| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
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| B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseFAHRZEUGE ODER FAHRZEUGTEILE ODER ZUBEHÖR, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN | B60R 16/00, B60R 27/00 | ANORDNUNGEN | | von optischen Beboachtungsvorrichtungen | B60R 1/00 | von Tritten oder Leitern | B60R 3/00 | ANORDNUNGEN ODER AUSBILDUNGEN | | von anderweitig nicht vorgesehener elektrischer Ausrüstung; von sanitären Ausrüstungen | B60R 16/00; B60R 15/00 | für Reklamezwecke | B60R 13/00 | von Schmiersystemen oder -vorrichtungen | B60R 17/00 | ANORDNUNGEN ODER BESCHLÄGE ZUM HALTEN ODER AUFNEHMEN VON GEPÄCK ODER ANDEREN GEGENSTÄNDEN | B60R 5/00-B60R 11/00 | SCHUTZ UND SICHERHEIT | | Einrichtungen, die das Fahrzeug oder die Fahrgäste betreffen; Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre; Diebstahlsicherungseinrichtungen | B60R 19/00-B60R 22/00; B60R 25/00 | BAUTEILE ZUM VERKLEIDEN ODER VERZIEREN | B60R 13/00 | ANDERE FAHRZEUGBESCHLÄGE | B60R 27/00 |
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| B60R 1/00 | Anordnungen von optischen Beobachtungs- vorrichtungen (Blendschutzvorrichtungen für Windschutzscheiben oder Fenster, z.B. polarisierend, B60J 3/00; optische Geräte an sich G02B; Heizanordnungen, besonders angepasst für transparente oder reflektierende Flächen H05B 3/84) [2] |
| B60R 1/02 | . | Anordnungen der Rückblickspiegel (Sehrohranordnungen B60R 1/10) |
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| B60R 1/04 | . . | befestigt im Inneren des Fahrzeugs (B60R 1/08 hat Vorrang) [1, 7] |
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| B60R 1/06 | . . | befestigt am Fahrzeugäußeren (B60R 1/08 hat Vorrang) [1, 7] |
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| B60R 1/062 | . . . | mit Fernsteuerung der Lageeinstellung [7] |
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| B60R 1/064 | . . . . | durch handbetätigtes Stellglied [7] |
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| B60R 1/066 | . . . . . | zur Einstellung des Spiegels relativ zu seinem Gehäuse [7] |
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| B60R 1/068 | . . . . . . | mit Hilfe von Seilen [7] |
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| B60R 1/07 | . . . . | durch elektrisch betätigtes Stellglied [7] |
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| B60R 1/072 | . . . . . | zur Einstellung des Spiegels relativ zu seinem Gehäuse [7] |
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| B60R 1/074 | . . . . . | zum Einfahren der Spiegelanordnung in eine Nichtgebrauchsstellung längsseits des Fahrzeugs [7] |
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| B60R 1/076 | . . . | nachgiebig bei übermäßiger äußerer Krafteinwirkung und mit gerasteter Gebrauchsstellung versehen (B60R 1/062 hat Vorrang) [7] |
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| B60R 1/078 | . . . | leicht abnehmbar; im montierten Zustand nach außen bewegbar, z.B. beim Schleppen [7] |
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| B60R 1/08 | . . | besondere optische Ausbildung, z.B. Vermeiden von toten Winkeln |
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| B60R 1/10 | . | Anordnungen der Voraus- und Seitenblickspiegel; Sehrohranordnungen |
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| B60R 1/12 | . | mit anderen Gegenständen vereinigte Spiegel, z.B. mit Uhren |
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| B60R 3/00 | Anordnungen von Tritten, z.B. Trittbretter (entworfen als Teile des Unterbaus von Straßenfahrzeugen B62D; Leitern E06C) |
| B60R 3/02 | |
| B60R 3/04 | . | mit Vorkehrungen zum Schuhabkratzen |
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| B60R 5/00 | Abteile innerhalb des Fahrzeugkörpers hauptsächlich bestimmt oder genügend geräumig für Koffer, Handkoffer oder dgl. (hauptsächlich bestimmt zum Verstauen von Lasten in Lasttransportfahrzeugen B60P; Anordnungen zur Ersatzradunterbringung B62D 43/00) |
| B60R 5/02 | . | an der Stirnseite des Fahrzeugs |
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| B60R 5/04 | . | an der Rückseite des Fahrzeugs |
