G05G 1/10UGR2
. .Einzelheiten, z.B. von Scheiben, Knöpfen, Rädern oder Griffen
G05G 1/12UGR3
. . .Befestigung an Achsen oder dgl.
G05G 1/30UGR1
.fußbetätigte Steuer- oder Regelglieder [2008.04]
G05G 1/32UGR2
. .mit Mitteln, um einer Verletzung vorzubeugen [2008.04]
G05G 1/323UGR3
. . .Mittel, die die Verbindung zwischen Pedal und Steuer- oder Regelglied unterbrechen, z.B. durch Bruch oder Biegen der Verbindungsstange [2008.04]
G05G 1/327UGR3
. . .Mittel, die die Verbindung des Pedals zu seinem Gelenk oder seiner Lagerung unterbrechen, z.B. durch Bruch oder Biegen der Lagerung [2008.04]
G05G 1/34UGR2
. .doppelte Fußsteuerungen bzw. Doppelpedalvorrichtungen, z.B. für Fahrschulfahrzeuge [2008.04]
G05G 1/36UGR2
. .Befestigungseinheiten, die eine Baugruppe von zwei oder mehr Pedalen umfassen, z.B. zum Erleichtern der Montage [2008.04]
G05G 1/38UGR2
. .Mittel zur kontinuierlichen Erfassung der Pedalposition umfassend [2008.04]
G05G 1/40UGR2
. .einstellbar [2008.04]
G05G 1/405UGR3
. . .stufenlos einstellbar [2008.04]
G05G 1/42UGR2
. .nicht drehend, z.B. gleitend [2008.04]
G05G 1/44UGR2
. .drehend [2008.04]
G05G 1/445UGR3
. . .um eine zentrale Drehachse [2008.04]
G05G 1/46UGR2
. .Mittel, z.B. Koppelglieder, zum Verbinden des Pedals mit der gesteuerten Einheit [2008.04]
G05G 1/48UGR2
. .Gleitsichere Pedalauflagenallein durch mechanische Merkmale charakterisierte Pedalverlängerungen oder Zusatzgeräte [2008.04]
G05G 1/483UGR3
. . .Gleitsichere Pedalauflagen [2008.04]
G05G 1/487UGR3
. . .Pedalverlängerungen [2008.04]
G05G 1/50UGR2
. .Herstellung von PedalenPedale die durch das verwendete Material charakterisiert sind [2008.04]
G05G 1/52UGR1
.Steuer- oder Regelglieder speziell ausgebildet zum Betätigen durch andere Körperteile als Hände oder Füße [2008.04]
G05G 1/54UGR1
.Steuer- oder Regelglieder besonders ausgebildet zum Betätigen durch zusätzliche Betriebsorgane oder VerlängerungenBetriebsorgane oder Verlängerungen hierfür (Pedalverlängerungen G05G 1/487) [2008.04]
G05G 1/56UGR2
. .Steuer- oder Regelglieder besonders ausgebildet zum Betätigen durch Schraubenschlüssel, Schraubendreher oder ähnliche Werkzeuge [2008.04]
G05G 1/58UGR1
.Auflagen oder Führungen für entsprechende Körperteile der Bedienungsperson [2008.04]
G05G 1/60UGR2
. .Fußauflagen oder Fußführungen [2008.04]
G05G 1/62UGR2
. .Armstützen [2008.04]
G05G 3/00HGRGesteuerte Teile (Getriebeschaltgabeln F16H 63/32)deren Zusammenbau oder Anordnung (Verriegeln G05G 5/08) [1, 7]
G05G 5/00HGRMittel zum Verhindern, Begrenzen oder Rückführen der Bewegung von Teilen einer Steuer- oder Regelvorrichtung [Gesperre bzw. Sperrwerke], z.B. Verriegeln eines Steuergliedes (G05G 17/00 hat Vorrang) [5]
G05G 5/02UGR1
.Vorrichtungen zum Schutz gegen unerwünschte Bewegungen eines Steuergliedes, das in zwei oder mehr separaten Schritten oder Wegen bewegt werden kann [Richtsperren], z.B. Begrenzung auf stufenweise Bewegung oder auf eine bestimmte Bewegungsfolge (G05G 5/28 hat Vorrang)
G05G 5/03UGR1
