IPC-Stelle: E01F 15/04 [Version 2018.01]

SymbolTypTitel
ESKSektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
E01USKBauwesen
E01KLStraßen-, Eisenbahn-, Brückenbau
E01FUKLZusätzliche Baumaßnahmen, wie die Ausstattung von Straßen oder die bauliche Ausbildung von Bahnsteigen, Landeplätzen für Hubschrauber, Wegweisern, Schneezäunen oder dgl.
E01F 1/00ZWAnordnung oder bauliche Ausbildung zusätzlicher Ausrüstungen für Straßen oder SchienenwegeLandeplätze für Hubschrauber
E01F 1/00HGRBauliche Ausbildung von Bahnsteigen oder Schutzinseln (allgemeine Anordnung von Bahnsteigen B61B) [1, 2006.01]
E01F 3/00HGRLandeplätze für Hubschrauber, z.B. auf Bauwerken (Gestaltung von Flugplätzen B64F; Bauwerke für bestimmte Zwecke E04H) [1, 2006.01]
E01F 5/00HGREntwässern des Unterbaues von Straßen oder des Bettungskörpers von Gleisen durch Gräben, Durchlässe oder Kanäle (Untergrundentwässerung E02D; Abwasserkanäle E03F) [1, 2006.01]
E01F 7/00HGREinrichtungen zum Schutz gegen Schnee, Sandverwehungen, Seitenwind, Schneebretter, Lawinen oder Steinschlag (dauernd installierte Heizeinrichtungen oder Warmluftgebläse an Straßen E01C 11/26)Blendschutzeinrichtungen [1, 2006.01]
E01F 7/02UGR1
.Schneezäune oder ähnliche Einrichtungen, z.B. zum Schutz gegen Sandverwehungen oder Seitenwind (Zäune allgemein E04H 17/00) [1, 2006.01]
E01F 7/04UGR1
.Einrichtungen zum Schutz gegen Schneebretter, Lawinen oder Steinschlag, z.B. Bauten zum Verhindern von Lawinenabgängen, Lawinengalerien (Sichern von Abhängen oder Böschungen E02D 17/20; Dachschneefänger E04D 13/10) [1, 2006.01]
E01F 7/06UGR1
.Blendschutzeinrichtungen (E01F 8/00 hat Vorrang) [1, 3, 2006.01]
E01F 8/00HGREinrichtungen zum Absorbieren oder Reflektieren von luftübertragenem Verkehrslärm von Straße oder Schiene (Einrichtungen am Boden zur Verminderung von Fluglärm B64F 1/26; allgemeine Baukonstruktionen zum Absorbieren und Reflektieren von Lärm, Absorbieren oder Reflektieren von Lärm bei Bauwerken E04B 1/74) [3, 2006.01]
E01F 8/02UGR1
.besonders ausgebildet zur Aufnahme von Bepflanzung (Behälter zum Anbau von Pflanzen A01G 9/02; Sichern von Böschungen E02D 17/20; Stütz- oder Schutzmauern E02D 29/02) [6, 2006.01]
E01F 9/00ZWAnordnungen zur Erleichterung der Straßenbenutzung
E01F 9/00HGRAnordnung von Wegweisern oder VerkehrszeichenAnordnungen zur Erzwingung einer vorsichtigen Fahrweise, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungsschwellen (zum Verhindern oder Einschränken von Verkehr E01F 13/00) [1, 6, 2006.01, 2016.01]
E01F 9/20UGR1
.Verwendung von Lichtleitern, z.B. Glasfasern [2016.01]
E01F 9/30UGR1
.Anordnungen, die anders als mit sichtbaren Mitteln mit Sendern oder Empfängern zusammenwirken, z.B. durch die Nutzung von Radarreflektoren oder Funksendern  (E01F 11/00 hat Vorrang) [2016.01]
E01F 9/40UGR1
.Anordnungen, die auf widrige Witterungsbedingungen reagieren, z.B. Anzeigen von vereisten Straßen oder automatische Beleuchtung bei NebelAnordnungen gekennzeichnet durch Mittel zum Erwärmen oder Trocknen [2016.01]
E01F 9/50UGR1
.Markierungen auf StraßenoberflächenRandsteine oder Straßenränder, besonders ausgebildet zum Warnen der Verkehrsteilnehmer (als Leiteinrichtung für Fahrzeuge E01F 15/00) [2016.01]
E01F 9/506UGR2
. .gekennzeichnet durch das Material der Fahrbahnmarkierungen, z.B. mit Zusätzen zur Verbesserung der Reibung oder der ReflektionVerfahren des Anformens oder der Montage von Markierungen in, auf oder an Straßenoberflächen [2016.01]
