| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F25 | Kälteerzeugung oder Kühlung; kombinierte Heizungs- und Kältesysteme; Wärmepumpensysteme; Herstellen oder Lagern von Eis; Verflüssigen oder Verfestigen von Gasen |
| F25B | Kältemaschinen, Kälteanlagen oder Kälteverfahren; kombinierte Heizungs- und Kältesysteme; Wärmepumpensysteme |
| F25C | Erzeugen, Bearbeiten oder Behandeln von Eis [2] |
| F25D | Kühlschränke; Kühlräume; Eisschränke; Kühl- oder Gefriervorrichtungen, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Kühlvitrinen A47F 3/04; wärmeisolierte Gefäße für den Haushalt A47J 41/00; Kühlfahrzeuge siehe die entsprechende Unterklasse der Klassen B60-B64; wärmeisolierte Behälter allgemein B65D 81/38; Wärmeübertragungs-, Wärmeaustausch- oder Wärmespeichermittel, z.B. Kühlmittel oder Stoffe, die Wärme oder Kälte durch chemische Reaktionen, auf andere Weise als durch Verbrennung, erzeugen, C09K 5/00; wärmeisolierte Behälter für verflüssigte oder verfestigte Gase F17C; Klimatisierung oder Luftbefeuchtung F24F; Kältemaschinen, -anlagen oder -verfahren F25B; Kühlen von Messinstrumenten oder vergleichbaren Geräten ohne Kälteerzeugung G12B) |
| F25J | Verflüssigen, Verfestigen oder Trennen von Gasen oder Gasgemischen durch Druckbehandlung und Kältebehandlung (Kryopumpen F04B 37/08; Gasspeicherbehälter, Gasbehälter F17; Füllen oder Entnehmen von verdichteten, verflüssigten oder verfestigten Gasen in bzw. aus Behältern F17C; Kältemaschinen, Kälteanlagen oder Kälteverfahren F25B) |