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| B60R 7/00 | Anordnungen innerhalb des Fahrzeuges zum Verstauen oder Halten hauptsächlich gedacht für das Eigentum des Fahrgastes, das kleiner als ein Handkoffer ist, z.B. Kleidung, Reisegegenstände oder Mappen (für Radiogeräte, Fernsehgeräte, Telefone oder dgl., Einbau von Fotoapparaten, die während der Fahrt tätig sind, für Werkzeuge oder Ersatzteile B60R 11/00; für Behälter für Abfall, Lebensmittel, Getränke, Zigaretten B60N) |
| B60R 7/02 | . | in einem getrennten Gepäckabteil |
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| B60R 7/04 | . | im Fahrer- oder Fahrgastraum |
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| B60R 7/05 | . . | befestigt an der Sonnenblende [5] |
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| B60R 7/06 | . . | wobei die Verstau- oder Haltevorrichtungen auf oder unter dem Armaturenbrett angebracht sind |
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| B60R 7/08 | . | Anordnung von Gepäcknetzen, Klemmen oder dgl. |
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| B60R 7/10 | . . | zum Halten von Hüten, Kleidungsstücken oder Kleiderbügeln [5] |
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| B60R 7/12 | . . | zum Halten von Schirmen [5] |
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| B60R 7/14 | . . | zum Halten von Waffen [5] |
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| B60R 9/00 | Zusätzliche Ausrüstungen am Fahrzeugäußeren zum Tragen von Koffern, zum Halten von Lasten, z.B. Gepäck, Sportgeräten oder dgl. [5] |
| B60R 9/02 | . | an den Seiten, z.B. auf dem Trittbrett |
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| B60R 9/04 | . | am Fahrzeugdach befestigte Träger (B60R 9/08 hat Vorrang) [5] |
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| B60R 9/042 | . . | Träger, gekennzeichnet durch Mittel zum Erleichtern des Be- oder Entladens, z.B. Rollen, Schienen oder dgl. [5] |
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| B60R 9/045 | . . | einstellbare oder verwandelbare Träger, z.B. vergrößerbar, zusammenklappbar [5] |
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| B60R 9/048 | . . | Träger, gekennzeichnet durch Mittel zum Festspannen, Halten oder Festschließen des Gepäcks [5] |
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| B60R 9/05 | . . | Träger, gekennzeichnet durch Maßnahmen zum Windabweisen (Windabweiser für offene Dächer B60J 7/22) [5] |
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| B60R 9/052 | . . | Träger mit sich nur quer zum Fahrzeug erstreckenden Verlängerungsmitteln (B60R 9/08 hat Vorrang) [5] |
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| B60R 9/055 | . . | behälterartige Träger, z.B. Container, Kasten (B60R 9/048 hat Vorrang) [5] |
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| B60R 9/058 | . . | gekennzeichnet durch lösbare Befestigungsmittel zwischen Träger und Dach [5] |
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| B60R 9/06 | . | an der Fahrzeugstirn- oder -rückseite |
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| B60R 9/08 | . | besonders ausgebildet für Sportgeräte (Fahrzeuge besonders ausgebildet zum Befördern von Flugzeugen, zum Befördern von Booten B60P) |
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| B60R 9/10 | |
| B60R 9/12 | |
| B60R 11/00 | Anordnungen zum Halten oder Einbau von Gegenständen, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| B60R 11/02 | . | für Radiogeräte, für Fernsehgeräte, Telefone oder dgl.; Anordnung von Steuerungen hierfür (von Antennen H01Q) |
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| B60R 11/04 | . | Einbau von Fotoapparaten, die während der Fahrt tätig sind; Anordnung von Steuerungen hierfür in Bezug zum Fahrzeug (Fotoapparate an sich G03B) |
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| B60R 11/06 | . | für Werkzeuge oder Ersatzteile (für Dachteile von Fahrzeugen B60J 7/20; für Ersatzräder B62D) |
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| B60R 13/00 | Teile zum Verkleiden, Kennzeichnen oder Verzieren; Anordnungen oder Ausbildung von Bauteilen für Reklamezwecke |
| B60R 13/01 | . | Verkleidungen für Lastplattformen oder Lastabteile [5] |
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| B60R 13/02 | . | Zierteile; Wülste; Wandverkleidungen; Deckenverkleidungen (B60R 13/01 hat Vorrang) [5] |
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| B60R 13/04 | . | Zierleisten oder Schutzstreifen; Beschriftung zur Verzierung |
