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Zusammenfassung |
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[DE] Einzelradaufhängung für Fahrzeuge mit einem Fahrzeugaufbau (2) und mittels Radaufhängungsteilen am Fahrzeugaufbau (2) angelenkten Rädern (3, 4), wobei die im Fahrbetrieb schwingenden Radaufhängungsteile (5, 6, 7, 8, 9, 10) eines jeden Rads (3, 4) einen das Rad (3, 4) um eine Radachse drehbar lagernden Radträger (5, 6) und diesen mit dem Fahrzeugaufbau (2) verbindende Lenker (7, 8, 9, 10) umfassen, wobei die Relativbewegung zwischen Fahrzeugaufbau (2) und Radaufhängungsteilen (5, 6, 7, 8, 9, 10) mittels Erfassungsmitteln (21, 22) erfassbar und Anlenkpositionen (15, 16) derselben und/oder anderer Radaufhängungsteile (5, 6, 7, 8, 9, 10) abhängig von den durch die Erfassungsmittel (21, 22) erfassten Relativbewegungen mittels wenigstens eines Betätigungsmittels (11) selbsttätig veränderbar sind, wobei einer ersten Fahrzeugseite einer Fahrzeugachse wenigstens ein erstes Erfassungsmittel (21, 22) und einer zweiten Fahrzeugseite derselben Fahrzeugachse wenigstens ein zweites Erfassungsmittel (21, 22) zugeordnet ist, wobei die Erfassungsmittel (21, 22) ausschließlich mit dem Betätigungsmittel (11) in direkter Wirkverbindung stehen, wobei die Erfassungsmittel (21, 22) jeweils als Rollzylinder bezeichnete, einfachwirkende, hydraulische Kolben-Zylinder-Anordnungen mit je einem Zylinderarbeitsraum ausgebildet und das Betätigungsmittel (11) als Sturzzylinder bezeichnete, doppeltwirkende, hydraulische Kolben-Zylinder-Anordnung mit zwei von einem Kolben (13, 14) gegeneinander abgedichtete Zylinderarbeitsräume ausgebildet sind, wobei der erste Zylinderarbeitsraum des Betätigungsmittels (11) einem Radaufhängungsteil (9) der ersten Fahrzeugseite und der zweite Zylinderarbeitsraum des Betätigungsmittels (11) einem Radaufhängungsteil (10) der zweiten Fahrzeugseite derselben Fahrzeugachse zugeordnet ist und der Zylinderarbeitsraum des ersten Erfassungsmittels (21) fluidleitend mit dem zweiten Zylinderarbeitsraum des Betätigungsmittels (11) und der Zylinderarbeitsraum des zweiten Erfassungsmittels (22) mit dem ersten Zylinderarbeitsraum des Betätigungsmittels (11) fluidleitend verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsmittel (21, 22) mit den Radaufhängungsteilen (7, 8) und dem Fahrzeugaufbau (2) verbunden sind und zwischen den Erfassungsmitteln (21, 22) und den Radaufhängungsteilen (7, 8) jeweils ein elastisches Federelement (19, 20) angeordnet ist, wobei der Fahrzeugaufbau (2) über das Federelement (19, 20) gegen die Radaufhängungsteile (7,8) abstützbar ist, und wobei in den jeweiligen Zylindergehäusen längsverschiebbare Kolbenstangen (23, 24) mit den jeweiligen Federelementen (19, 20) über entsprechende tellerförmige Federaufnahmeelemente verbunden sind. |