| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| G09 | Unterricht; Geheimschrift; Anzeige; Reklame; Siegel |
| G09F | Anzeige-, Reklamewesen; Zeichen; Etiketten oder Namensschilder; Siegel (Schaukästen A47F; Muster oder Bilder, gekennzeichnet durch besondere oder ungewöhnliche Effekte, z.B. Veränderung, B44F 1/00; Aufstellung von Wegweisern oder Verkehrszeichen E01F 9/00; Beleuchtung allgemein F21; Anordnungen zum Steuern oder Regeln von Lichtstrahlen G02F 1/00; sichtbare Signalisiereinrichtungen oder -geräte G08B 5/00; Verkehrssteuer- oder -regelsysteme G08G; Anordnungen oder Schaltungen zur Steuerung oder Regelung von Anzeigevorrichtungen mit statischen Mitteln zur Darstellung veränderlicher Informationen G09G; statische Anzeigemittel mit integraler Verknüpfung einer Vielzahl von Lichtquellen H01J , H01K , H01L , H05B 33/12) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Zeichen" wird zum Bezeichnen einer Markierung oder einer Anzeige verwendet, die dazu dient, etwas erkennbar zu machen. Die dabei dargestellte Information ist unveränderlich, auch wenn sie nur kurzzeitig aufleuchtet; daher umfasst diese Unterklasse beispielsweise Reklame- und Anzeigeflächen, oder leuchtende oder beispielsweise lichtreflektierende Sicherheitsvorrichtungen. [3]
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten. [7]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G09F 1/00 | Karton oder ähnliche Schautafeln aus faltbarem oder biegsamem Material |
| G09F 1/02 | . | Einzelne, im wesentlichen flache Schautafeln |
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| G09F 1/04 | |
| G09F 1/06 | . . | in drei Dimensionen aufstellbar (G09F 1/08 hat Vorrang) |
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| G09F 1/08 | . | ganz oder teilweise die Form eines Gegenstandes nachahmend, z.B. des anzukündenden Artikels |
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| G09F 1/10 | . | Stützen oder Halter für Schautafeln |
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| G09F 1/12 | |
| G09F 1/14 | . . | in der Form von Beinen |
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| G09F 3/00 | Etiketten, Anhängezettel oder ähnliche Erkennungs- oder Anzeigeträger (Medaillen oder Abzeichen A44C 3/00; Herstellen von Etiketten B31D 1/02; lösbar, bzw. vorübergehend zusammengehaltene Blätter B42F; Etikettieren B65C; mit einem aufzuspürenden Objekt verbundene oder diesem zugeordnete Objektmarkierungen G01V 15/00; Etiketten auf Aufzeichnungsträgern G11B 23/38); Siegel; Postgebühr- oder ähnliche Marken |
| G09F 3/02 | . | Raum- oder Bauformen (geschichtete Erzeugnisse B32B) |
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| G09F 3/03 | . . | der Sicherheitssiegel |
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| G09F 3/04 | . | zum Befestigen oder Sichern durch den Werkstoff des Etiketts selbst, z.B. durch Heißsiegel (durch eine besondere Klebeschicht G09F 3/10) |
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| G09F 3/06 | . . | durch Klemmwirkung (durch besondere Klammern G09F 3/16) |
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| G09F 3/08 | . | Befestigen oder Sichern durch Mittel, die keinen Teil des Werkstoffs des Etiketts selbst bilden |
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| G09F 3/10 | . . | durch eine Klebeschicht |
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| G09F 3/12 | . . | durch Stifte, Krampen oder dgl. |
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| G09F 3/14 | . . | durch Schnüre, Bänder, Ketten oder Drähte |
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| G09F 3/16 | |
| G09F 3/18 | . . | Gehäuse, Rahmen oder Umhüllungen für Etiketten |
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| G09F 3/20 | . . . | für einstellbare, entfernbare oder auswechselbare Etiketten |
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| G09F 5/00 | Hilfsmittel zum Zeigen von Mustern |
| G09F 5/02 | . | Tragbare Musterbehälter |
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| G09F 5/04 | . | Musterkarten; Musterbücher (Verpackungen mit auf Karten, Blättern oder Geweben zum Entfernen davon angebrachten Artikeln B65D 73/00) |
