IPC-Stelle: E05G [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
ESKSektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
E05KLSchlösserSchlüsselFenster- oder TürbeschlägeTresore
E05GUKLTresore oder Panzerkammern für WertsachenSicherheitseinrichtungen für BankenSicherheits-Scheidewände für den Geschäftsverkehr (Alarmanordnungen an sich G08B) [2]
E05G 1/00HGRTresore oder Panzerkammern für Wertsachen (Sparbüchsen A45C 1/12; schwimmfähige Behälter für Wertsachen B63C 7/30; Lagerbehälter ohne Merkmale zur Abwehr von Übergriffen oder Feuer B65D; Bankgebäude allgemein, z.B. Modulabstimmung, Raumaufteilung, E04H 1/06; erdbebenfeste oder einer Kriegseinwirkung widerstehende Bauwerke E04H 9/00)
E05G 1/02UGR1
.Einzelheiten (Scharniere für Tresore E05D 7/14)
E05G 1/024UGR2
. .Wand- oder Plattenaufbau [2]
E05G 1/026UGR2
. .Verschlüsse (Türen, Fenster oder ähnliche Abschlüsse zum Schutz gegen Luftangriffe oder sonstige kriegsähnliche Aktionen E06B 5/10; Läden, bewegliche Gitter oder andere Sicherungsabschlüsse E06B 9/02) [2]
E05G 1/04UGR2
. .Verriegelungen für die Verschlüsse (Schlösser E05B)
E05G 1/06UGR1
.Schließfächer [2]
E05G 1/08UGR2
. .einzeln gesichert [2]
E05G 1/10UGR1
.mit einer Alarmeinrichtung, einem Signal oder einem Anzeiger (Alarm durch einen Einbrecher, Dieb oder Eindringling an sich G08B 13/00; Feuer- oder Explosionsalarm an sich G08B 17/00) [2]
E05G 1/12UGR1
.mit Mitteln zum Freigeben, Erzeugen oder Verteilen fließfähiger Stoffe, die z.B. abwehrend oder feuerlöschend wirken (E05G 1/14 hat Vorrang; Kenntlichmachen, Erschrecken oder Außer-Gefecht-Setzen von Einbrechern, Dieben oder Eindringlingen mit Rauch, Gas, Pulver oder Flüssigkeit G08B 15/02) [2, 6]
E05G 1/14UGR1
.mit Mitteln zum Markieren oder Zerstören der Wertsachen, z.B. im Falle von Diebstahl [6]
E05G 5/00HGRSicherheitseinrichtungen für Banken (E05G 1/12 , E05G 7/00 haben Vorrang; Fernsehsysteme ohne Signalübertragung durch Rundfunk H04N 7/18) [2]
E05G 5/02UGR1
.Fallen oder Einsperrvorrichtungen (Einrichtungen zum Außer-Gefecht-Setzen von Dieben oder Einbrechern allgemein G08B 15/00) [2]
E05G 7/00HGRSicherheits-Scheidewände für den Geschäftsverkehr, z.B. bewegliche Zahlplatten (nichtgesicherte Zahltische, z.B. für Supermärkte, A47F 9/02) [2]