.Mittel um die Wahrnehmung der Bedienungsperson dann zu steigern, wenn das Steuer- oder Regelglied eine angesteuerte oder vorgegebene Schaltposition erreicht hat; Vermitteln einer fühlbaren Wahrnehmung, z.B. Mittel zur Erzeugung einer Gegenkraft (Anordnungen zur Stellungsanzeige des Steuer- oder Regelglieds G05G 1/015) [5, 2008.04]
G05G 5/04UGR1
.Anschläge für die Begrenzung der Bewegung von Teilen, z.B. einstellbare Anschläge [Schocksperren] (G05G 5/03 , G05G 5/05 , G05G 5/28 haben Vorrang) [5]
G05G 5/05UGR1
.Rückführmittel oder Vorrichtungen, die auf Rückführung abzielen, für Steuer- oder Regelglieder in eine unwirksame oder neutrale Lage, z.B. durch Vorsehen von Rückholfedern oder federnden Endanschlägen (G05G 5/28 hat Vorrang) [5]
G05G 5/06UGR1
.Verriegeln von Teilen in einer oder mehreren bestimmten Stellungen (G05G 5/03 , G05G 5/05 , G05G 5/28 haben Vorrang) [5]
G05G 5/08UGR2
. .Verriegeln, z.B. eines Teils in einer bestimmten Stellung vor oder während des Bewegens eines anderen Teils
G05G 5/12UGR1
.Verriegeln von Teilen in beliebigen Stellungen, z.B. mittels eines Zahnbogens (G05G 5/28 hat Vorrang) [5]
G05G 5/14UGR2
. .durch Verriegeln eines Teils in Bezug auf einen feststehenden Bogen, einer Stange oder dgl. [Verklemmen]
G05G 5/16UGR3
. . .durch Reibung
G05G 5/18UGR3
. . .durch Eingriffteile, z.B. durch Sperrklinken
G05G 5/20UGR2
. .durch Verriegeln eines mit der Steuer- oder Regelvorrichtung verbundenen Bogens, einer Stange oder dgl.
G05G 5/22UGR3
. . .durch Reibung
G05G 5/24UGR3
. . .durch Eingriffteile, z.B. durch Sperrklinken
G05G 5/26UGR2
. .anders als durch einen Bogen, eine Stange oder dgl.
G05G 5/28UGR1
.Verhindern des unerlaubten Zugriffs zu dem Steuer- oder Regelglied oder dessen unerlaubter Verstellung in eine Schaltposition [5]
G05G 7/00HGRHandsteuer- oder Regelvorrichtungen [Stellzeuge] mit einem einzigen Betätigungsorgan und einem einzigen Übertragungsgliedderen Einzelheiten (Betätigungsvorrichtungen G05G 1/00)
G05G 7/02UGR1
.zum Übertragen oder Umwandeln einer Bewegung oder zur Fernbetätigung
G05G 7/04UGR2
. .die das Bewegungs- oder Kraftverhältnis zwischen dem Betätigungsorgan und dem Übertragungsglied als Funktion der Stellung des Betätigungsorgans ändern
G05G 7/06UGR2
. .bei denen wiederholtes Bewegen des Betätigungsorgans Bewegungszunahme des Übertragungsgliedes bewirkt (G05G 7/08 hat Vorrang)
G05G 7/08UGR2
. .bei denen wiederholtes Bewegen des Betätigungsorgans das Übertragungsglied in regelmäßig wiederkehrender Aufeinanderfolge in bestimmte Stellungen bewegt
G05G 7/10UGR2
. .zur Fernbetätigung (G05G 7/04-G05G 7/08 haben Vorrang)
G05G 7/12UGR1
.zum Betätigen eines Teiles auf einem sich bewegenden System, z.B. auf einer umlaufenden Welle
G05G 7/14UGR1
.mit Mitteln zur verzögerten Einleitung oder der allmählichen Steigerung der Bewegung des gesteuerten oder geregelten Betätigungsorgans als Folge einer gegebenen Eingangsgröße vom Steuer- oder Regelglied, z.B. durch Vorsehen von Leerlauf in der Kraftübertragung
G05G 7/16UGR1
.Besondere Maßnahmen zum Vermindern der Wirkung einer geringen Bewegung zwischen den Trägern der Vorrichtung, z.B. bei elastischer Befestigung einer gesteuerten Vorrichtung
