IPC-Stelle: A23P [Version 2010.01]

SymbolTypTitel
ASKSektion A — Täglicher Lebensbedarf
A23KLLebensmittelihre Behandlung, soweit nicht in anderen Klassen vorgesehen
A23PUKLFormen oder Bearbeiten von Lebensmitteln, soweit nicht vollständig von einer einzelnen anderen Unterklasse umfasst (Formen von Stoffen in plastischem Zustand allgemein B29C)
A23P 1/00HGRFormen oder Bearbeiten von Lebensmitteln
A23P 1/02UGR1
.AgglomerierenGranulierenTablettieren [4]
A23P 1/04UGR1
.Verkapselung von Teilchen, z.B. Lebensmittel-Zusatzstoffen (Aromastoffe A23L 1/22) [4]
A23P 1/06UGR1
.Herstellung von rieselfähigem oder Instant-Pulver (A23P 1/02 , A23P 1/04 haben Vorrang) [4]
A23P 1/08UGR1
.Überziehen von LebensmittelnÜberzugsmittel dafürHerstellung von geschichteten, mehrfach geschichteten oder gefüllten Lebensmitteln [4]
A23P 1/10UGR1
.Andere Formgebungsmethoden, z.B. Pressen [4]
A23P 1/12UGR2
. .Extrudieren [4]
A23P 1/14UGR2
. .Puffen oder Expandieren (A23L 1/164 , A23L 1/18 , A23L 1/217 haben Vorrang) [4]
A23P 1/16UGR2
. .Schäumen oder Schlagen (Sahneersatzstoffe A23L 1/19) [4]