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| G09F 7/00 | Zeichen-, Namen- oder Nummernschilder, Buchstaben, Zahlen oder Symbole (Nummernschilder für Fahrzeuge B60R 13/10); Paneele oder Tafeln (Schautafeln oder Reklamekarten G09F 1/00; Anzeiger oder Anzeige- bzw. ähnliche Tafeln zur Anzeige sich ändernder Informationen G09F 9/00 , G09F 11/00; Leuchtschilder G09F 13/00; Tafeln für Bekanntmachungen oder Anschläge G09F 15/00) |
| G09F 7/02 | . | Aushängeschilder, Schilder, Paneele oder Tafeln mit leicht abnehmbaren Elementen, welche die Symbole tragen oder bilden |
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| G09F 7/04 | . . | die Elemente sind magnetisch zu befestigen |
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| G09F 7/06 | . . | die Elemente sind durch Stifte und Löcher zu befestigen |
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| G09F 7/08 | . . | die Elemente sind durch Nuten, Schienen oder Schlitze zu befestigen |
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| G09F 7/10 | |
| G09F 7/12 | . . | die Elemente sind durch Selbstklebung, Feuchtigkeit, Ansaugen, langsam trocknende Klebung oder dgl. zu befestigen |
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| G09F 7/14 | . . | Bauliche Eigenschaften der die Symbole tragenden oder bildenden Elemente |
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| G09F 7/16 | . | Buchstaben, Zahlen oder andere Symbole für dauernde Befestigung auf einem Träger |
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| G09F 7/18 | . | Vorrichtungen zum Anbringen von Aushängeschildern, Schildern, Paneelen oder Tafeln an einem Träger |
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| G09F 7/20 | . . | einstellbar angebracht |
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| G09F 7/22 | . . | drehbar oder schwenkbar angebracht, z.B. durch den Wind drehbar |
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| G09F 9/00 | Anzeigeanordnungen für sich ändernde Information, wobei die Information durch Auswahl oder Kombination von einzelnen Elementen auf einem Träger dargestellt wird (wenn die sich ändernde Information einem beweglichen Träger fest zugeordnet ist G09F 11/00; Lichtleiter G02B 6/00; Abakus G06C 1/00; Rechenschieber G06G 1/00) |
| G09F 9/30 | . | bei welchen das/die gewünschte(n) Schriftzeichen durch Kombination von Einzelelementen gebildet werden (Paneele mit einer Anzahl von Elektroden in einer einzelnen Zelle zum Steuern des Lichtes einer unabhängigen Lichtquelle, z.B. elektro- optische oder magneto-optische Zellen, G02F 1/00) |
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| G09F 9/302 | . . | gekennzeichnet durch die Form oder geometrische Anordnung der Einzelelemente [7] |
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| G09F 9/305 | . . | gebildet aus Enden von optischen Fasern (G09F 9/302 hat Vorrang) [7] |
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| G09F 9/307 | . . | gebildet aus Glühfäden (G09F 9/302 hat Vorrang; Leuchtpaneele mit mehreren getrennt geheizten Glühkörpern an sich H01K 9/00) [3, 7] |
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| G09F 9/313 | . . | gebildet aus Gasentladungsvorrichtungen (G09F 9/302 hat Vorrang; Gasentladungsröhren mit mehreren Entladungs-Strecken an sich H01J 17/49) [3, 7] |
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| G09F 9/33 | . . | gebildet aus Halbleiterbauelementen, z.B. Dioden (G09F 9/302 hat Vorrang; integrierte Halbleiterschaltungen mit Komponenten besonders ausgebildet zur Lichtemission an sich H01L 27/15) [3, 7] |
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| G09F 9/35 | . . | gebildet aus Flüssigkristallen (G09F 9/302 hat Vorrang; Flüssigkristallmaterialien C09K 19/00) [3, 7] |
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| G09F 9/37 | . . | gebildet aus beweglichen Elementen (G09F 9/302 hat Vorrang) [3, 7] |
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| G09F 9/40 | . | bei welchen das gewünschte Schriftzeichen aus einer Anzahl von nebeneinander angeordneten Schriftzeichen ausgewählt wird, z.B. auf einer gemeinsamen Trägerplatte |
