IPC-Stelle: G01M 3/00 [Version 2006.01]

SymbolTypTitel
GSKSektion G — Physik
G01USKInstrumente
G01KLMessen (Zählen G06M)Prüfen
G01MUKLPrüfen der statischen oder dynamischen Massenverteilung rotierender Teile von Maschinen oder KonstruktionenPrüfen von Konstruktionsteilen oder Apparaten, soweit nicht anderweitig vorgesehen
G01M 1/00HGRPrüfen der statischen oder dynamischen Massenverteilung rotierender Teile von Maschinen oder Konstruktionen (Auswuchten der Trommeln von Zentrifugen B04B 9/14; Vorrichtungen, gekennzeichnet durch die Mittel zum Halten von Rädern oder Teilen davon B60B 30/00; Bestimmen des Stabilitätsfaktors von Schiffen B63B; Stabilisieren von Flugzeugen B64C 17/00; Steuersysteme zum selbsttätigen Auswuchten während des Betriebes G05; Auswuchten der Rotoren von dynamoelektrischen Maschinen H02K 15/16)
G01M 1/02UGR1
.Einzelheiten von Auswuchtmaschinen oder -vorrichtungen
G01M 1/04UGR2
. .Ausbildung der Lagerstützvorrichtung zur Aufnahme des zu prüfenden Körpers
G01M 1/06UGR2
. .Ausbildung der Antriebsvorrichtung zur Aufnahme des zu prüfenden Körpers
G01M 1/08UGR2
. .Instrumente zur unmittelbaren Anzeige der Größe und Phase der Unwucht (Messen elektrischer Größen allgemein G01R)
G01M 1/10UGR1
.Bestimmen des Trägheitsmoments
G01M 1/12UGR1
.Statisches AuswuchtenBestimmen der Schwerpunktslage (durch Bestimmen der Unwucht G01M 1/14)
G01M 1/14UGR1
.Bestimmen der Unwucht (G01M 1/30 , G01M 1/38 haben Vorrang)
G01M 1/16UGR2
. .durch Pendeln oder Rotieren des zu prüfenden Körpers
G01M 1/18UGR3
. . .und durch Auslaufen des Körpers aus einer Drehzahl, die über der Betriebsdrehzahl liegt
G01M 1/20UGR3
. . .und durch Anwenden äußerer Kompensationskräfte
G01M 1/22UGR3
. . .und Umwandeln der durch Unwucht hervorgerufenen Schwingungen in elektrische Größen (Messen von Schwingungen allgemein G01H; Mikrofone oder ähnliche elektromechanische Wandler H04R)
G01M 1/24UGR3
. . .Vornahme des Auswuchtens an nicht starren Umlaufkörpern, z.B. Kurbelwellen
G01M 1/26UGR3
. . .mit besonderer Markierung, z.B. durch Bohren
G01M 1/28UGR3
. . .besonders ausgebildet zum Bestimmen der Unwucht des Körpers an Ort und Stelle, z.B. von Fahrzeugrädern
G01M 1/30UGR1
.Ausgleichen der Unwucht (G01M 1/38 hat Vorrang; Gegengewichte F16F 15/28)
G01M 1/32UGR2
. .durch Hinzufügen von Material zu dem zu prüfenden Körper, z.B. durch Ausgleichsgewichte (Ausgleichsgewichte an sich F16F 15/32)
G01M 1/34UGR2
. .durch Entfernen von Material aus dem zu prüfenden Körper, z.B. aus dem Reifenprofil
G01M 1/36UGR2
. .durch Einstellen der Lage von in dem zu prüfenden Körper eingebauten Massen
G01M 1/38UGR1
.Kombinierte Maschinen oder Vorrichtungen sowohl zum Bestimmen als auch zum Ausgleich der Unwucht
G01M 3/00HGRUntersuchen der Dichtheit und Festigkeit von Konstruktionen gegen Fluide (Untersuchen der Durchlässigkeit von porösem Stoff, Nachweisen von Fehlstellen allgemein G01N)
