| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| G09 | Unterricht; Geheimschrift; Anzeige; Reklame; Siegel |
| G09B | Unterrichts- oder Vorführungsgeräte; Geräte zum Unterrichten oder für die Verständigung mit Blinden, Tauben oder [Taub-]Stummen; Modelle; Planetarien; Globen; Landkarten; grafische Darstellungen (Einrichtungen für psychotechnische Eignungsprüfung oder zum Prüfen der Reaktionszeit A61B 5/16; Spiele, Sportgeräte, Belustigungen A63; Projektoren, Projektionsschirme G03B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Simulatoren, die als Unterrichts- oder Übungsvorrichtung betrachtet werden, was der Fall ist, wenn sie wahrnehmbare Empfindungen liefern, die der Schüler in Wirklichkeit aufgrund der durch ihn vorgenommenen Handlungen erfahren würde;
- Modelle von Gebäuden, Anlagen oder dgl.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Simulatoren, die lediglich die Wirkungsweise einer Vorrichtung oder eines Systems durch Rechenvorgänge demonstrieren oder veranschaulichen und daher nicht als Unterrichts- oder Vorführgeräte angesehen werden können; solche Simulatoren werden von der Klasse G06 umfasst, falls anderweitig keine Stelle vorgesehen ist;
- Bauteile von Simulatoren, falls mit wirklichen Vorrichtungen oder Maschinen identisch; diese werden von den zuständigen Unterklassen für diese Vorrichtungen oder Maschinen umfasst (und nicht von G09).
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G09B 1/00 | Mechanisch oder von Hand betätigte Unterrichtsmittel mit Elementen, die Symbole, Zeichen, Bilder bilden oder tragen, oder ähnliche, die in bestimmter Weise angeordnet sind oder angeordnet werden können (Puzzle-Spiele A63F 9/00; Reklame und Anzeigewesen allgemein G09F) |
| G09B 1/02 | . | und mit einer Unterlage, welche die Elemente trägt oder sie tragen kann |
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| G09B 1/04 | . . | jedes Element trägt ein einziges Symbol oder eine einzige Vereinigung von Symbolen |
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| G09B 1/06 | . . . | und sie sind auf der Unterlage anbringbar oder darauf befestigt |
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| G09B 1/08 | |
| G09B 1/10 | . . . . | mittels Stiften und Löchern |
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| G09B 1/12 | . . . . | mittels ringähnlichen Sicherungselementen (mittels Ringen oder Windungen zeitweilig zusammengehefteter Blätter B42F 3/00 , B42F 5/00) |
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| G09B 1/14 | . . . . | die Elemente sind auf der Auflage gleitend befestigt |
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| G09B 1/16 | . . | jedes Element trägt mehrere verschiedene Symbole, Zeichen oder Vereinigungen von Symbolen und Zeichen, wobei nur ein Symbol, Zeichen oder eine Vereinigung derselben jedes Elements gleichzeitig zu benutzen ist |
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| G09B 1/18 | . . . | die Elemente sind drehbar |
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| G09B 1/20 | . . . . | und tragen die Symbole auf einer zur Drehachse parallelen Fläche |
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| G09B 1/22 | . . . . | und tragen die Symbole auf einer zur Drehachse senkrechten Fläche |
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| G09B 1/24 | . . . | die Elemente haben die Form biegsamer Streifen, z.B. endlose Bänder |
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| G09B 1/26 | . . . | die Elemente sind fächerförmig angeordnet |
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| G09B 1/28 | . . . | die Elemente sind gleitend |
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| G09B 1/30 | . . | bei denen die Elemente im Zusammenwirken mit der Unterlage zur Bildung von Symbolen angeordnet sind (ohne besondere Unterlage G09B 1/40) |
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| G09B 1/32 | . | mit Elementen, die ohne eine besondere Unterlage benutzbar sind |
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| G09B 1/34 | . . | die Elemente sind lose nebeneinander auflegbar |
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| G09B 1/36 | . . | die Elemente sind durch entsprechende Vorsprünge und Vertiefungen zu verbinden |
