| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
|
| G12 | Einzelheiten von Instrumenten |
| G12B | Einzelheiten von Instrumenten oder vergleichbare Einzelheiten anderer Geräte, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nur Einzelheiten, die nicht auf Messinstrumente oder sonstige, von einer einzigen Klasse umfasste Geräte beschränkt sind.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Einzelheiten, die von irgendeiner anderen Unterklasse der Sektionen A, F, G oder H umfasst werden. Insbesondere sind auf Messinstrumente beschränkte Einzelheiten von den zuständigen Unterklassen von Klasse G01, z.B. G01D, umfasst;
- auf elektrische Geräte beschränkte bauliche Einzelheiten, z.B. Gehäuse, Abschirmungen; diese werden von H05K oder der zuständigen Unterklasse in Sektion H umfasst.
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, besonders die Definition des Begriffs "Messen" in Anmerkung (2) nach dem Titel von Klasse G01.
|
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G12B 1/00 | Empfindliche Elemente zum Erzeugen von Bewegungen oder Verschiebungen für nicht auf Messungen beschränkte Zwecke; damit verbundene mechanische Übertragungsvorrichtungen |
| G12B 1/02 | . | Verbundstreifen oder -platten, z.B. aus Bimetall (Thermometer mit Bimetallelementen G01K 5/62) |
|
| G12B 1/04 | . | Hohlkörper mit Teilen, die unter Druck verformbar oder verschiebbar sind, z.B. Bourdon-Rohre, Bälge (Bälge allgemein F16J 3/00) |
|
| G12B 3/00 | Beeinflussen der Bewegung von Instrumententeilen, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Einzelheiten von Geräten für rastersondenmikroskopische Methoden [scanning-probe techniques] G12B 21/00; Dämpfen von Stößen oder Schwingungen allgemein F16F; Auswuchten F16F 15/00; Prüfen der Unwucht G01M) [1, 7] |
| G12B 3/02 | . | Feststellen beweglicher Teile, d.h. Verriegeln bei Nichtgebrauch |
|
| G12B 3/04 | . | Aufhängungen (Lager F16C) |
|
| G12B 3/06 | . | Vermindern der Reibungswirkung, z.B. durch Schwingungen (durch Schmierung F16N) |
|
| G12B 3/08 | . | Abbremsen der Bewegung von Instrumententeilen, z.B. einer schnellen, nicht schwingenden Bewegung zum endgültigen Ablesestand |
|
| G12B 3/10 | . . | unter Verwendung von Wirbelströmen |
|
| G12B 5/00 | Einstellen der Lage oder Stellung, z.B. der Horizontallage, von Instrumenten, anderen Geräten oder deren Teilen (Nivellierinstrumente an sich G01C 9/00); Kompensieren der Kipp- oder Beschleunigungswirkung, z.B. für optische Geräte |
| G12B 7/00 | Kompensieren der Temperaturwirkung (durch Kühlen G12B 15/00) |
| G12B 9/00 | Gehäuse oder Abstützungen von Instrumenten oder anderen Geräten |
| G12B 9/02 | . | Umschließungen; Gehäuse; Schränke (Dichtungsanordnungen für Übertragungsglieder F16J , insbesondere F16J 15/50) |
|
| G12B 9/04 | . . | Einzelheiten, z.B. Abdeckungen |
|
| G12B 9/06 | |
| G12B 9/08 | . | Abstützungen; Tragevorrichtungen |
|
| G12B 9/10 | . . | Instrumententafeln, -bretter, -pulte, -regale, -gestelle |
|
| G12B 11/00 | Anzeigeelemente; deren Beleuchtung |
| G12B 11/02 | |
| G12B 11/04 | . | Zeiger; Stelleinrichtungen dafür |
|
| G12B 13/00 | Eichen von Instrumenten oder Geräten (Eichen von Messinstrumenten G01) |
| G12B 15/00 | Kühlen (durch Kühlvorrichtungen, z.B. Kühlmittelumlauf F25D; Wärmeaustausch oder Wärmeübertragung allgemein F28F) |
| G12B 15/02 | . | durch Kühlmittelkreislaufsysteme |
|
| G12B 15/04 | . | durch offene Kühlmittelströme, z.B. Luft |
|
| G12B 15/06 | . | durch Berührung mit wärmeaufnehmenden oder -abstrahlenden Massen, z.B. Wärmeableitern |
|
| G12B 17/00 | Abschirmen (Isolierung oder anderer Schutz von Gebäuden E04B; Schutz gegen Beschädigung von Geräten allgemein F16P 7/00; Schalldämmung G10K 11/00; Schutz gegen nukleare Strahlung G21F) |
| | Anmerkung:- Diese Gruppe umfasst:
- den Schutz von Instrumenten oder anderen Geräten vor äußerer Strahlung oder anderen Einflüssen;
- die Verhütung unerwünschten Ausstrahlens oder anderer Einflüsse durch Instrumente oder andere Geräte.