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| B60R 13/06 | . | Dichtungsstreifen [Leisten] (Dichtungsanordnungen für Fahrzeugfenster, Windschutzscheiben, bewegliche Dächer, Türen oder ähnliche Vorrichtungen B60J 10/00) |
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| B60R 13/07 | . | Einrichtungen zum Ableiten oder Führen von Wasser, die nicht Bestandteil der Dachkonstruktion sind (B60R 13/06 hat Vorrang; Wasserableiter für Motorhauben oder Deckel B62D 25/13) [4] |
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| B60R 13/08 | . | Isolierbauteile, z.B. zur Schallisolierung [4] |
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| B60R 13/10 | . | Nummernschilder, Erkennungszeichen oder dgl. |
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| B60R 15/00 | Anordnung oder Ausbildung von sanitären Einrichtungen |
| B60R 15/02 | |
| B60R 15/04 | |
| B60R 16/00 | Elektrische oder Fluid-Schaltkreise, besonders für Fahrzeuge ausgebildet und nicht anderweitig vorgesehen; Anordnung von elektrischen oder Fluid-Schaltkreiselementen, besonders für Fahrzeuge ausgebildet und nicht anderweitig vorgesehen [3] |
| B60R 16/02 | |
| B60R 16/023 | . . | zur Signalübermittlung zwischen Fahrzeugteilen oder Fahrzeugteilsystemen [2006.01] |
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| B60R 16/027 | . . . | zwischen relativ zueinander beweglichen Fahrzeugteilen, z.B. zwischen Lenkrad und Lenksäule [2006.01] |
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| B60R 16/03 | . . | zur elektrischen Stromversorgung von Fahrzeugteilsystemen [2006.01] |
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| B60R 16/033 | . . . | unter Verwendung elektrischer Zellen oder Batterien (zu Antriebszwecken B60K 1/04; Einbauen von Batterien in oder Entfernen von Batterien aus Fahrzeugen B60S 5/06; Prüfen des Ladungszustands G01R 31/36) [2006.01] |
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| B60R 16/037 | . . | zur Erhöhung des Insassenkomforts [2006.01] |
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| B60R 16/04 | . . | Anordnung von Batterien [3, 6, 2006.01] |
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| B60R 16/06 | . . | zum Abführen elektrostatischer Ladungen [3] |
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| B60R 16/08 | |
| B60R 17/00 | Anordnungen oder Ausbildungen von Schmiersystemen oder -vorrichtungen (Schmierung allgemein F16N) |
| B60R 17/02 | . | Systeme, z.B. Zentralschmierung |
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| B60R 19/00 | Radschutz; Kühlerschutz; Bahnräumer; Ausrüstungsteile zum Dämpfen der Aufprallwirkung bei Zusammenstößen (Kotflügel B62D) |
| B60R 19/02 | . | Stoßstangen, d.h. stoßaufnehmende oder stoßabsorbierende Teile zum Schutz von Fahrzeugen oder Abwehren von Stößen durch andere Fahrzeuge oder Gegenstände (Einleiten einer Bremswirkung durch Berührung der Stoßstange mit einem äußeren Gegenstand B60T 7/22; für Schienenfahrzeuge B61F 19/04; Sicherheitsausrüstung für Fahrräder B62J 27/00; als Teil von Wasserfahrzeugen oder besonders dafür ausgebildet B63B 59/02) [4] |
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| B60R 19/03 | . . | gekennzeichnet durch den Werkstoff, z.B. Verbundwerkstoff (B60R 19/18 hat Vorrang) [4] |
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| B60R 19/04 | . . | aus mehr als einem Teil gebildet (B60R 19/18 hat Vorrang) [4] |
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| B60R 19/12 | . . . | mit in vertikalem Abstand angeordneten Teilen [4] |
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| B60R 19/14 | . . . | mit umklappbaren Teilen [4] |
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| B60R 19/16 | . . . | mit Ablenkgliedern, z.B. Rollen, Kugeln [4] |
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| B60R 19/18 | . . | Stoßabsorbierende Mittel innerhalb der Stoßstange [4] |
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| B60R 19/20 | . . . | Gas oder Flüssigkeit enthaltend, z.B. aufblasbar (Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren elastischen Körpern B60C 29/00) [4] |
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| B60R 19/22 | . . . | zellförmigen Werkstoff umfassend, z.B. Schaumstoff [4] |
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| B60R 19/24 | . . | Anordnungen zum Anbringen von Stoßstangen an Fahrzeugen [4] |