G01M 3/02UGR1
.durch Gas, Flüssigkeit oder Vakuum
G01M 3/04UGR2
. .durch Nachweis der Anwesenheit von Gas oder Flüssigkeit an der Leckstelle
G01M 3/06UGR3
. . .durch Beobachten von Blasen in einem Flüssigkeitsbecken
G01M 3/08UGR4
. . . .für Rohre, Kabel oder Röhrenfür Rohranschlüsse oder -dichtungenfür Ventile
G01M 3/10UGR4
. . . .für Behälter, z.B. Heizkörper
G01M 3/12UGR3
. . .durch Beobachten elastischer Schichten oder Überzüge, z.B. Seifenwasser
G01M 3/14UGR4
. . . .für Rohre, Kabel oder Röhrenfür Rohranschlüsse oder -dichtungenfür Ventile
G01M 3/16UGR3
. . .mit elektrischen Nachweismitteln (G01M 3/06 , G01M 3/12 , G01M 3/20 , G01M 3/24 , G01M 3/26 haben Vorrang)
G01M 3/18UGR4
. . . .für Rohre, Kabel oder Röhrenfür Rohranschlüsse oder -dichtungenfür Ventile
G01M 3/20UGR3
. . .mit besonderen Stoffen zum Ausfindigmachen, z.B. Farbstoff, fluoreszierender Stoff, radioaktiver Stoff
G01M 3/22UGR4
. . . .für Rohre, Kabel oder Röhrenfür Rohranschlüsse oder -dichtungenfür Ventile
G01M 3/24UGR3
. . .mit Infraschall-, Schall- oder Ultraschallschwingungen
G01M 3/26UGR2
. .durch Messen der Ab- oder Zunahme des Gases oder der Flüssigkeit, z.B. durch druckempfindliche Vorrichtungen, durch Strömungsdetektoren [2]
G01M 3/28UGR3
. . .für Rohre, Kabel oder Röhrenfür Rohranschlüsse oder -dichtungenfür Ventile [2]
G01M 3/30UGR4
. . . .mit fortschreitender Verdrängung eines Gases oder einer Flüssigkeit durch ein anderes bzw. eine andere [2]
G01M 3/32UGR3
. . .für Behälter, z.B. Heizkörper [2]
G01M 3/34UGR4
. . . .durch Prüfen der Fähigkeit der Behälter, Vakuum aufrechtzuerhalten, z.B. bei Dosenprüfmaschinen [2]
G01M 3/36UGR2
. .durch Feststellen einer Änderung in den Abmessungen des zu prüfenden Körpers
G01M 3/38UGR1
.mittels Licht (G01M 3/02 hat Vorrang)
G01M 3/40UGR1
.mittels elektrischer Mittel, z.B. durch Beobachten elektrischer Entladungen
G01M 5/00HGRUntersuchen der Elastizität von Konstruktionen, z.B. Durchbiegung von Brücken, Flugzeugtragflächen (G01M 9/00 hat Vorrang; Dehnungsmesser G01B)
G01M 7/00HGRSchwingungsprüfungen von Bau- oder MaschinenteilenStoßprüfung von Konstruktions- oder Maschinenteilen (G01M 9/00 hat Vorrang)
G01M 7/02UGR1
.Schwingungsprüfung [5]
G01M 7/04UGR2
. .Prüfstände mit Schwingungsanregung in nur einer Richtung [5]
G01M 7/06UGR2
. .Prüfstände mit Schwingungsanregung in einer Mehrzahl von Richtungen [5]
G01M 7/08UGR1
.Stoßprüfung [5]
G01M 9/00HGRAerodynamische PrüfungEinrichtungen in oder an Windkanälen (bauliche Gesichtspunkte Sektion E; Untersuchen von Materialeigenschaften allgemein G01N)
G01M 9/02UGR1
.Windkanäle [5]
G01M 9/04UGR2
. .Einzelheiten [5]
G01M 9/06UGR1
.Messanordnungen besonders ausgebildet für aerodynamisches Prüfen [5]
