IPC-Stelle: B27M 3/04 [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
BSKSektion B — ArbeitsverfahrenTransportieren
B27KLBearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem WerkstoffNagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein
B27MUKLHolzbearbeitung, soweit nicht in den Unterklassen B27B-B27L vorgesehenHerstellung von besonderen Gegenständen aus Holz
B27M 1/00HGRHolzbearbeitung, soweit nicht in den Unterklassen B27B-B27L vorgesehen, z.B. durch Strecken [2]
B27M 1/02UGR1
.durch Zusammenpressen
B27M 1/04UGR1
.durch Ausstanzen
B27M 1/06UGR1
.durch Brennen oder Verkohlen, z.B. Schneiden mit erhitztem Draht (als Oberflächenbehandlung B44B)
B27M 1/08UGR1
.durch mehrstufige Verfahren [2]
B27M 3/00HGRHerstellung oder Instandsetzung bestimmter halbfertiger oder fertiger Gegenstände (Merkmale von Kopiervorrichtungen B23Q; Herstellung von Sperrholz oder von Furnier, Formen von Sperrholz oder Furnier zu Gegenständen B27D; von Mittelschichten für Sperrholz B27D 1/06; Nagel- oder Heftmaschinen allgemein B27F 7/00; Biegen, Böttcherei, Herstellen von Rädern B27H)
B27M 3/02UGR1
.von Elementen zum Dachdecken, z.B. Schindeln
B27M 3/04UGR1
.von Elementen zur Herstellung von Fußböden, z.B. Parkettklötzen (Zusammenfügen von Holzteilen auf Unterlagen anderer Werkstoffe B32B , z.B. B32B 37/00)
B27M 3/06UGR2
. .von zusammengesetzten Fußbodenplatten durch Zusammenbauen oder Verbinden der Parkettklötze
B27M 3/08UGR1
.von besonders geformten Holzleisten oder Holzschienen
B27M 3/10UGR1
.von Luftschrauben
B27M 3/12UGR1
.von Geländern, Treppenstufen, Treppenwangen, Leitern oder deren Teilen
B27M 3/14UGR1
.von Eisenbahnschwellen
B27M 3/16UGR1
.von Werkzeuggriffen oder Werkzeugen, z.B. Holzschlägeln
B27M 3/18UGR1
.von Möbeln
B27M 3/20UGR1
.von Schuhleistenvon Schuhen, z.B. Holzpantinenvon Schuhteilen, z.B. Absätzen
B27M 3/22UGR1
.von Sportartikeln, z.B. Bowlingkegeln, Rahmen von Tennisschlägern, Ski, Paddeln
B27M 3/24UGR1
.von Haushaltsgeräten, z.B. Löffeln, Kleiderbügeln, Wäscheklammern
B27M 3/26UGR1
.von Raucherartikeln, z.B. Pfeifen
B27M 3/28UGR1
.von Dübeln oder Bolzen
B27M 3/30UGR1
.von Spulen
B27M 3/32UGR1
.von zugespitzten Pfählen, z.B. Grubenstempeln
B27M 3/34UGR1
.von Kisten, Koffern oder Kästen aus Holz oder gleichartigen Stoffen, die nicht ohne Erweichen ausreichend gebogen werden können (genagelte oder geklammerte Werkstücke allgemein B25C , B27F; aus Pappe, Papier oder ähnlich bearbeitbaren Stoffen B31B)
B27M 3/36UGR2
. .Maschinen oder Vorrichtungen zum Zusammenfügen von zugeschnittenen Teilen, z.B. zur Herstellung von durch Draht gebundenen Kisten
B27M 3/38UGR1
.von Spazierstöcken oder Schirmstöcken