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| B60R 19/26 | . . . | nachgiebige Befestigungsmittel umfassend (Federn, Stoßdämpfer oder Mittel zum Dämpfen von Schwingungen an sich F16F) [4] |
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| B60R 19/28 | . . . . | Metallische Federn [4] |
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| B60R 19/30 | . . . . | Elastomeres Material [4] |
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| B60R 19/32 | . . . . | Flüssigkeitsstoßdämpfer [4] |
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| B60R 19/34 | . . . . | die bei einem Stoß zerstört werden, z.B. Ausführung für einmalige Verwendung [4] |
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| B60R 19/36 | . . . . | Vereinigungen von nachgiebigen Befestigungsmitteln unterschiedlicher Ausführungen [4] |
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| B60R 19/38 | . . . | einstellbar oder beweglich angebracht, z.B. horizontal verschiebbar zum Sicherstellen eines Zwischenraums zwischen geparkten Fahrzeugen [4] |
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| B60R 19/40 | . . . . | in der Richtung eines Hindernisses vor einem Zusammenstoß [4] |
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| B60R 19/42 | . . | sich hauptsächlich entlang den Seiten eines Fahrzeugs erstreckend oder ein Fahrzeug vollständig umfassend (Zier- oder Schutzleisten B60R 13/04) [4] |
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| B60R 19/44 | . . | Stoßstangenhörner [4] |
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| B60R 19/46 | . . . | federnd oder drehbar angebracht [4] |
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| B60R 19/48 | . . | vereinigt mit anderen Vorrichtungen oder Gegenständen oder verwandelbar in solche, z.B. mit Straßenbürsten vereinigte Stoßstangen, in Betten verwandelbare Stoßstangen [4] |
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| B60R 19/50 | . . . | mit Lampen oder Zulassungsschildern [4] |
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| B60R 19/52 | . | Schutzvorrichtungen für Kühler oder -grills [4] |
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| B60R 19/54 | . | Vorrichtungen zum Wegräumen oder Ablenken eines Hindernisses (B60R 19/16 , B60R 21/34 haben Vorrang) [4] |
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| B60R 19/56 | . | Anordnungen an Fahrzeugen mit großer Bodenfreiheit, z.B. Lastkraftwagen, zum Verhindern eines Daruntergleitens von Fahrzeugen oder Gegenständen [4] |
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| B60R 21/00 | Anordnungen oder Ausrüstungen bei Fahrzeugen zum Schutz vor oder zur Verhütung von Verletzungen bei Fahrzeuginsassen oder Fußgängern im Falle von Unfällen oder anderen Gefahren im Verkehr (Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in Fahrzeugen B60R 22/00; Vorrichtungen, Geräte oder Verfahren zur Lebensrettung allgemein A62B; Sicherheitsvorrichtungen für die Steuerung von Antriebseinheiten, besonders ausgebildet für oder angeordnet in Fahrzeugen, B60K 28/00; Sitze, ausgebildet zum Schutz der Insassen bei Einwirkung von abnormalen Beschleunigungskräften z.B. beim Aufprall, Sicherheitssitze, B60N 2/42; Energie-absorbierende Anordnungen für Lenkräder B62D 1/11; Energie-absorbierende Anordnungen für Lenksäulen B62D 1/19; Sicherheitsgeschirre bzw. Gurtzeug in Flugzeugen B64D 25/00) [4, 5] |
| B60R 21/01 | . | Elektrische Schaltungen zum Auslösen von Sicherheitsvorrichtungen im Falle von Fahrzeugunfällen oder unmittelbar bevorstehenden Fahrzeugunfällen [7] |
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| B60R 21/013 | . . | mit Mitteln zur Erfassung von Zusammenstößen, unmittelbar bevorstehenden Zusammenstößen oder unmittelbar bevorstehendem Überschlag [2006.01] |
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| B60R 21/0132 | . . . | ansprechend auf Fahrzeugbewegungsparameter [2006.01] |
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| B60R 21/0134 | . . . | ansprechend auf drohenden Kontakt mit einem Hindernis [2006.01] |
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| B60R 21/0136 | . . . | ansprechend auf tatsächlichen Kontakt mit einem Hindernis [2006.01] |
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| B60R 21/015 | . . | mit Mitteln zur Erfassung des Vorhandenseins oder der Position von Fahrzeuginsassen, Fahrgastsitzen oder Kindersitzen, z.B. zur Sperrung der Auslösung [2006.01] |