E01F 9/512UGR3
. . .vorgefertigte Straßenmarkierungen, z.B. aus streifenförmigem MaterialVerfahren zum Aufbringen von vorgefertigten Markierungen [2016.01]
E01F 9/518UGR3
. . .vor Ort gefertigt, z.B. durch Aufmalen, Gießen in die Straßenoberfläche hinein oder durch Verformung der Straßenoberfläche [2016.01]
E01F 9/524UGR3
. . .reflektierende Elemente, besonders ausgebildet, um in Oberflächenmarkierungen enthalten oder auf diese aufgebracht zu sein [2016.01]
E01F 9/529UGR2
. .besonders ausgebildet für hörbares oder vibrierendes Signalisieren, z.B. Rüttelstreifenbesonders ausgebildet zur Erzwingung einer Geschwindigkeitsreduzierung, z.B. Bodenschwellen [2016.01]
E01F 9/535UGR2
. .Randsteine oder Straßenränder, besonders ausgebildet zum Warnen der Verkehrsteilnehmer [2016.01]
E01F 9/541UGR3
. . .Randsteine [2016.01]
E01F 9/547UGR3
. . .beleuchtet [2016.01]
E01F 9/553UGR2
. .flache Körper, z.B. Markierungseinsatzteile, Markierungsnägel oder flexible Teile, die von Fahrzeugen getroffen werden können [2016.01]
E01F 9/559UGR3
. . .beleuchtet [2016.01]
E01F 9/565UGR3
. . .auslenkbare oder verlagerbare Teile besitzend [2016.01]
E01F 9/571UGR4
. . . .unter Last vertikal verlagerbar , z.B. in Verbindung mit einer Rotation [2016.01]
E01F 9/576UGR2
. .Fahrspurtrennungslinien [2016.01]
E01F 9/582UGR3
. . .beleuchtet [2016.01]
E01F 9/588UGR3
. . .Trennung von Fahrspuren mit baulichen Maßnahmen, die von einem Überqueren abhalten, ein solches aber nicht verhindern [2016.01]
E01F 9/594UGR3
. . .transportabel, zum Wiederbenutzen an anderen Orten [2016.01]
E01F 9/60UGR1
.aufrecht stehende Körper, z.B. Markierungs- oder Leitpfosten oder Poller; Träger für Verkehrszeichen [2016.01]
E01F 9/604UGR2
. .besonders ausgebildet für die jeweiligen Hinweiszwecke, z.B. zum Hinweisen auf Kurven, Bauarbeiten oder Fußgängerübergängen [2016.01]
E01F 9/608UGR3
. . .zum Leiten, Warnen oder Steuern des Verkehrs, z.B. Leitpfosten oder Kilometersteine [2016.01]
E01F 9/612UGR3
. . .zum Anzeigen von frisch aufgetragenen Fahrbahnmarkierungen, z.B. Linien zum Einfädeln [2016.01]
E01F 9/615UGR3
. . .beleuchtet [2016.01]
E01F 9/619UGR3
. . .mit Reflektorenmit Mitteln zum Sauberhalten von Reflektoren [2016.01]
E01F 9/623UGR2
. .gekennzeichnet durch die Form oder bauliche Maßnahmen, um z.B. ein Verschieben oder Verbiegen zu ermöglichen [2016.01]
E01F 9/627UGR3
. . .selbstaufrichtend nach Verbiegen oder Verschieben [2016.01]
E01F 9/631UGR3
. . .besonders ausgebildet, um beim Verbiegen oder Verschieben abzubrechen, sich zu lösen, zu kollabieren oder sich dauerhaft zu verformen, z.B. bei einem Fahrzeugaufprall [2016.01]
E01F 9/635UGR4
. . . .durch Abscheren oder Abreißen, z.B. an Sollbruchstellen [2016.01]
E01F 9/638UGR4
. . . .durch Steckverbindungen, z.B. federbelastet [2016.01]
E01F 9/642UGR4
. . . .reibschlüssige Verbindungen [2016.01]
E01F 9/646UGR3
. . .dehnbar, zusammenklappbar oder drehbar (E01F 9/627, E01F 9/631 haben Vorrang) [2016.01]
E01F 9/65UGR3
. . .mit rotierbaren, schwenkbaren oder einstellbaren Zeichen oder Schildern (E01F 9/646 hat Vorrang) [2016.01]
E01F 9/654UGR3
. . .in der Form von dreidimensionalen Körpern, z.B. Leitkegelfähig zum Annehmen von dreidimensionalen Formen, z.B. durch Aufblasen oder Aufrichten, um einen entsprechenden Körper zu erhalten [2016.01]
E01F 9/658UGR2
. .gekennzeichnet durch die Art der Halterung [2016.01]
E01F 9/662UGR3
