IPC-Stelle: F41H 9/02 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
FSKSektion F — MaschinenbauBeleuchtungHeizungWaffenSprengen
F41USKWaffenSprengwesen
F41KLWaffen
F41HUKLPanzerungPanzertürmegepanzerte oder bewaffnete FahrzeugeMittel zum Angriff oder zur Verteidigung, z.B. Tarnung, allgemein
F41H 1/00HGRAm Körper zu tragende Schutzvorrichtungen (Schilde für Personenschutz F41H 5/08; zum Schutz gegen chemische Kampfstoffe A62B)
F41H 1/02UGR1
.Gepanzerte oder geschossabhaltende Kleidungsstückezusammengesetzte Schutzgewebe
F41H 1/04UGR1
.Schutzhelme (Sturzhelme A42B 3/00)
F41H 1/06UGR2
. .aus StahlKopfschilde aus Stahl
F41H 1/08UGR2
. .aus KunststoffKopfschilde aus Kunststoff
F41H 3/00HGRTarnung, d.h. Mittel oder Verfahren zum Verbergen oder Unauffindbarmachen (für Schiffe B63G 8/34 , B63G 13/02)
F41H 3/02UGR1
.Tarnabdeckungen, z.B. Schirme, Netze (Herstellen derselben, siehe die entsprechenden Klassen hierfür, z.B. D04)
F41H 5/00HGRPanzerungPanzerplatten (Verfahren zur Herstellung oder Behandlung B21 , C21)
F41H 5/007UGR1
.Reaktive Panzerungdynamisch wirkende Panzerung [5]
F41H 5/013UGR1
.Befestigung von Panzerplatten [5]
F41H 5/02UGR1
.Plattenaufbau
F41H 5/04UGR2
. .zusammengesetzt aus mehr als einer Schicht
F41H 5/06UGR1
.Schutzschilde (an Schiffen B63G 9/00; an Flugzeugen B64D 7/00)
F41H 5/08UGR2
. .für Personenschutz
F41H 5/10UGR3
. . .Bajonettspaten, d.h. wahlweise als Spaten, Bajonett oder als Schutz gegen Schützenfeuer verwendbar
F41H 5/12UGR2
. .für Handfeuerwaffenfür leichte Raketenwerfer
F41H 5/14UGR3
. . .Fahrbare Panzerschilde
F41H 5/16UGR2
. .für Geschütze
F41H 5/18UGR2
. .Rotierende Schutzschilde
F41H 5/20UGR1
.Panzertürme
F41H 5/22UGR1
.Mannlochdeckel, z.B. an Tanks (allgemein F16J)
F41H 5/24UGR1
.fest eingebaut, z.B. bei Befestigungsanlagen
F41H 5/26UGR1
.GucklöcherFenster (Herstellung oder Zusammensetzung von Glas C03)Abdeckungen dafür
F41H 7/00HGRGepanzerte oder bewaffnete Fahrzeuge (allgemeine Merkmale an Fahrzeugen B60; gepanzerte oder bewaffnete Schiffe B63G; gepanzerte oder bewaffnete Flugzeuge B64D; Lafettierte Waffen, z.B. Maschinengewehre, auf Fahrzeugen F41A 23/00)
F41H 7/02UGR1
.Landfahrzeuge mit Panzerung, z.B. Panzerfahrzeuge (Kettenfahrzeuge und deren Lenkung B62D)
F41H 7/03UGR2
. .Druckkabinen für die MannschaftMittel, um den Eintritt von schädlichen Stoffen, z.B. Verbrennungsgase von Geschützrohren, in Mannschaftsräume zu verhindernDichtungsanordnungen [5]
F41H 7/04UGR2
. .Aufbau der Panzerung (allgemein F41H 5/00)
F41H 7/10UGR1
.Landminenlegefahrzeuge
F41H 9/00HGRAusrüstung für Angriff oder Verteidigung mittels Flammenwerfern, Gas- oder RauchentwicklernAusrüstung für chemische Kriegführung (Schutz gegenüber Chemikalien A62B)
F41H 9/02UGR1
.Flammenwerfgeräte (zum Zerstören der Vegetation A01M 15/00)
F41H 9/04UGR1
.Gasabblasgeräte, z.B. für Tränengas (F41H 9/10 hat Vorrang)
F41H 9/06UGR1
.Geräte zum Erzeugen künstlichen Nebels oder von Rauchvorhängen (Werfer für Nebelwurfkörper, z.B. auf Fahrzeugen montiert, F42B 5/155)
F41H 9/08UGR2
. .Rauchkörper ohne Treibladung, d.h. stationär [5]
F41H 9/10UGR1
.Selbstverteidigungsvorrichtungen mit abstoßenden Gasen oder Chemikalien, von Hand oder am Körper getragen [5]
F41H 11/00HGRVerteidigungsanlagenVerteidigungsvorrichtungen (konstruktive Belange siehe Sektion E , z.B. E04H 9/04)
F41H 11/02UGR1
.Flugzeug- oder Lenkwaffenabwehranlagen (Störkörpermunition F42B 5/15 , F42B 12/48 , F42B 12/70)
F41H 11/04UGR2
. .Luftsperren
F41H 11/05UGR1
.Netzsperren für die Hafenverteidigung
F41H 11/06UGR1
.Selbstschusseinrichtungen
F41H 11/08UGR1
.StacheldrahthindernisseBarrikadenPalisadenTankfallenFahrzeugsperrenFußangeln
F41H 11/10UGR2
. .Aufstellvorrichtungen, z.B. Vorrichtungen zum Abspulen von Stacheldraht
F41H 11/11UGR2
. .Räumen von Stacheldrahthindernissen (Ausrüstung von Handfeuerwaffen zum Drahtschneiden F41C 27/20) [5]
F41H 11/12UGR1
.Vorrichtungen zum Wegräumen von Minenfeldern (Räumen von Seeminen B63G)
F41H 11/14UGR2
. .mit elektrisch gezündeten Sprengschnüren, z.B. Minenräumschlangen
F41H 11/16UGR2
. .Selbstangetriebene Minenräumfahrzeuge
F41H 13/00HGRMittel für Angriff oder Verteidigung, soweit nicht anderweitig vorgesehen