IPC-Stelle: E01H 8/04 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
ESKSektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
E01USKBauwesen
E01KLStraßen-, Eisenbahn-, Brückenbau (Tunnelbau E21D)
E01HUKLReinigen von StraßenReinigen von SchienenwegenReinigen von Strändensonstiges Reinigen von GeländeAuflösen von Nebel allgemein (Mäher, umbaubar zum Kehren oder Reinigen von Rasen oder anderen Oberflächen, z.B. zum Schneeräumen, oder einsetzbar zum Kehren oder Reinigen von Rasen oder anderen Oberflächen A01D 42/06; Reinigen allgemein B08B) [4]
E01H 1/00HGREntfernen von unerwünschten Stoffen von Straßen oder ähnlichen Verkehrsflächen mit oder ohne Befeuchten der Oberfläche (von Schnee oder Eis E01H 5/00; Reinigen von Straßenbahnschienen E01H 8/00; Hindernis-Beseitiger an Fahrzeugen B60R 19/00; Aufbringen von Bitumen oder dgl. E01C 19/16; in Verbindung mit dem Auftragen von Markierungsstreifen E01C 23/16)
E01H 1/02UGR1
.Bürstenkehrmaschinen (E01H 1/08-E01H 1/14 haben Vorrang; Bürsten allgemein A46B)
E01H 1/04UGR2
. .selbstaufnehmende Maschinen, z.B. zum Sammeln, zum Laden des Kehrichts
E01H 1/05UGR2
. .mit angetriebenen Bürsten (E01H 1/04 hat Vorrang)
E01H 1/08UGR1
.Pneumatisches Entfernen oder Aufnehmen von unerwünschten Stoffen (Staubsauger allgemein A47L 5/00-A47L 9/00)Trocknen nur durch Wärme oder durch Gasströme (dauernd installierte Heizvorrichtungen oder Warmluftgebläse E01C 11/26; Heizen oder Trocknen beim Bauen oder Ausbessern von Straßen E01C 23/14)Reinigen durch abschleifende Partikelstrahlen (Sandstrahlgebläse allgemein B24C)
E01H 1/10UGR1
.Auflockern oder Entfernen von unerwünschten Stoffen mit Flüssigkeiten (ortsfeste Sprengvorrichtungen E01H 3/04)Räum- oder Abziehmaschinen (Handgeräte E01H 1/12)
E01H 1/12UGR1
.Handgeräte, z.B. Unratpicker (Rechen A01D 7/00)
E01H 1/14UGR1
.Magnetische Beseitigung
E01H 3/00HGRAufbringen von Flüssigkeiten auf Straßen oder ähnlichen Verkehrsflächen, z.B. zum Verhindern der Staubbildungortsfeste Sprengvorrichtungen (in Verbindung mit der Beseitigung von unerwünschten Stoffen E01H 1/00; Sprühköpfe, andere Auslässe B05B)
E01H 3/02UGR1
.Bewegliche Geräte, z.B. Sprengwagen (Fahrzeugmerkmale B60P 3/22; Geräte zum Versprühen von Straßenbelag E01C 19/16)
E01H 3/04UGR1
.Feste Einrichtungen, z.B. ortsfeste Sprengvorrichtungen (Hydranten E03B 9/02)
E01H 4/00HGRBearbeiten von Schnee- oder Eis-Oberflächen, um sie für Verkehrs- oder Sportzwecke verwendbar zu machen, z. B. Verfestigen von Schnee (Erzeugung von künstlichem Schnee F25C 3/04) [4]
E01H 4/02UGR1
.für Sportzwecke, z.B. für die Vorbereitung von Skipisten (Eis- oder Schnee-Erzeugung für den Wintersport oder ähnliche Freizeitzwecke F25C 3/00) [4]
E01H 5/00HGRBeseitigen von Schnee oder Eis von Straßen oder ähnlichen VerkehrsflächenEinebnen oder Aufrauen von Schnee oder Eis (durch Anwendung auftauender Stoffe E01H 10/00; Hindernis-Beseitiger an Fahrzeugen B60R 19/00; Sand-, Kies- oder Salzstreuer E01C 19/20) [4]
E01H 5/02UGR1
.Handgeräte (E01H 5/04 , E01H 5/10 , E01H 5/12 haben Vorrang)
E01H 5/04UGR1
