B | SK | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
B62 | KL | Gleislose Landfahrzeuge |
B62B | UKL | Von Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren, Kinderwagen; Schlitten |
B62C | UKL | Von Tieren gezogene Fahrzeuge |
B62D | UKL | Motorfahrzeuge; Anhänger (Lenken oder Führen von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten auf einer gewünschten Spur A01B 69/00; Räder, Rollen, Achsen, Verstärken der Radhaftung B60B; Reifen, Aufpumpen oder Wechseln von Fahrzeugreifen B60C; Verbindungen zwischen Fahrzeugen eines Zuges oder dgl. B60D; Fahrzeuge sowohl für Schiene als auch für Straße, Amphibien- oder verwandelbare Fahrzeuge B60F; Radaufhängungen B60G; Heizung, Kühlung, Belüftung oder andere Luftbehandlungsvorrichtungen B60H; Fenster, Windschutzscheiben, verschiebbare Dächer, Türen oder ähnliche Vorrichtungen, Schutzabdeckungen für abgestellte Fahrzeuge B60J; Anordnungen von Antriebsanlagen, Hilfsantriebe, Kraftübertragungen, Überwachungseinrichtungen, Instrumentenausrüstung oder Armaturenbretter B60K; elektrische Ausrüstung oder Antrieb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen B60L; Stromzuführungsleitungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge B60M; Unterbringung von Reisenden, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60N; Anwendungen zum Lastentransport oder zum Befördern besonderer Lasten oder Gegenstände B60P; Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein B60Q; Fahrzeuge, Fahrzeugausrüstungen oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60R; Warten, Reinigen, Instandsetzen, Unterstützen, Anheben oder Bewegen, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60S; Bremsanordnungen, Bremsbetätigungssysteme oder Teile dafür B60T; Luftkissenfahrzeuge B60V; Motorräder, Zubehör dafür B62J , B62K; Prüfung von Fahrzeugen G01M) |
B62H | UKL | Fahrradständer; Stützen oder Halter zum Abstellen oder Aufbewahren von Fahrrädern; Einrichtungen zum Verhüten oder Anzeigen des unerlaubten Gebrauchs oder Diebstahls von Fahrrädern; Schlösser als Bestandteil der Fahrräder; Vorrichtungen zum Fahrenlernen |
B62J | UKL | Fahrradsättel oder -sitze; Zubehör besonders für Fahrräder, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Gepäckträger, Fahrradschutzvorrichtungen |
B62K | UKL | Fahrräder; Fahrradrahmen; Fahrradlenkvorrichtungen; Vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen, die besonders für Fahrräder ausgebildet sind; Aufhängungen für Fahrradachsen; Fahrradseitenwagen, Vorderwagen oder dgl. |
B62L | UKL | Bremsen, besonders für Fahrräder ausgebildet |
B62M | UKL | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) |