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| B60R 21/017 | . . | mit Einrichtungen zur Bereitstellung elektrischer Energie für die Sicherheitsanordnungen [2006.01] |
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| B60R 21/02 | . | Schutzvorrichtungen oder Sicherheitsausrüstungen für Fahrzeuginsassen [4] |
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| B60R 21/04 | . . | Gepolsterte Auskleidungen für das Fahrzeuginnere [4] |
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| B60R 21/045 | . . . | in Verbindung mit der Instrumententafel oder dem Armaturenbrett [4] |
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| B60R 21/05 | . . . | in Verbindung mit dem Lenkrad oder der Lenksäule (nachgebende Lenksäulen B62D 1/18) [4, 5] |
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| B60R 21/055 | . . | gepolsterte Ausrüstungsgegenstände, z.B. Kopfstützen, Sonnenblenden [4] |
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| B60R 21/06 | . . | Sicherheitsnetze, transparente Folien, Vorhänge oder dgl., z.B. zwischen Insassen und Scheiben (B60R 21/11 , B60R 21/12 , B60R 21/16 haben Vorrang) [4] |
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| B60R 21/08 | . . . | bewegbar von einer Ruhestellung in eine Wirkstellung, z.B. bei einem Zusammenstoß (elektrische Schaltungen zum Auslösen von Sicherheitsvorrichtungen B60R 21/01) [4, 7] |
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| B60R 21/09 | . . | Bedienungselemente oder Bedienungsgriffe, die von einer Betriebsstellung in eine nicht behindernde Stellung bewegbar sind, wie Schalterknöpfe, Fensterkurbeln [4] |
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| B60R 21/11 | . . | über dem Kopf angeordnete Schutzvorrichtungen, z.B. gegen herunterfallende Lasten [4] |
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| B60R 21/12 | . . | die die Insassen gegen Überfälle vom Fahrzeuginneren oder von außerhalb des Fahrzeugs schützen [4] |
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| B60R 21/13 | . . | Überrollschutzvorrichtungen (elektrische Schaltungen zum Auslösen von Sicherheitseinrichtungen B60R 21/01) [4, 7] |
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| B60R 21/16 | . . | aufblasbare Insassen-Rückhaltesysteme, die sich bei oder vor einem Aufprall entfalten, z.B. air-bags (Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren elastischen Körpern B60C 29/00) [4] |
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| B60R 21/18 | . . . | das aufblasbare Teil ist als Gurt oder Sicherheitsgeschirr ausgebildet oder mit einer Gurt- oder Sicherheitsgeschirranordnung kombiniert [4] |
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| B60R 21/20 | . . . | Anordnungen für die Unterbringung aufblasbarer Teile in deren nichtbenutztem oder zusammengelegtem Zustand; Anordnung oder Befestigung von Airbag-Modulen oder Airbag-Bestandteilen [4, 2006.01] |
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| B60R 21/203 | . . . . | in Lenkrädern oder Lenkradsäulen [2006.01] |
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| B60R 21/205 | . . . . | in Armaturenbrettern [2006.01] |
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| B60R 21/207 | . . . . | in Fahrzeugsitzen [2006.01] |
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| B60R 21/21 | . . . . | in Fahrzeug-Seitenverkleidungen, z.B. Türen oder Säulen [2006.01] |
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| B60R 21/213 | . . . . | in Fahrzeugdächern, z.B. in Dachrahmen [2006.01] |
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| B60R 21/215 | . . . . | gekennzeichnet durch die Abdeckungen für das aufblasbare Teil (Gassack) [2006.01] |
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| B60R 21/217 | . . . . | Gehäuse für Gasgeneratoren (Inflatoren), z. B. Reaktionsbehälter; Verbindung von Gassäcken, Diffusoren oder Gasgeneratoren untereinander [2006.01] |
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| B60R 21/23 | . . . | aufblasbare Teile (Gassäcke) [2006.01] |
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| B60R 21/231 | . . . . | gekennzeichnet durch ihre Form, z.B. geformt in Bezug auf einen bestimmten Körperteil des Fahrzeuginsassen (B60R 21/233 hat Vorrang) [2006.01] |
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| B60R 21/233 | . . . . | mit einer Vielzahl von separaten Kammern; mit zwei oder mehr ineinander geschachtelten Säcken [2006.01] |