G01M 9/08UGR1
.Aerodynamische Modelle [5]
G01M 10/00HGRHydrodynamisches PrüfenAnordnungen in oder an Schleppversuchstanks oder Wasserkanälen (bauliche Gesichtspunkte Sektion E; Untersuchen von Materialeigenschaften allgemein G01N)
G01M 11/00HGRPrüfen optischer ApparatePrüfen von Aufbauten oder Maschinenteilen durch optische Verfahren, soweit nicht anderweitig vorgesehen
G01M 11/02UGR1
.Prüfen optischer Eigenschaften
G01M 11/04UGR2
. .optische Bänke
G01M 11/06UGR2
. .Prüfen der Ausrichtung von Scheinwerfern an Fahrzeugen
G01M 11/08UGR1
.Prüfen mechanischer Eigenschaften
G01M 13/00HGRPrüfen von Maschinenteilen (Untersuchen der Schneidfähigkeit von Werkzeugen G01N , z.B. G01N 3/58)
G01M 13/02UGR1
.Prüfen von Getrieben oder von Übertragungsmechanismen (Messen des Wirkungsgrades G01L)
G01M 13/04UGR1
.Prüfen von Lagern
G01M 15/00HGRPrüfen von Kraft- und Arbeitsmaschinen
G01M 15/02UGR1
.Einzelheiten oder Zubehör von Prüfgeräten [2006.01]
G01M 15/04UGR1
.Prüfen von Verbrennungskraftmaschinen, z.B. diagnostisches Prüfen von Kolbenmotoren [2006.01]
G01M 15/05UGR2
. .durch kombinierte Überwachung von zwei oder mehr unterschiedlichen Motorparametern [2006.01]
G01M 15/06UGR2
. .durch Überwachung der Position von Kolben oder Kurbelwellen [2006.01]
G01M 15/08UGR2
. .durch Überwachung des Drucks in Zylindern [2006.01]
G01M 15/09UGR2
. .durch Überwachung des Drucks in Fluidleitungen, z.B. in Schmierungs- oder Kühlungsteilen [2006.01]
G01M 15/10UGR2
. .durch Überwachung von Abgasen [2006.01]
G01M 15/11UGR2
. .durch Erfassen von Fehlzündungen [2006.01]
G01M 15/12UGR2
. .durch Überwachung von Schwingungen [2006.01]
G01M 15/14UGR1
.Prüfen von Gasturbinenanlagen oder Strahltriebwerken [2006.01]
G01M 17/00HGRPrüfen von Fahrzeugen (G01M 15/00 hat Vorrang; Prüfen der Dichtigkeit G01M 3/00; Prüfen elastischer Eigenschaften von Körpern oder Fahrgestellen, z.B. Torsionsprüfung, G01M 5/00; Prüfen der Ausrichtung von Scheinwerfern an Fahrzeugen G01M 11/06)
G01M 17/007UGR1
.von Rad- oder Kettenfahrzeugen [Raupenketten-Fahrzeugen] (G01M 17/08 hat Vorrang) [6]
G01M 17/013UGR2
. .von Rädern [6]
G01M 17/02UGR2
. .von Reifen [1, 6]
G01M 17/03UGR2
. .von Ketten oder Raupen [6]
G01M 17/04UGR2
. .Prüfen der Aufhängung oder Dämpfung [1, 6]
G01M 17/06UGR2
. .Prüfen des SteuerverhaltensPrüfen des Rollverhaltens (Messen der Steuerwinkel G01B; Messen der Steuerkräfte G01L) [1, 6]
G01M 17/08UGR1
.von Eisenbahnfahrzeugen [6]
G01M 17/10UGR2
. .von Aufhängungen, Achsen oder Rädern [6]
G01M 19/00HGRPrüfen von Anordnungen oder Geräten, soweit nicht in den anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen
G01M 19/02UGR1
.Prüfen von Zündkerzen (Prüfen der Zündfunken-Charakteristik in Zündeinrichtungen von Verbrennungskraftmaschinen F02P 17/12; Prüfen elektrischer Eigenschaften G01R 31/00)