. . .an Fahrzeugen angebracht, z.B. ServicefahrzeugenWarnfahrzeuge, die sich zusammen mit den Straßeninstandhaltungsarbeiten bewegen, z.B. ferngesteuert [2016.01]
E01F 9/669UGR3
. . .zur Befestigung an Sicherheitsabsperrungen oder dgl. [2016.01]
E01F 9/673UGR3
. . .zum Halten von Schilderpfosten oder dgl. [2016.01]
E01F 9/677UGR4
. . . .die Schilderpfosten sind ohne Werkzeuge demontierbar, z.B. durch Steckverbindungen [2016.01]
E01F 9/681UGR4
. . . .die Schilderpfosten sind durch lösbare Mittel befestigt, z.B. durch Schrauben oder Bolzen [2016.01]
E01F 9/685UGR4
. . . .Halterungen unter der Erde, z.B. Fundamente [2016.01]
E01F 9/688UGR2
. .frei stehende Körper [2016.01]
E01F 9/692UGR3
. . .tragbare Sockelelemente, Pfostenfüße dafür [2016.01]
E01F 9/696UGR2
. .Überkopfkonstruktionen, z.B. SchilderbrückenFundamente, die besonders dafür ausgebildet sind [2016.01]
E01F 9/70UGR2
. .Lagern, Transportieren, Aufstellen oder Wiedereinsammeln von transportablen Einrichtungen [2016.01]
E01F 11/00HGREinbetten von Schwellen oder anderen Detektoren in Straßenbelägen oder anderen Straßenoberflächen (auf Druck ansprechende Elemente G01L; Verkehrskontroll- systeme G08G) [1, 2006.01]
E01F 13/00HGRAnordnungen zum Verhindern oder Einschränken von Verkehr, z.B. Schranken oder Sperren (für Bahnübergänge B61L) [1, 2006.01]
E01F 13/02UGR1
.Frei stehend [6, 2006.01]
E01F 13/04UGR1
.bewegbar zum Zulassen oder Verhindern der Durchfahrt [6, 2006.01]
E01F 13/06UGR2
. .durch Verschwenken in die Offenstellung um eine horizontale, in Straßenlängsrichtung verlaufende Achse, d.h. schwingende Sperren [6, 2006.01]
E01F 13/08UGR2
. .durch Verschwenken in die Schließstellung um eine Querachse in der Straßenoberfläche, z.B. hochschwenkbare Abschnitte der Straßenoberfläche, hochschwenkbare Parkplatzabsperrpfosten [6, 2006.01]
E01F 13/10UGR1
.Straßensperren besonders ausgebildet zum Zulassen der Durchfahrt in nur einer Richtung [6, 2006.01]
E01F 13/12UGR1
.zum gewaltsamen Stoppen oder Behindern von Fahrzeugen, z.B. mit Nägeln versehene Matten [6, 2006.01]
E01F 15/00HGRSicherheitseinrichtungen zum Abbremsen, Zurückleiten oder Stoppen von von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeugen, z.B. Schutzpfosten oder PollerEinrichtungen zur Verringerung von Schäden an Straßenbauwerken durch Fahrzeuganprall (Anordnungen zum Befestigen von Wegweisern oder Verkehrszeichen an Sicherheitsabsperrungen oder dgl. E01F 9/669; zum gewaltsamen Stoppen von Fahrzeugen E01F 13/00) [1, 6, 2006.01]
E01F 15/02UGR1
.Durchlaufende Sperren entlang von Straßen oder zwischen Fahrspuren (überquerbare Fahrspurtrenneinrichtungen E01F 9/588) [6, 2006.01]
E01F 15/04UGR2
. .im Wesentlichen aus langgestreckten Balken oder starren Streifen (E01F 15/10 , E01F 15/12 haben Vorrang) [6, 2006.01]
E01F 15/06UGR2
. .im Wesentlichen aus Kabeln, Netzen oder dgl. (E01F 15/10 , E01F 15/12 haben Vorrang; Schutzmaßnahmen gegen Steinschlag E01F 7/04; Bremseinrichtungen für Flugzeuge B64F 1/02) [6, 2006.01]
E01F 15/08UGR2
. .im Wesentlichen aus Wänden oder wandartigen Elementen (E01F 15/10 , E01F 15/12 haben Vorrang) [6, 2006.01]
E01F 15/10UGR2
. .tragbar, z.B. für zeitweiligen Gebrauch [6, 2006.01]
E01F 15/12UGR2
. .und mit Einrichtungen, die ein gelegentliches Passieren erlauben z.B. für Notfallfahrzeuge [6, 2006.01]
E01F 15/14UGR1
.besonders ausgebildet für örtlich begrenzten Schutz, z.B. für Brückenpfeiler, für Verkehrsinseln [6, 2006.01]