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| B60R 21/235 | . . . . | gekennzeichnet durch ihren Werkstoff [2006.01] |
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| B60R 21/237 | . . . . | gekennzeichnet durch die Art ihrer Faltung [2006.01] |
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| B60R 21/239 | . . . . | gekennzeichnet durch die Art ihrer Entlüftung [2006.01] |
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| B60R 21/26 | . . . | gekennzeichnet durch den Gasgenerator (Inflator) oder die Mittel zur Steuerung des Gasflusses [4] |
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| B60R 21/264 | . . . . | unter Verwendung unmittelbarer Gaserzeugung (B60R 21/268 hat Vorrang) [2006.01] |
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| B60R 21/268 | . . . . | unter Verwendung von unmittelbar freigesetztem unter Druck gelagertem Gas [2006.01] |
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| B60R 21/272 | . . . . . | mit Mitteln zur Erhöhung des Gasdrucks, wenn die Füllung benötigt wird, z.B. Hybridinflatoren [2006.01] |
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| B60R 21/276 | . . . . | mit Mitteln zur Entlüftung des Gasgenerators, z. B. bei Überdruck [2006.01] |
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| B60R 21/30 | . . . . | mit Mitteln zum Ansaugen von Umgebungsluft in den Strömungsweg und zum Mischen dieser Luft mit dem Druckgas [4] |
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| B60R 21/33 | . . . | Anordnungen für nicht-elektrische Auslösung des Füllvorgangs (elektrische Schaltungen zur Auslösung von Sicherheitsvorrichtungen B60R 21/01) [2006.01] |
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| B60R 21/34 | . | zum Schutz von nicht im Fahrzeug befindlichen Personen, z.B. Fußgängern [4] |
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| B60R 22/00 | Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in Fahrzeugen (Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre allgemein A62B 35/00) [4] |
| B60R 22/02 | . | Semi-passive Rückhaltesysteme, z.B. Systeme, die sich selbsttätig anlegen oder lösen, aber nicht beides [4] |
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| B60R 22/03 | . . | Mittel, die dem Fahrer den Gurt oder Teile desselben darbieten [6] |
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| B60R 22/04 | . | passive Rückhaltesysteme, d.h. Systeme, die sich sowohl selbst anlegen als auch selbst lösen, z.B. durch das Bewegen der Fahrzeugtür [4] |
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| B60R 22/06 | . . | bei denen der Gurt oder das Sicherheitsgeschirr mit einem Teil verbunden ist, das in einer am Fahrzeug befestigten Schiene gleitet [4] |
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| B60R 22/08 | . . | bei denen die Gurtrückzieheinrichtung an oder in einem Verschlussteil des Fahrzeugs, z.B. einer Tür, angeordnet ist [4] |
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| B60R 22/10 | . | besonders ausgebildet für Kinder oder Tiere (Kindersitze B60N 2/24) [4] |
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| | Anmerkung:- Die Gruppen B60R 22/02-B60R 22/08 und B60R 22/12-B60R 22/48 haben Vorrang vor der Gruppe B60R 22/10. [6]
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| B60R 22/12 | . | Ausbildung von Sicherheitsgurten oder Sicherheitsgeschirren (B60R 21/18 hat Vorrang) [4] |
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| B60R 22/14 | . . | die vergrößerte Rückhalteflächen aufweisen, z.B. Westen und Netze [4] |
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| B60R 22/16 | . . | unter Verwendung von Gurten, die bleibend verformt werden, d.h. Einmalverwendung [4] |
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| B60R 22/18 | |
| B60R 22/185 | . . | mit Stoppmitteln, die bei Gefahr direkt auf den Gurt einwirken, z.B. durch Klemmen oder Reibung [7] |
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| B60R 22/19 | . . | mit Mitteln, die den Gurtzug im angelegten Zustand mindern [7] |
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| B60R 22/195 | . . | mit Mitteln, die den Gurt bei Gefahr spannen (elektrische Schaltungen zum Auslösen der Sicherheitseinrichtungen B60R 21/01) [7] |
