B | SK | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
B31 | KL | Herstellen von Gegenständen aus Papier; Papierverarbeitung (Herstellen von Schichtstoffen, die nicht völlig aus Papier oder Pappe bestehen, B32B; Behandeln im Sinne von Zuführen, Ausrichten, Abwickeln usw. von dünnem Material, z.B. blattförmig, in Form von Bahnen, B65H) |
B31B | UKL | Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Säcken bzw. Beuteln (Einritzen, Einkerben allgemein B26D 3/08; kombiniertes Herstellen und Füllen B65B) |
B31C | UKL | Herstellen gewickelter Gegenstände, z.B. gewickelter Rohre (speziell bei der Kunststoffverarbeitung B29; Formen von Kunststoffen oder Stoffen in plastischem Zustand B29C) |
B31D | UKL | Herstellen anderer Gegenstände aus Papier (Herstellen von Gegenständen in Trockenverfahren aus Spänen oder Fasern, die aus Holz oder anderen lignocellulosehaltigem oder ähnlichem organischen Material bestehen B27N; Herstellen von Schichtstoffen, die nicht vollständig aus Papier oder Pappe bestehen B32B; Herstellen von Pappe oder Papier D21F , D21H; Herstellen von Gegenständen aus Papiermasse D21J) |
B31F | UKL | Mechanische Bearbeitung oder Verformung von Papier oder Pappe (Schneiden, Beschneiden allgemein B26; Einkerben, Einritzen allgemein B26D 3/08; Herstellen von Schichtstoffen, die nicht nur aus Papier oder Pappe bestehen, B32B; mehrschichtiges Material aus Papier oder Karton, dessen Herstellung D21H) |