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| G09F 9/46 | . | bei denen das gewünschte Schriftzeichen aus einer Anzahl von hintereinander angeordneten Schriftzeichen ausgewählt wird |
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| G09F 11/00 | Anzeigevorrichtungen für sich ändernde Informationen, bei denen die vollständige Information an einem beweglichen Träger fest angebracht ist, der sie in Anzeigeposition bringt (Darstellen sich ändernder Informationen mit Hilfe statischer Einrichtungen G09F 9/00; Schaukästen oder Schauschränke mit Einrichtungen zum ständigen oder zeitweiligen Bewegen der Waren A47F 3/08) |
| G09F 11/02 | . | die Anzeigeelemente sind auf drehbaren Gliedern, z.B. Trommeln, Spindeln, befestigt |
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| G09F 11/04 | . . | die Elemente sind auf drehbaren Scheiben befestigt |
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| G09F 11/06 | . . | die Elemente sind steife Platten oder Karten (auf drehbaren Scheiben G09F 11/04) |
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| G09F 11/08 | . . | die Elemente sind biegsame Blätter (auf drehbaren Scheiben G09F 11/04) |
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| G09F 11/10 | . . | Elektrische Steuerung dafür |
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| G09F 11/12 | . | die Anzeigeelemente werden durch endlose Bänder, Ketten oder dgl. getragen |
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| G09F 11/14 | . . | die Elemente haben die Form von steifen Klappen, Tafeln, Plakaten oder dgl. |
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| G09F 11/15 | . . | die Elemente sind biegsame Blätter |
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| G09F 11/16 | . . | Elektrische Steuerung dafür |
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| G09F 11/18 | . | die Anzeigeelemente werden durch nicht endlose Riemen, Ketten oder dgl. getragen |
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| G09F 11/20 | . . | die Elemente haben die Form von steifen Klappen, Tafeln, Karten oder dgl. |
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| G09F 11/21 | . . | die Elemente sind biegsame Blätter |
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| G09F 11/22 | . . | Elektrische Steuerung dafür |
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| G09F 11/23 | . | die Reklame- oder Anzeigegegenstände sind Teil von drehbaren Gliedern, z.B. in Form von Perforationen, Druckbildern oder Transparentbildern [Diapositiven] auf einer Trommel oder Platte |
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| G09F 11/235 | . . | Elektrische Steuerung dafür |
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| G09F 11/24 | . | die Reklame- oder Anzeigegegenstände sind Teil eines sich bewegenden Bandes, z.B. in Form von Perforationen, Druckbildern oder Transparentbildern [Diapositiven] |
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| G09F 11/26 | . . | auf einem endlosen Band |
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| G09F 11/28 | . . . | Elektrische Steuerung dafür |
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| G09F 11/29 | . . | auf einem nicht endlosen Band |
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| G09F 11/295 | . . . | Elektrische Steuerung dafür |
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| G09F 11/30 | . | die Anzeigeelemente sind einzeln aus einer Speicherstelle in eine Anzeigelage verstellbar |
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| G09F 11/32 | . . | die Verstellmittel umfassen Riemen, Ketten, z.B. endlose Riemen oder Ketten |
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| G09F 11/34 | . . | die Verstellvorrichtungen sind Elektromagnete |
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| G09F 13/00 | Leuchtschilder; Lichtreklame oder -anzeige (G09F 9/00 , G09F 11/00 haben Vorrang; Steuern oder Regeln von Darstellungen allgemein mit statischen Mitteln zum Darstellen veränderlicher Informationen G09G) |
