| B | SK | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B64 | KL | Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt |
| B64B | UKL | Luftfahrzeuge leichter als Luft (Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt allgemein B64F) |
| B64C | UKL | Flugzeuge; Hubschrauber, Drehflügelflugzeuge (Luftkissenfahrzeuge B60V) |
| B64D | UKL | Ausrüstung für Flugzeuge; Pilotenanzüge; Fallschirme; Anordnung oder Befestigung von Triebwerken oder Übertragungsmitteln für den Antrieb in Flugzeugen |
| B64F | UKL | Boden- oder Flugzeugträgerdeckeinrichtungen besonders ausgebildet für die Verwendung in Verbindung mit Luftfahrzeugen; Entwurf, Herstellung, Montage, Reinigung Wartung oder Reparatur von Luftfahrzeugen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Handhabung, Transport, Test oder Inspektion von Luftfahrzeugkomponenten, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| B64G | UKL | Raumfahrt; Fahrzeuge oder Ausrüstung für die Raumfahrt (Vorrichtungen oder Verfahren zur Gewinnung von Stoffen außerirdischen Ursprungs E21C 51/00) |