G05G 9/00HGRHandsteuerungen oder -regelungen [Stellzeuge] mit einem einzigen Betätigungsorgan und mehreren Übertragungsgliedern, z.B. zum wahlweisen oder gleichzeitigen Steuern
G05G 9/02UGR1
.bei denen das Betätigungsorgan in verschiedenen unabhängigen Richtungen beweglich ist und seine Bewegung in jeder einzelnen Richtung nur auf ein einziges Übertragungsglied wirkt
G05G 9/04UGR2
. .bei denen das Bewegen in mehrere Richtungen gleichzeitig erfolgen kann
G05G 9/047UGR3
. . .bei denen das Steuer- oder Regelglied von Hand in aufeinander senkrecht stehenden Achsen beweglich ist, z.B. Steuerknüppel [Joysticks] [5]
G05G 9/053UGR4
. . . .mit einer Rollkugel [5]
G05G 9/06UGR1
.bei denen die Übertragungsglieder nacheinander durch wiederholtes Bewegen des Betätigungsorgans betätigt werden
G05G 9/08UGR1
.bei denen die Übertragungsglieder nacheinander durch fortschreitendes Bewegen des Betätigungsorgans betätigt werden
G05G 9/10UGR1
.mit Vorwahl und nachfolgender Bewegung jedes Übertragungsgliedes durch Bewegen des Betätigungsorgans auf zwei verschiedene Arten, z.B. unter Verwendung einer Kulissenführung
G05G 11/00HGRHandsteuerungen oder -regelungen [Stellzeuge] mit mehreren Betätigungsgliedern und einem einzigen Übertragungsglied
G05G 13/00HGRHandsteuerungen oder -regelungen [Stellzeuge] mit mehreren Betätigungsorganen und mehreren Übertragungsgliedern (Verriegeln G05G 5/08)
G05G 13/02UGR1
.mit getrennten Betätigungsorganen für die Vorwahl und das Verstellen der Übertragungsglieder
G05G 15/00HGRMechanische Vorrichtungen zum selbsttätigen Auslösen einer Bewegung aufgrund einer bestimmten Ursache
G05G 15/02UGR1
.aufgrund der Richtungsänderung der Bewegung eines Gliedes
G05G 15/04UGR1
.aufgrund der von einem Glied zurückgelegten Strecke oder des von ihm überstrichenen Winkels
G05G 15/06UGR1
.aufgrund der Drehzahl oder der körperlichen Bewegung eines Gliedes, z.B. beim Überschreiten einer oberen oder unteren Grenze (Geschwindigkeitsmesser G01P)
G05G 15/08UGR1
.aufgrund der Belastung oder der Torsion eines Gliedes, z.B. beim Überschreiten eines bestimmten Höchstwertes
G05G 17/00HGRMechanische Vorrichtungen zum Bewegen eines Gliedes nach seiner Freigabederartige Anschlag- oder Auslösevorrichtungen
G05G 19/00HGRServo-Einrichtungen mit Nachlaufbetätigung, auch stufenweise
G05G 21/00HGRMechanische Steuer- oder Regelvorrichtungen für eine Reihe von Arbeitsgängen, d.h. Programmsteuerungen, z.B. mit mehreren Nocken (G05G 5/02 hat Vorrang)
G05G 23/00HGRSicherungsvorrichtungen für die richtige Stellung bestimmter Steuerungs- oder Regelungsteile, z.B. für die Ausgangsstellung
G05G 23/02UGR1
.selbsteinstellend
G05G 25/00HGRSonstige Einzelheiten, Besonderheiten oder Zubehör von Steuer- oder Regelvorrichtungen, z. B, elastische Lagerung von Zwischengliedern
G05G 25/02UGR1
.Verhinderung der Erzeugung oder Übertragung von Geräuschen [5]
G05G 25/04UGR1
.Abdichtung gegen das Eindringen von Staub, Umwelteinflüssen oder dgl. [5]