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| G09B 1/38 | . . | die Elemente werden magnetisch verbunden |
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| G09B 1/40 | . . | zur Bildung von Symbolen oder Zeichen durch geeignete Anordnung |
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| G09B 3/00 | Von Hand oder mechanisch betätigte Unterrichtshilfen, die mit Fragen und Antworten arbeiten (elektrisch betätigt G09B 7/00; Reklame- und Anzeigewesen allgemein G09F) |
| G09B 3/02 | . | in der Art, bei der vom Schüler eine Antwort auf eine vorgelegte Frage erwartet wird oder bei der die Vorrichtung eine Frage des Schülers beantwortet |
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| G09B 3/04 | |
| G09B 3/06 | . | mit Auswahl unter mehreren Antworten, d.h. wobei eine gestellte Frage mit einer Reihe von Antworten versehen und eine Auswahl zu treffen ist |
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| G09B 3/08 | . . | in Kartenform (mit einem Satz von Antworten, die mehreren Fragen gemeinsam sind G09B 3/12) |
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| G09B 3/10 | . . | bei denen ein Satz von Antworten mehreren Fragen gemeinsam ist |
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| G09B 3/12 | |
| G09B 5/00 | Elektrisch betätigte Unterrichtsgeräte (mit Fragen und Antworten arbeitend G09B 7/00; Simulatoren G09B 9/00; Reklame- und Anzeigewesen allgemein G09F) [2] |
| | Anmerkung:- Gruppe G09B 5/08 hat Vorrang vor den Gruppen G09B 5/02-G09B 5/06. [2]
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| G09B 5/02 | . | mit sichtbarer Darstellung des Lehrstoffes, z.B. unter Verwendung von Filmstreifen |
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| G09B 5/04 | . | mit hörbarer Darbietung des Lehrstoffes (Lesen und Erkennen gedruckter oder geschriebener Schriftzeichen G06K 9/00; Tonaufzeichnung oder -wiedergabe G11B) |
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| G09B 5/06 | . | mit sowohl sichtbarer als auch hörbarer Darbietung des Lehrstoffes |
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| G09B 5/08 | . | mit Vorkehrung zur individuellen Informationsdarbietung an mehreren Schülerplätzen [2] |
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| G09B 5/10 | . . | an allen Schülerplätzen kann die gleiche Information gleichzeitig dargeboten werden (G09B 5/14 hat Vorrang) [2] |
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| G09B 5/12 | . . | an verschiedenen Plätzen können verschiedene Informationen gleichzeitig dargeboten werden (G09B 5/14 hat Vorrang) [2] |
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| G09B 5/14 | . . | mit Vorkehrung für individuelle Verständigung Lehrer-Schüler [2] |
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| G09B 7/00 | Elektrisch betätigte Unterrichtsgeräte oder Vorrichtungen, die mit Fragen und Antworten arbeiten (mechanisch betätigt G09B 3/00; Rechenanordnungen G06F) |
| G09B 7/02 | . | von der Art, bei der vom Schüler eine Antwort auf eine vorgelegte Frage erwartet wird, oder bei der das Gerät eine Frage des Schülers beantwortet |
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| G09B 7/04 | . . | gekennzeichnet durch Abänderung des Unterrichtsprogramms aufgrund einer falschen Antwort, z.B. Wiederholung der Frage, Lieferung einer weiteren Erklärung |
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| G09B 7/06 | . | mit Auswahl unter mehreren Antworten, d.h. bei der eine gestellte Frage mit einer Reihe von Antworten versehen wird und eine Auswahl zu treffen ist |
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| G09B 7/07 | . . | mit Vorkehrung zur individuellen Darbietung von Fragen an mehreren Schülerplätzen [2] |
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| G09B 7/073 | . . . | an allen Schülerplätzen können die gleichen Fragen gleichzeitig dargeboten werden [2] |
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| G09B 7/077 | . . . | an verschiedenen Plätzen können verschiedene Fragen gleichzeitig dargeboten werden [2] |
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| G09B 7/08 | . . | gekennzeichnet durch die Abänderung des Unterrichtsprogramms aufgrund einer falschen Antwort, z.B. Wiederholung der Frage, Lieferung einer weiteren Erklärung |
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| G09B 7/10 | . . | bei denen ein Satz von Antworten mehreren Fragen gemeinsam ist |