| G09F 13/02 | . | Schilder, Tafeln oder Paneele, von künstlichen Lichtquellen beleuchtet, die vor den Abzeichen angeordnet sind |
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| G09F 13/04 | . | Zeichen, Tafeln oder Paneele von hinten beleuchtet |
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| G09F 13/06 | . . | unter Verwendung von einzeln ausgeschnittenen Symbolen oder Silhouetten, z.B. perforierten Zeichen |
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| G09F 13/08 | . . | unter Verwendung von sowohl durchscheinenden als auch nichtdurchscheinenden Schichten (Beleuchten von Flüssigkristallanzeigepaneelen von hinten G02F 1/13357) |
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| G09F 13/10 | . . . | unter Verwendung von Transparentbildern [Diapositiven] |
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| G09F 13/12 | . . | unter Verwendung eines Spiegels oder einer anderen lichtreflektierenden Fläche, die für das ausgesendete Licht durchlässig ist, wodurch ein Zeichen, Symbol, Bild oder eine andere Information nur im Falle der Beleuchtung sichtbar wird |
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| G09F 13/14 | . . | Anordnungen von Reflektoren darin |
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| G09F 13/16 | . | Schilder, die von reflektierenden Elementen oder Flächen gebildet oder darin enthalten sind, z.B. Warnschilder von dreieckiger oder anderer Form |
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| G09F 13/18 | . | Randbeleuchtete Schilder |
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| G09F 13/20 | . | mit lumineszierenden Flächen oder Teilen (lumineszierende Materialien C09K 11/00; Lichtquellen mit Verwendung von Lumineszenz F21K 2/00) |
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| G09F 13/22 | . . | elektrolumineszierend (elektrolumineszierende Lichtquellen an sich H05B 33/00) |
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| G09F 13/24 | . | unter Verwendung von mit Flüssigkeit gefüllten Röhren oder dgl., z.B. brodelnde Flüssigkeit |
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| G09F 13/26 | . | von elektrischen Entladungsröhren gebildete Schilder (durch wählbares Beleuchten G09F 9/00) |
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| G09F 13/28 | . | von Glühlampen gebildete Schilder (durch wählbares Beleuchten G09F 9/00) |
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| G09F 13/30 | . | mit sich bewegenden Lichtquellen, z.B. sich drehenden Leuchtröhren |
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| G09F 13/32 | . | mit sich bewegendem(n) optischen Teil oder Teilen, z.B. Spiegel |
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| G09F 13/34 | . | mit einer Lichtquelle, die mit beweglichen Gliedern zusammenarbeitet, z.B. mit die Lichtquelle abdeckenden oder freigebenden Verschlüssen (Geräte, bei denen der Reklame- oder Anzeigestoff in ständiger oder zeitweilig aussetzender Folge bewegt wird G09F 11/00) |
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| G09F 13/36 | . . | im Zusammenwirken mit sich drehenden Abschirmvorrichtungen |
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| G09F 13/42 | . | mit durch unsichtbare Strahlung angeregte Lichtquellen (Bildwiedergabe- oder Musteranzeige-Kathodenstrahlröhren H01J 31/10; Lampen mit lumineszierenden, durch Kathodenstrahlen angeregten Schirmen H01J 63/06) |
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| G09F 13/44 | . | mit Gaslicht als Beleuchtungsquelle |
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| G09F 13/46 | . | Reklame durch Feuerwerk |
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| G09F 15/00 | Reklametafeln, -wände, -säulen oder ähnliche Aufbauten für Ankündigungen, Plakate, Anschläge oder dgl. |
| G09F 15/02 | . | Zettel, Anschläge oder dgl. dafür |
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| G09F 17/00 | Flaggen; Banner; Halterungen dafür (Vorrichtungen, besonders ausgebildet oder angebracht zum Speichern und wiederholten Ausgeben bzw. erneuten Speichern von Materiallängen B65H 75/34) |