.von Tieren oder durch Motorkraft fortbewegte Gerätevon Hand geführte Geräte mit angetriebenen Räum- oder Förderelementen, z. B pneumatisch fördernd (E01H 5/10 , E01H 5/12 haben Vorrang)
E01H 5/06UGR2
. .Räumen im wesentlichen durch nicht angetriebene Teile, z.B. Räumschilde
E01H 5/07UGR3
. . .wobei das Fördern des Räummaterials durch angetriebene oder pneumatische Mittel erfolgt
E01H 5/08UGR2
. .Räumen im wesentlichen durch angetriebene Teile
E01H 5/09UGR3
. . .wobei sich die Teile in einer geschlossenen Kreisbahn drehen oder bewegen, z.B. Schneeschleudern, -fräsen, Schaufelräder
E01H 5/10UGR1
.durch Anwendung von Wärme (ständig eingebaute Heizvorrichtungen oder Warmluftgebläse für Straßendecken oder dgl. E01C 11/26)
E01H 5/12UGR1
.Maschinen oder Geräte, die zum Brechen, Zertrümmern oder Lösen von Eis- oder Hartschneeschichten ausgebildet sind
E01H 6/00HGRMaschinen zum Entfernen sowohl von Schmutz oder dgl. als auch von Schnee oder Eis (E01H 8/10 hat Vorrang)
E01H 8/00HGREntfernen von unerwünschten Stoffen von Schienenwegen der EisenbahnEntfernen von unerwünschten Stoffen von Straßenbahnschienen (E01H 1/00-E01H 6/00 haben Vorrang)
E01H 8/02UGR1
.Verfahren oder Geräte zum Beseitigen von Eis oder Schnee von Eisenbahngleisen, z.B. mittels Schneepflügen (nur von Schienen oder Spurrillen E01H 8/10)
E01H 8/04UGR2
. .im wesentlichen durch nicht angetriebene Teile
E01H 8/06UGR2
. .im wesentlichen durch angetriebene Räumgeräte
E01H 8/08UGR2
. .durch Wärme (geheizte Gleise E01B 19/00)
E01H 8/10UGR1
.Entfernung von unerwünschten Stoffen von Schienen, Spurrillen oder dgl., z.B. Beseitigen von Eis von Stromschienen, Beseitigen von Schmutz aus Spurrillen (Heiz-, Blas- oder Flüssigkeitsspülvorrichtungen an Gleisen E01B 19/00; eingebaute Entwässerungsvorrichtungen für Schienen E01B 21/02; Beseitigen des Bettungsmaterials von Schienen E01B 27/04)
E01H 8/12UGR2
. .in besonderer Weise für Rillenschienen, Breitkopfschienen oder dgl. ausgebildet
E01H 10/00HGRVerbessern der Griffigkeit von vereisten oder sonstigen glatten Verkehrsflächen, z.B. durch Anwendung von abstumpfenden oder auftauenden Stoffen (Aufrauen von Eis mittels Werkzeugen E01H 5/12; Aufbringen von enteisenden Stoffen auf Schienen E01H 8/10; auftauende Stoffe C09K 3/18; mittels baulicher Besonderheiten E01C 11/24)
E01H 11/00HGRBekämpfung unerwünschten Pflanzenwuchses auf Straßen oder Schienenwegen der Eisenbahn (Vernichtung unerwünschten Pflanzenwuchses allgemein A01M 7/00-A01M 15/00 , A01M 21/00; Unkrautvernichtung verbunden mit Arbeiten an der Gleisbettung E01B 27/00)Aufbringen von Flüssigkeiten, z.B. Wasser, Unkrautvertilgungsmitteln, Bitumen auf Schienenwege (insbesondere auf Schienen E01H 8/10; zum Konservieren von Schwellen E01B 31/20)
E01H 12/00HGRReinigen von Stränden
E01H 13/00HGRAuflösen von Nebel allgemein, z.B. auf Straßen, auf Flugplätzen
E01H 15/00HGRBeseitigen von unerwünschten Gegenständen, z.B. Abfällen, vom Gelände, sofern nicht anderweitig vorgesehen (Sammler zur Beseitigung von Steinen, Wurzeln oder dgl. vom Boden A01B 43/00) [4]