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| G09B 7/12 | . . . | gekennzeichnet durch Abänderung des Unterrichtsprogramms aufgrund einer falschen Antwort, z.B. Wiederholung der Frage, Lieferung einer weiteren Erklärung |
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| G09B 9/00 | Simulatoren für Unterrichts- oder Ausbildungszwecke (für die Anwendung von Waffen F41; rechnerische Gesichtspunkte G06) |
| G09B 9/02 | . | für den Unterricht im Betätigen von Fahrzeugen |
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| G09B 9/04 | . . | für den Unterricht im Betätigen von Landfahrzeugen |
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| G09B 9/042 | |
| G09B 9/048 | |
| G09B 9/05 | |
| G09B 9/052 | . . . | gekennzeichnet durch Mittel zum Aufzeichnen oder Messen der Leistungsfähigkeit eines Übenden (psychotechnische Vorrichtungen, z.B. für Fahrzeuglenker A61B 5/16 , A61B 5/18) [5] |
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| G09B 9/058 | . . . | Unterricht im Bedienen von Fahrrädern oder Motorrädern [5] |
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| G09B 9/06 | . . | für den Unterricht im Betätigen von Schiffen, Booten oder anderen Wasserfahrzeugen [2] |
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| G09B 9/08 | . . | für den Unterricht im Betätigen eines Luftfahrzeuges, z.B. Linktrainer |
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| G09B 9/10 | . . . | mit Simulation von Kräften, die beim Fliegen oder durch das Triebwerk erzeugt werden und auf die Luftfahrzeuginsassen einwirken (G09B 9/28 hat Vorrang) [5] |
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| G09B 9/12 | . . . | Vorrichtungen zur Erzeugung von Bewegungen für Luftfahrzeug-Simulatoren [5] |
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| G09B 9/14 | . . . . | gesteuert durch hydraulischen oder pneumatischen Kolbenantrieb [5] |
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| G09B 9/16 | . . . | Der Zustand der Umgebung oder des Luftfahrzeugs wird durch Instrumente oder Alarm simuliert oder angezeigt [5] |
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| G09B 9/18 | . . . . | Zustand des Triebwerks oder der Treibstoffversorgung [5] |
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| G09B 9/20 | . . . . | Simulation oder Anzeige der Lage des Luftfahrzeugs [5] |
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| G09B 9/22 | . . . | einschließlich Simulation der Luftfahrzeuggeräusche [5] |
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| G09B 9/24 | . . . | einschließlich Anzeige oder Aufzeichnung der simulierten Flugstrecke [5] |
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| G09B 9/26 | . . . | Simulation der Funk-Navigation [5] |
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| G09B 9/28 | . . . | Simulation der Krafteinwirkung auf Steuerknüppel oder Ähnliches [5] |
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| G09B 9/30 | . . . | Simulation der Sicht aus dem Luftfahrzeug [5] |
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| G09B 9/32 | . . . . | durch Projektion (G09B 9/36 hat Vorrang) [5] |
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| G09B 9/34 | . . . . | durch Anzeige auf einem Kathodenstrahl-Bildschirm (G09B 9/36 hat Vorrang) [5] |
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| G09B 9/36 | . . . . | Simulation von Flügen bei Nacht oder verminderter Sichtweite [5] |
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| G09B 9/38 | . . . . . | Simulation der Begrenzungslinie oder der Anflugbefeuerung der Start- und Landebahn [Rollbahn] [5] |
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| G09B 9/40 | . . . | Simulation des Bordradars [5] |
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| G09B 9/42 | . . . | Luftfahrzeug, Luftfahrzeug-Simulator oder Mittel im Zusammenhang damit, welche sich während der simulierten Flugausbildung auf dem Boden oder dem Wasser befinden [5] |
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| G09B 9/44 | . . . | Simulation in einem echten Luftfahrzeug, welches ohne Beschränkung seiner Flugbahn durch den Luftraum fliegt [5] |
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| G09B 9/46 | . . . | wobei das Luftfahrzeug ein Hubschrauber ist [5] |