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| B60R 22/20 | . . | einstellbar bezüglich der Lage, z.B. in der Höhe [4] |
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| B60R 22/22 | . . | befestigt am Fahrzeugboden [4] |
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| B60R 22/24 | . . | befestigt an der Seite, einer Tür oder am Dach des Fahrzeugs [4] |
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| B60R 22/26 | . . | befestigt am Sitz [4] |
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| B60R 22/28 | . | mit energieabsorbierenden Vorrichtungen [4] |
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| B60R 22/30 | . | Kupplungen, außer Schnallen, mit Vorrichtungen zur Längenverstellung (Schnallen A44B 11/00; lösbare Befestigungen allgemein F16B) [4] |
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| B60R 22/32 | . | Vorrichtungen zum Lösen im Notfall, z.B. nach einem Unfall [4] |
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| B60R 22/34 | . | Gurtrückziehvorrichtungen, z.B. Aufroller (Gurtverankerungen mit Mitteln, die den Gurt bei Gefahr spannen B60R 22/195) [4, 7] |
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| B60R 22/343 | . . | mit elektrisch betätigten Sperrmitteln [6] |
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| B60R 22/347 | . . | mit Mitteln, die die Rückziehvorrichtung sperren, solange der Gurt angelegt ist (B60R 22/343 , B60R 22/415 haben Vorrang) [6] |
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| B60R 22/35 | . . . | mit selbsttätig ausgelösten Sperrmitteln [6] |
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| B60R 22/353 | . . . . | ansprechend auf die Gurtbewegung bei Anlegen des Gurtes [6] |
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| B60R 22/357 | . . . . | ansprechend auf das Schließen des Gurtschlosses [6] |
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| B60R 22/36 | . . | selbsttätig sperrend bei Gefahr (B60R 22/343 hat Vorrang) [4] |
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| B60R 22/38 | . . . | ansprechend allein auf die Gurtbewegung [4] |
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| B60R 22/40 | . . . | ansprechend allein auf die Fahrzeugbewegung [4] |
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| B60R 22/405 | . . . | ansprechend auf die Gurt- und Fahrzeugbewegung [6] |
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| B60R 22/41 | . . . | mit zusätzlichen Mitteln zum Verhindern des Sperrens unter bestimmten Bedingungen [6] |
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| B60R 22/415 | . . . | mit zusätzlichen Mitteln zum ständigen Sperren der Rückziehvorrichtung, solange der Gurt angelegt ist [6] |
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| B60R 22/42 | . . . | mit Mitteln, die unmittelbar auf den Gurt einwirken, z.B. durch Klemmen oder Reibung [4] |
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| B60R 22/44 | . . | mit Mitteln, die den Gurtzug im normalen Fahrbetrieb mindern [4] |
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| B60R 22/46 | . . | mit Mitteln, die den Gurt bei Gefahr spannen (elektrische Schaltungen zum Auslösen von Sicherheitseinrichtungen B60R 21/01) [4, 7] |
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| B60R 22/48 | . | Kontrollvorrichtungen, Alarmvorrichtungen oder Sperren, die das korrekte Anlegen der Gurte oder Sicherheitsgeschirre bewirken [4] |
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| B60R 25/00 | Fahrzeugausrüstung zum Verhindern oder Anzeigen von unbefugter Inbetriebnahme oder Diebstahl von Fahrzeugen (Diebstahlsicherungen für Radkappen, -ringe oder dgl. B60B 7/16; Schlösser oder Riegel an sich E05) [5] |
| B60R 25/02 | . | wirkend an der Lenkvorrichtung |
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| B60R 25/04 | . | Verhindern der Inbetriebnahme der Maschine (Maschinen, Ausrüstungen für normale Verwendung siehe die entsprechenden Klassen für derartige Maschinen oder Ausrüstungen) |
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| B60R 25/06 | . | wirkend auf das Getriebe |
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| B60R 25/08 | |
| B60R 25/10 | . | durch Auslösen einer Signalvorrichtung |
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| B60R 27/00 | Andere Fahrzeugausrüstungen; Fahrzeuge oder Fahrzeugteile, soweit nicht in einer anderen Gruppe dieser Unterklasse vorgesehen |