| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F27 | Industrieöfen; Schachtöfen; Brennöfen; Retorten (Bauarten für besondere Zwecke, die von einer einzelnen anderen Klasse umfasst und besonders in dieser Klasse erwähnt sind, siehe die in Frage stehende Klasse, z.B. Backöfen A21B , Glasschmelzöfen C03B , Koksöfen oder Gaserzeugungsöfen C10B , C10J , Spaltöfen für Kohlenwasserstoffe C10G , Hochöfen C21B , Stahlkonverter C21C , Wärmebehandlungsöfen für Metall C21D; Öfen für das Elektroschlacke- oder Lichtbogenumschmelzen von Metallen C22B 9/00; Emaillieröfen C23D; Feuerungsanlagen F23; elektrische Heizvorrichtungen H05B) [4] |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst:
- Industrieöfen, z.B. Brenn-, Röst-, Schmelz- oder sonstige Behandlungsöfen, Retorten, offene Sinterapparate und andere ähnliche Apparate für die Wärmebehandlung von Materialien oder Gegenständen, deren Einzelheiten sowie Zubehör;
- die Anordnung elektrischer Heizelemente in oder an Industrieöfen.
- Diese Klasse umfasst nicht:
- Verbrennungsapparate an sich, d.h. Apparate zur unmittelbaren Verbindung von Sauerstoffgas mit einem Brennstoff; [7]
- elektrische Heizelemente an sich;
- Behandlungsvorgänge in den Industrieöfen.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Industrieöfen" umfassen auch Brenn-, Röst-, Schmelz- oder sonstige Behandlungsöfen oder Retorten.
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