| G09F 19/00 | Reklame- und Anzeigemittel, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| G09F 19/02 | . | mit sich bewegenden Anzeigegliedern |
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| G09F 19/04 | . . | betätigt durch das Öffnen oder Schließen von Türen, z.B. Ladentür |
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| G09F 19/06 | . . | Schreibende Vorrichtungen |
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| G09F 19/08 | . . | Puppen, Gesichter oder andere Darstellungen von lebenden Formen mit sich bewegenden Teilen (in der Art von Spielzeugen A63H) |
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| G09F 19/10 | . . | Vorrichtungen zur Veranschaulichung der Wirkungsweise eines anzupreisenden Artikels |
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| G09F 19/12 | . | mit besonderen optischen Wirkungen (Muster oder Bilder, gekennzeichnet durch besondere Lichtwirkungen B44F 1/00 , z.B. Wechseln der Bilder G09F 1/10) |
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| G09F 19/14 | . . | Anzeigen verschiedener Zeichen, die vom Standort des Betrachters abhängen |
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| G09F 19/16 | . . | die Verwendung von Spiegeln einschließend |
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| G09F 19/18 | . . | die Verwendung von optischen Projektionsmitteln einschließend, z.B. Projizieren von Bildern auf Wolken (Projektionsgeräte an sich G03B) |
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| G09F 19/20 | . . | mit farbmischenden Wirkungen |
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| G09F 19/22 | . | Reklame- oder Anzeigemittel auf Straßen, Wänden oder ähnlichen Flächen, z.B. beleuchtet (beleuchtete Zeichen oder Schilder allgemein G09F 13/00) |
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| G09F 21/00 | Ortsveränderliche Sichtreklame |
| G09F 21/02 | . | durch eine Trägerperson oder ein Trägertier |
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| G09F 21/04 | |
| G09F 21/06 | . | durch Flugzeuge, Luftschiffe, Ballone oder Drachen |
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| G09F 21/08 | . . | der Reklamegegenstand ist an dem Luftfahrzeug angeordnet |
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| G09F 21/10 | |
| G09F 21/12 | . . | der Reklamegegenstand wird vom Flugzeug geschleppt (Drachen an sich B64C 31/06) |
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| G09F 21/14 | |
| G09F 21/16 | . . | Himmelsschrift (für Himmelsschrift eingerichtetes Flugzeug B64D 1/20) |
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| G09F 21/18 | . | durch Schiffe oder andere schwimmende Körper |
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| G09F 21/20 | |
| G09F 21/22 | . | Austeilvorrichtungen für Flugblätter oder ähnliche Reklame von Fahrzeugen (aus Flugzeugen B64D 1/00) |
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| G09F 23/00 | Reklame an oder auf besonderen Gegenständen, z.B. Aschenbechern, Briefkästen (an oder auf Fahrzeugen G09F 21/00; Behälter, Verpackungselemente oder Verpackungen mit Hilfsmitteln oder Vorrichtungen für zur Schau zu stellende Gegenstände B65D) |
| G09F 23/02 | . | die Reklame wird durch die Benutzung des Artikels zur Schau gestellt |
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| G09F 23/04 | |
| G09F 23/06 | . | die Reklame ist mit Gegenständen für Restaurants, Läden oder Büros vereinigt (auf Papiergegenständen G09F 23/10) |
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| G09F 23/08 | |
| G09F 23/10 | . | auf Papiergegenständen, z.B. Broschüren, Zeitungen |
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| G09F 23/12 | |
| G09F 23/14 | . | auf Spielzeug, Spielen oder ähnlichen Vorrichtungen |
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| G09F 23/16 | . | an Uhren, z.B. durch den Uhrmechanismus gesteuert |
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| G09F 25/00 | Akustische Reklame (Tonaufzeichnung oder -wiedergabe allgemein G11B; Lautsprecheranlage H04R 27/00) |
| G09F 27/00 | Kombinierte optische und akustische Reklame oder Anzeige, z.B. für Lautsprecheranlagen |