|
| G12B 17/02 | . | gegen elektrische oder magnetische Felder, z.B. Radiowellen |
|
| G12B 17/04 | . | gegen ultraviolettes, sichtbares oder infrarotes Licht (Abschirmen von Beleuchtungskörpern F21V; optische Filter G02B 5/20) |
|
| G12B 17/06 | |
| G12B 17/08 | . | gegen mechanische Einflüsse, z.B. verursacht durch Luftstöße, fremde Gegenstände oder Personen (G12B 17/02-G12B 17/06 haben Vorrang) |
|
| G12B 21/00 | Einzelheiten von Geräten für rastersondenmikroskopische Methoden [scanning-probe techniques] [7] |
| | Anmerkung:- In dieser Gruppe wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Sonde" [probe] bedeutet ein an einer Grenzfläche wirkendes Bauelement, z.B. eine Nadel mit einer scharfen Spitze, das eine Übergangszone festlegt, in der eine Wechselwirkung stattfindet, z.B. die Erzeugung eines Tunnelstromes in unmittelbarer Nähe zu einer Oberfläche [7]
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgenden Anmerkungen bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten. [7]
- An folgenden Klassifikationsstellen sind spezielle Anwendungen von rastersondenmikroskopischen Methoden [scanning-probe techniques] vorgesehen:
- B82B 3/00 Herstellung oder Behandlung von Nanostrukturen
- C23C Oberflächenbehandlung metallischer Werkstoffe
- G01B Messen der Länge, der Dicke oder ähnlicher linearer Abmessungen; Messen von Winkeln; Messen von Flächen
- G01N 13/10 Untersuchen oder Analysieren von Oberflächenstrukturen in atomaren Bereichen
- G11B 9/12, G11B 11/24, G11B 13/08 Aufzeichnen oder Wiedergabe von Information
- H01J 37/00 Entladungsröhren mit Vorkehrung zum Einführen von Gegenständen oder Werkstoffen, die der Entladung ausgesetzt werden sollen
- H01L Verfahren oder Geräte für die Behandlung von Halbleiter- oder Festkörperbauelementen [7]
|
| G12B 21/02 | |
| G12B 21/04 | . . | Tunneleffektsonden [7] |
|
| G12B 21/06 | . . | Optische Nahfeldsonden [7] |
|
| G12B 21/08 | |
| G12B 21/10 | . . | Magnetkraftsonden [7] |
|
| G12B 21/12 | . . | Elektrostatikkraftsonden [7] |
|
| G12B 21/20 | . | Abtast- oder Positionierungsanordnungen [7] |
|
| G12B 21/22 | . . | Bauliche Einzelheiten [7] |
|
| G12B 21/24 | . . | Kompensation von durch Temperatur oder Schwingung erzeugten Fehlern [7] |
|