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| | Anmerkung:- Wenn in Gruppe G09B 9/46 klassifiziert ist, wird auch in anderen geeigneten Untergruppen von Gruppe G09B 9/08 klassifiziert, falls von Interesse. [5]
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| G09B 9/48 | . . . | unter Beobachtung eines Modells, welches von außen ferngesteuert ist [5] |
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| G09B 9/50 | . . . | automatische Überwachung des Flugweges [5] |
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| G09B 9/52 | . . | für den Unterricht im Bedienen von Weltraumfahrzeugen [5] |
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| G09B 9/54 | . | Simulation von Radar (G09B 9/40 hat Vorrang) [5] |
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| G09B 9/56 | . | Simulation von Sonar [5] |
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| G09B 11/00 | Unterrichten im Schreiben, Stenografieren, Zeichnen oder Malen |
| G09B 11/02 | . | Vorrichtungen zum Stützen der Finger, der Hand oder des Arms |
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| G09B 11/04 | . | Führungsblätter oder -platten; Druckpauskarten (Schablonen für Zeichenzwecke B43L 13/20) |
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| G09B 11/06 | . | Vorrichtungen mit Verwendung von durchsichtigem oder durchscheinendem Pausmaterial, z.B. Kopierbücher |
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| G09B 11/08 | . | Unterrichten im Stenografieren |
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| G09B 11/10 | |
| G09B 13/00 | Unterrichten im Maschinenschreiben |
| G09B 13/02 | . | Tastaturen zum Blindüben (zum Musikunterricht G09B 15/08) |
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| G09B 13/04 | . | in Verbindung mit einer wirklichen Schreibmaschine, einem Fernschreiber oder dgl. |
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| G09B 15/00 | Musikunterricht (Metronome G04F 5/02) |
| G09B 15/02 | . | Tafeln oder ähnliche Vorrichtungen zur Angabe von Noten |
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| G09B 15/04 | |
| G09B 15/06 | . | Vorrichtungen zum Üben oder Stärken der Finger oder der Arme; Vorrichtungen zum Halten der Finger oder der Arme in der richtigen Spielstellung (für den Unterricht im Maschinenschreiben G09B 13/00; Übungsgeräte zum Unterrichten oder Stärken der Muskeln für die physische Übung A63B 21/00 , A63B 23/00) |
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| G09B 15/08 | . | Übungstastaturen (für den Unterricht im Maschinenschreiben G09B 13/02) |
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| G09B 17/00 | Unterrichten im Lesen (Unterrichten im Ablesen von den Lippen G09B 21/06) |
| G09B 17/02 | . | Zeilenanzeiger oder andere Führungen oder Abdeckungen |
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| G09B 17/04 | . | zum Erhöhen der Lesegeschwindigkeit; Beeinflussen der Lesegeschwindigkeit |
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| G09B 19/00 | Unterrichten, soweit nicht von anderen Hauptgruppen dieser Unterklasse umfasst (Lehr- oder Übungsgeräte für Einvisieren oder Richten von Waffen F41G 3/26) |
| G09B 19/02 | . | Zählen; Rechnen (Rechenbretter [Abakus] G06C 1/00) |
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| G09B 19/04 | . | Sprechen (mit hörbarer Darbietung des zu lernenden Stoffs G09B 5/04) |
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| G09B 19/06 | . | Fremdsprachen (mit hörbarer Darbietung des zu lernenden Stoffs G09B 5/04) |
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| G09B 19/08 | . . | gedruckte oder geschriebene Hilfsmittel, z.B. Textbücher, zweisprachige Briefzusammenstellungen, Karten |
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| G09B 19/10 | |
| G09B 19/12 | |
| G09B 19/14 | . | Land-, Luft-, Seeverkehrsüberwachung, z.B. Verkehrsregelung |
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| G09B 19/16 | . | Steuern oder Regeln von Fahrzeugen (Simulatoren G09B 9/02) |
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| G09B 19/18 | . | Buchhaltung oder Volkswirtschaft |
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| G09B 19/20 | |
| G09B 19/22 | . | Spiele, z.B. Kartenspiele |
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| G09B 19/24 | . | Benutzung von Werkzeugen |
