IPC-Stelle: B60N 2/34 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
BSKSektion B — ArbeitsverfahrenTransportieren
B60USKTransportieren
B60KLFahrzeuge allgemein
B60NUKLUnterbringung der Reisenden im Fahrzeug, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Möbelgestaltung A47)
B60N 2/00HGRSitze besonders für Fahrzeuge ausgebildetAnordnung oder Montage von Sitzen in Fahrzeugen (Erleichterung des Ein- und Ausstiegs von Kranken oder Behinderten bei Fahrzeugen A61G 3/02; Eisenbahnsitze B61D 33/00; Fahrradsitze B62J 1/00; Flugzeugsitze B64D 11/06 , B64D 25/04 , B64D 25/10) [5]
B60N 2/005UGR1
.Anordnung oder Montage von Sitzen in Fahrzeugen (B60N 2/02 hat Vorrang) [7]
B60N 2/01UGR2
. .Anordnung von Sitzen in Beziehung zueinander [7]
B60N 2/015UGR2
. .Sitzbefestigung unmittelbar am Fahrzeugrahmen [7]
B60N 2/02UGR1
.der Sitz oder ein Sitzteil ist beweglich, z.B. einstellbar (einstellbare Armlehne B60N 2/46; einstellbare Kopfstütze B60N 2/48) [5]
B60N 2/04UGR2
. .der gesamte Sitz ist bewegbar [5]
B60N 2/06UGR3
. . .verschiebbar (B60N 2/12 hat Vorrang) [5]
B60N 2/07UGR4
. . . .Verschiebekonstruktion [7]
B60N 2/075UGR5
. . . . .ohne Rollen [7]
B60N 2/08UGR4
. . . .gekennzeichnet durch die Verriegelung [5]
B60N 2/10UGR3
. . .kippbar (B60N 2/12 hat Vorrang) [5]
B60N 2/12UGR3
. . .verschiebbar und kippbar [5]
B60N 2/14UGR3
. . .drehbar, z.B. zum Erzielen leichter Zugänglichkeit (B60N 2/10 hat Vorrang) [5]
B60N 2/16UGR3
. . .höheneinstellbar [5]
B60N 2/18UGR4
. . . .vorderer oder rückwärtiger Teil des Sitzes ist einstellbar, z.B. unabhängig voneinander [5]
B60N 2/20UGR2
. .Rückenlehne kippbar, z.B. zum Erzielen leichter Zugänglichkeit (B60N 2/04 , B60N 2/22 haben Vorrang) [5]
B60N 2/22UGR2
. .verstellbare Rückenlehne [5]
B60N 2/225UGR3
. . .mittels Zykloid- oder Planeten-Mechanismen [7]
B60N 2/23UGR3
. . .mittels linearer Schraubenmechanismen [7]
B60N 2/235UGR3
. . .mittels Rastklinken-Mechanismen [7]
B60N 2/24UGR1
.für besondere Zwecke oder besondere Fahrzeuge [5]
B60N 2/26UGR2
. .für Kinder (B60N 2/30 hat Vorrang) [5]
B60N 2/28UGR3
. . .Sitze, die leicht an vorhandenen Fahrzeugsitzen anbaubar und von diesen abbaubar sind [5]
B60N 2/30UGR2
. .Nicht ausbaubare, in der Nichtgebrauchstellung verstaubare Sitze, z.B. zusammenlegbare Notsitze (umwandelbar für andere Verwendung B60N 2/32) [5]
B60N 2/32UGR2
. .umwandelbar für andere Verwendung [5]
B60N 2/34UGR3
. . .in ein Bett umwandelbar (Schlafeinrichtungen in Wohnwagen B60P 3/38) [5]
B60N 2/36UGR3
. . .in eine Ladefläche umwandelbar [5]
B60N 2/38UGR2
. .speziell ausgebildet für die Verwendung in Traktoren oder ähnlichen Landfahrzeugen [5]
B60N 2/39UGR3
. . .Schwenkbare Sitze zum Ausgleich der Hangneigung [7]
B60N 2/40UGR3
. . .sattelförmig [5]
B60N 2/42UGR2
. .Sitze, ausgebildet zum Schutz der Insassen bei Einwirkung von abnormalen Beschleunigungskräften, z.B. beim Aufprall, Sicherheitssitze (B60N 2/26, B60N 2/46, B60N 2/48 hat Vorrang) [5]
B60N 2/427UGR3
. . .Sitze oder Sitzteile, die bei einem Aufprall in ihrer Lage verändert werden [7]
B60N 2/433UGR3
. . .Sicherheitsverriegelungen für Rückenlehnen, z.B. mit durch Trägheit aktivierten Riegeln [7]
B60N 2/44UGR1
.Einzelheiten oder Teile, soweit anderweitig nicht vorgesehen [5]
B60N 2/46UGR2
. .Armlehnen [5]
B60N 2/48UGR2
. .Kopfstützen [5]
B60N 2/50UGR2
. .Sitzaufhängungen [5]
B60N 2/52UGR3
. . .unter Verwendung von flüssigen oder gasförmigen Medien [5]
B60N 2/54UGR3
. . .unter Verwendung von mechanischen Federn [5]
B60N 2/56UGR2
. .Heizungs- oder Lüftungsvorrichtungen [7]
B60N 2/58UGR2
. .Sitzbezüge [7]
B60N 2/60UGR3
. . .Entfernbare Schonbezüge [7]
B60N 2/62UGR2
. .Schenkelstützen [7]
B60N 2/64UGR2
. .Rückenlehnen [7]
B60N 2/66UGR3
. . .Lendenstützen [7]
B60N 2/68UGR2
. .Sitzrahmen, z.B. für die Rückenlehne [7]
B60N 2/70UGR2
. .Polsterfedern [7]
B60N 2/72UGR3
. . .Befestigung oder Einstellung derselben [7]
B60N 3/00HGRAnordnung oder besondere Ausbildung von anderem Zubehör für die Reisenden, soweit nicht anderweitig vorgesehen (von Radio- oder Fernsehapparaten, Telefonen, Sicherheitsgurten oder dgl. B60R)
B60N 3/02UGR1
.von Handgriffen oder Halteriemen
B60N 3/04UGR1
.von Fußbodenmatten
B60N 3/06UGR1
.von Fußstützen (Böden von Straßenfahrzeugen B62D)
B60N 3/08UGR1
.von Abfallbehältern, z.B. Aschenbechern (Aschenbecher an sich  A24F)
B60N 3/10UGR1
.von Behältern für Lebensmittel oder Getränke, z.B. gekühlt (Picknickgarnituren A45F)
B60N 3/12UGR1
.von Behältern für Zigaretten oder dgl. (Zigarettenbehälter oder dgl. A24F)
B60N 3/14UGR1
.von elektrischen Feuerzeugen
B60N 3/16UGR1
.von Kochvorrichtungen oder Heißwasserbereitern oder Siedevorrichtungen (Kochvorrichtungen oder Heißwasserbereiter oder Siedevorrichtungen an sich  A47 , F24C)
B60N 3/18UGR1
.von Trinkwasserspendern
B60N 5/00HGRAnordnungen oder Einrichtungen bei Fahrzeugen für die Kontrolle des Fahrgastein- und -ausstieges, z.B. Drehkreuze (Drehkreuze allgemein E06B 11/08) [2]
B60N 99/00HGRSachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01]