| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B64 | Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt |
| B64G | Raumfahrt; Fahrzeuge oder Ausrüstung für die Raumfahrt (Vorrichtungen oder Verfahren zur Gewinnung von Stoffen außerirdischen Ursprungs E21C 51/00) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nur Fahrzeuge, Ausrüstungen oder dgl., die für die Raumfahrt besonders geeignet sind.
- Diese Unterklasse umfasst nicht Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die sowohl für die Raumfahrt als auch für die Luftfahrt geeignet sind, die von den zuständigen Unterklassen für Luftfahrzeuge von Klasse B64 umfasst werden.
- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Raumfahrt" umfasst jeden Transport außerhalb der Erdatmosphäre, auch künstliche Erdsatelliten und interplanetare und interstellare Fahrten.
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| B64G 1/00 | Raumfahrzeuge [3] |
| B64G 1/10 | . | Künstliche Satelliten; Satellitensysteme; interplanetarische Fahrzeuge (Raumfähren B64G 1/14; Funkübertragungssysteme, die Satelliten verwenden H04B 7/185) |
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| B64G 1/12 | |
| B64G 1/14 | |
| B64G 1/16 | . | Außerirdische Landfahrzeuge (Landfahrzeuge B60-B62) [3] |
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| B64G 1/22 | . | Teile oder Ausrüstung, die besonders für die Anbringung in oder an Raumfahrzeugen ausgebildet sind [3] |
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| B64G 1/24 | . . | Leit- oder Steuergeräte, z.B. zur Lagesteuerung (Strahltriebwerke F02K; Navigation oder Navigationsinstrumente, siehe die zuständigen Unterklassen, z.B. G01C; Autopiloten G05D 1/00) [3] |
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| B64G 1/26 | . . . | unter Verwendung von Strahlen [3] |
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| B64G 1/28 | . . . | unter Ausnutzung des Trägheits- oder des Kreiseleffektes [3] |
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| B64G 1/32 | . . . | unter Ausnutzung des magnetischen Erdfeldes [3] |
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| B64G 1/34 | . . . | unter Ausnutzung des Schwerkraftgradienten [3] |
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| B64G 1/36 | . . . | unter Verwendung von Sensoren, z.B. Sonnensensoren, Horizontsensoren [3] |
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| B64G 1/38 | . . . | Dämpfen von Schwingungen, z.B. Dämpfer für Taumelbewegungen [3] |
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| B64G 1/40 | . . | Anordnungen oder Ausbildungen von Antriebssystemen (B64G 1/26 hat Vorrang; Antriebsanlagen an sich, siehe die entsprechenden Unterklassen, z.B. F02K , F03H) [3] |
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| B64G 1/42 | . . | Anordnungen oder Ausbildungen von Energieversorgungssystemen (Energieversorgungssysteme an sich, siehe die entsprechenden Unterklassen) [3] |
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| B64G 1/44 | . . . | unter Ausnutzung von Strahlung, z.B. ausbreitbare Solarzellenträger (Solarzellen an sich H01L 31/00) [3] |
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| B64G 1/46 | . . | Anordnungen oder Ausbildungen von Einrichtungen für die Regelung der Umwelts- oder Lebensbedingungen (Raumanzüge B64G 6/00) [3] |
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| B64G 1/48 | . . . | für die Behandlung der Atmosphäre [Lufthülle] (B64G 1/50 hat Vorrang; Klimatisierung allgemein F24F) [3] |
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| B64G 1/50 | . . . | für die Temperaturregelung (Temperaturregelung allgemein G05D 23/00) [3] |
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| B64G 1/52 | . . | Schutz-, Sicherheits- oder Rettungseinrichtungen; Überlebenshilfen (Lebensrettung allgemein A62) [3] |
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| B64G 1/54 | . . . | Schutz gegen Strahlung (gegen Strahlung allgemein G21F) [3] |
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| B64G 1/56 | . . . | Schutz gegen Meteoriten (Anzeigevorrichtungen für Meteoriten B64G 1/68) [3] |
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| B64G 1/58 | . . . | Schutz gegen Wärme, z.B. Hitzeschilde (Wärmedämmung allgemein F16L 59/00; chemische Gesichtspunkte siehe die entsprechenden Klassen) [3] |
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| B64G 1/60 | . . | Unterbringung der Mannschaft oder der Passagiere [3] |
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| B64G 1/62 | . . | Systeme für den Wiedereintritt in die Erdatmosphäre; Brems- oder Landeeinrichtungen [3] |
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| B64G 1/64 | . . | Systeme zum Verbinden oder Trennen von Raumfahrzeugen oder Teilen davon, z.B. Ankoppelanordnungen [3] |
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| B64G 1/66 | . . | Anordnungen oder Ausbildungen von Geräten oder Instrumenten, die nicht anderweitig vorgesehen sind (Instrumente an sich, siehe die entsprechenden Klassen, z.B. Satellitenantennen H01Q 1/28) [3] |
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| B64G 1/68 | . . . | von Anzeigevorrichtungen für Meteoriten [3] |
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| B64G 3/00 | Beobachten oder Verfolgen von Raumfahrzeugen (Funksysteme oder analoge Wellensysteme zum Kurssteuern oder Verfolgen G01S) |
| B64G 4/00 | Werkzeuge, die besonders für den Gebrauch im Weltraum ausgebildet sind [3] |
| B64G 5/00 | Bodeneinrichtungen für Raumfahrzeuge, z.B. Starttürme, Kraftstoffauffüllanlagen (B64G 3/00 hat Vorrang) |
| B64G 6/00 | Anzüge für die Raumfahrt [3] |
| B64G 7/00 | Simulieren von Raumfahrtbedingungen, z.B. zur Gewöhnung der Besatzung (Simulatoren für Unterrichts- oder Ausbildungszwecke G09B 9/00) |
| B64G 9/00 | Raumfahrteinrichtungen, soweit nicht anderweitig vorgesehen |