B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
Transportieren | ||||
B60 | Fahrzeuge allgemein | |||
B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) | |||
B60R 25/00 | Ausstattungen oder Systeme zum Verhindern oder Anzeigen von unbefugter Inbetriebnahme oder Diebstahl von Fahrzeugen (Schlösser für Fahrzeuge E05B 77/00-E05B 85/00) [1, 5, 2006.01, 2013.01] | |||
B60R 25/30 |
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B60R 25/32 |
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