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| G09B 19/26 | . | Punkt-Strich-Telegrafencode [2] |
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| G09B 21/00 | Unterrichten oder Verständigen mit Blinden, Tauben oder [Taub-]Stummen (hörbare Darbietung des Lehrstoffs G09B 5/04; Vorrichtungen oder Verfahren zum Ersetzen von direktem Sehen oder direktem Hören durch eine andere Wahrnehmungsart A61F 9/08 , A61F 11/04; hörbare Anzeige von Messgeräteablesungen oder von Farben G01D 7/12; Blindenuhren G04B 25/02; Verfahren oder Anordnungen zum Lesen oder Erkennen von gedruckten oder geschriebenen Schriftzeichen G06K 9/00; Analyse von Sprache, Spracherkennung G10L; Tonaufzeichnung oder -wiedergabe an sich G11B) [2, 4] |
| G09B 21/02 | . | Vorrichtungen für Blindenschrift (Schreibmaschinen für Blindenschrift B41J 3/32) |
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| G09B 21/04 | . | Vorrichtungen zum Unterhalten mit Taub-Blinden |
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| G09B 21/06 | . | Vorrichtungen zum Unterrichten im Ablesen von den Lippen |
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| G09B 23/00 | Modelle für wissenschaftliche, medizinische oder mathematische Zwecke, z.B. Vorrichtungen in natürlicher Größe für Vorführungszwecke (in der Art von Spielzeugen A63H) [4] |
| G09B 23/02 | . | für die Mathematik (für die Statik oder Dynamik G09B 23/08) |
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| G09B 23/04 | . . | für die Geometrie, Trigonometrie, Projektion oder Perspektive (für die Vermessung G09B 25/06) |
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| G09B 23/06 | |
| G09B 23/08 | . . | für die Statik oder Dynamik |
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| G09B 23/10 | |
| G09B 23/12 | . . . | von Flüssigkeiten oder Gasen |
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| G09B 23/14 | |
| G09B 23/16 | |
| G09B 23/18 | . . | für die Lehre von der Elektrizität oder des Magnetismus |
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| G09B 23/20 | . . | für die Atom- oder Kernphysik |
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| G09B 23/22 | |
| G09B 23/24 | |
| G09B 23/26 | . | für Molekülstrukturen; für Kristallografie |
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| G09B 23/28 | |
| G09B 23/30 | . . | Anatomische Modelle (Gebissartikulatoren A61C 11/00) |
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| G09B 23/32 | . . . | mit beweglichen Teilen |
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| G09B 23/34 | . . . | mit entfernbaren Teilen |
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| G09B 23/36 | |
| G09B 23/38 | |
| G09B 23/40 | |
| G09B 25/00 | Modelle für in G09B 23/00 nicht genannte Zwecke, z.B. Vorrichtungen in natürlicher Größe für Vorführungszwecke (Fahrzeugmodelle, Schienen hierfür, Modelle in der Art von Spielzeugen A63H) |
| G09B 25/02 | . | von industriellen Verfahren; von Maschinen |
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| G09B 25/04 | |
| G09B 25/06 | . | für die Vermessung; für die Geografie, z.B. Reliefmodelle (Globen G09B 27/00; Landkarten G09B 29/00) |
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| G09B 25/08 | . | von szenischen Wirkungen, z.B. Bäumen, Felsen, Wasserflächen (für Bühnenzwecke A63J 1/00) |
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| G09B 27/00 | Planetarien; Globen |
| G09B 27/02 | |
| G09B 27/04 | |
| G09B 27/06 | |
| G09B 27/08 | |
| G09B 29/00 | Landkarten; Pläne; Tabellen; grafische Darstellungen, z.B. Leitwegdarstellung (Sternkarten G09B 27/04; Vorrichtungen zum Halten oder Stützen von Landkarten A47B 97/02; für Rechenzwecke G06G 1/14 , G06G 1/16; Darstellungstafeln G09F) |
| G09B 29/02 | |
| G09B 29/04 | . . | die Teile sind in der Form eines zusammenfaltbaren Blattes oder von zusammenfaltbaren Blättern angeordnet |
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| G09B 29/06 | . | in Bandform, z.B. endloses Band |
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| G09B 29/08 | |
| G09B 29/10 | . | Karten-Ortszeiger oder Koordinaten-Standortanzeiger; Kartenlesehilfen (optische Projektionsgeräte G03B) |
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| G09B 29/12 | |
| G09B 29/14 | |