IPC-Stelle: C22F 1/00 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
CSKSektion C — ChemieHüttenwesen
C22KLMetallhüttenwesen (Eisenhüttenwesen C21)Eisen- oder NichteisenlegierungenBehandlung von Legierungen oder von Nichteisenmetallen (allgemeine Verfahren oder Vorrichtungen für die Wärmebehandlung von Eisen- oder Nichteisenmetallen oder Legierungen C21D; Gewinnung von Metallen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25)
C22FUKLVerändern der physikalischen Struktur von Nichteisenmetallen oder Nichteisenlegierungen (Oberflächenbehandlung von metallischen Werkstoffen unter Einbeziehung mindestens eines der in Klasse C23 vorgesehenen Verfahren und mindestens eines der von dieser Unterklasse umfassten Verfahren C23F 17/00)
C22F 1/00HGRVerändern der physikalischen Struktur von Nichteisenmetallen oder Legierungen durch Wärmebehandlung oder durch Warm- oder Kaltverformung
C22F 1/02UGR1
.in inerter oder geregelter Atmosphäre oder im Vakuum
C22F 1/04UGR1
.von Aluminium oder Aluminiumlegierungen
C22F 1/043UGR2
. .von Legierungen mit Silicium als nächst wesentlichem Bestandteil [4]
C22F 1/047UGR2
. .von Legierungen mit Magnesium als nächst wesentlichem Bestandteil [4]
C22F 1/05UGR2
. .von Legierungen des Al-Si-Mg-Typs, d.h. Silicium und Magnesium in annähernd gleichen Teilen enthaltend [4]
C22F 1/053UGR2
. .von Legierungen mit Zink als nächst wesentlichem Bestandteil [4]
C22F 1/057UGR2
. .von Legierungen mit Kupfer als nächst wesentlichem Bestandteil [4]
C22F 1/06UGR1
.von Magnesium oder Magnesiumlegierungen
C22F 1/08UGR1
.von Kupfer oder Kupferlegierungen
C22F 1/10UGR1
.von Nickel, Cobalt oder deren Legierungen
C22F 1/11UGR1
.von Chrom oder Chromlegierungen
C22F 1/12UGR1
.von Blei oder Bleilegierungen
C22F 1/14UGR1
.von Edelmetallen oder deren Legierungen
C22F 1/16UGR1
.von anderen Metallen oder deren Legierungen
C22F 1/18UGR2
. .Hochschmelzende oder hochtemperaturbeständige Metalle oder deren Legierungen
C22F 3/00HGRVerändern der physikalischen Struktur von Nichteisenmetallen oder Legierungen durch besondere physikalische Verfahren, z.B. Behandlung mit Neutronen
C22F 3/02UGR1
.durch gelenktes Kristallisieren einer Schmelze mit Ultraschallwellen oder mit elektrischen oder magnetischen Kraftfeldern