IPC-Stelle: B31C 9/00 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
BSKSektion B — ArbeitsverfahrenTransportieren
B31KLHerstellen von Gegenständen aus PapierPapierverarbeitung (Herstellen von Schichtstoffen, die nicht völlig aus Papier oder Pappe bestehen, B32B; Behandeln im Sinne von Zuführen, Ausrichten, Abwickeln usw. von dünnem Material, z.B. blattförmig, in Form von Bahnen, B65H)
B31CUKLHerstellen gewickelter Gegenstände, z.B. gewickelter Rohre (speziell bei der Kunststoffverarbeitung B29; Formen von Kunststoffen oder Stoffen in plastischem Zustand B29C)
B31C 1/00HGRHerstellen von Papierschläuchen oder -rohren durch Zuführen von Streifenmaterial im rechten Winkel zur Wickeldornachse
B31C 1/02UGR1
.Maschinen für diesen Zweck mit zusätzlichen Wickeldornen
B31C 1/04UGR1
.und Formen eines Rohrendes zu einem Behälterboden
B31C 1/06UGR1
.und Einsetzen eines Bodens in ein Rohrende zum Bilden eines Behälters
B31C 1/08UGR1
.Maschinenzubehör für diesen Zweck, soweit nicht anderweitig vorgesehen
B31C 3/00HGRHerstellen von Papierschläuchen oder -rohren durch Zuführen von Streifenmaterial schräg zur Dornachse
B31C 3/02UGR1
.und Einsetzen eines Bodens in ein Rohrende zum Bilden eines Behälters
B31C 3/04UGR1
.Nahtherstellen
B31C 5/00HGRHerstellen von Papierschläuchen oder -rohren ohne Wickeldorn
B31C 7/00HGRHerstellen von kegelförmigen Papiergegenständen durch Wickeln (Wickeln von Zuschnitten B31B)
B31C 7/02UGR1
.Herstellen von Kegelstümpfen
B31C 7/04UGR2
. .auf zwei oder mehr Dornen
B31C 7/06UGR3
. . .und Einsetzen eines Bodens in ein Kegelende zum Bilden eines Behälters
B31C 7/08UGR1
.Herstellen von Spitzkegeln
B31C 7/10UGR2
. .auf zwei oder mehr Dornen
B31C 9/00HGRGemeinsames Herstellen von zylindrischen und kegeligen Formkörpern durch Wickeln getrennter Bahnen, z.B. Herstellen von Flaschen (Wickeln von Zuschnitten B31B)
B31C 11/00HGRPapierwickelmaschinen vereinigt mit anderen Vorrichtungen
B31C 11/02UGR1
.zur zusätzlichen Formgebung der Gegenstände
B31C 11/04UGR1
.zum Imprägnieren durch Überzugsmasse während des Wickelns
B31C 11/06UGR1
.zum Trocknen der gewickelten und imprägnierten Gegenstände
B31C 99/00HGRSachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2009.01]