B26D | UKL | Schneiden; gemeinsame Einzelheiten für Maschinen zum Trennen, z.B. durch Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausstanzen (Bodenbearbeitung A01B; Schneidemaschinen für Erntegut oder Pflanzen A01D , A01G; für Trockenfutter oder Stroh A01F; für Butter in großen Mengen A01J; für Teig A21C; Schlächterei A22B; für Tabak, Zigarren oder Zigaretten A24; Anzeichnen, Durchschlagen oder Herstellen von Knopflöchern A41H 25/00; Herstellen von Schuhen A43D; Herstellen von Bürsten A46D; Chirurgie A61B; Zerkleinern, Hacken oder Schnitzeln allgemein B02C; Schneiden von Draht, Herstellen von Stiften oder Nägeln B21F , B21G; Schneiden nach Art der Metallbearbeitung B23; Schneiden mittels materialabtragender Fluidstrahlen B24C 5/02; Handschneidwerkzeuge B26B; Perforieren, Ausschneiden, Ausstanzen oder Lochen, sowie Trennen anders als durch Schneiden B26F; für Holz B27; für Stein B28D; Verarbeiten von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand B29; Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Beuteln aus Papier oder ähnlich bearbeitbaren Stoffen, z.B. Metallfolie, B31B; Vorrichtungen zum Ausgeben von Werkstücken oder Bahnware verbunden mit Schneid- oder Perforiervorrichtungen B65H 35/00; für Leder oder Polsterungen B68 , C14B; für Glas C03B; Zündholzherstellung C06F; für Torf C10F; für Zucker C13H; für Textilien D06H; Bauingenieurwesen, Hochbau, Bergbau, siehe Sektion E; Vorrichtungen zur Entnahme von Proben durch Schneiden G01N 1/04; für Lichtleiter G02B 6/25; Schneiden von belichtetem fotografischem Material G03D 15/04) [2, 5] |
B26F | UKL | Perforieren; Lochen; Ausschneiden; Ausstanzen; Trennen auf andere Weise als durch Schneiden (Anzeichnen, Durchschlagen oder Herstellen von Knopflöchern A41H 25/00; Schuhmacherei A43D; Chirurgie A61B; Lochen von Metall B21D; Bohren von Metall B23B; Schneiden von Metall durch örtliche Anwendung von Hitze, z.B. Flammenschneiden, B23K; Schneiden durch abtragende Fluidstrahlen B24C 5/02; gemeinsame Einzelheiten von Maschinen zum Trennen B26D; Bohren von Holz B27C; Bohren von Stein B28D; Verarbeiten von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand B29; Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Beuteln aus Papier oder ähnlich bearbeitbarem Material, z.B. Metallfolie, B31B; von Glas C03B; von Leder C14B; von Textilstoffen D06H; für Lichtleiter G02B 6/25; von Fahrkarten G07B) [2, 5] |