B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
Transportieren | ||||
B60 | Fahrzeuge allgemein | |||
B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) | |||
B60R 9/00 | Zusätzliche Ausrüstungen am Fahrzeugäußeren zum Tragen von Koffern, zum Halten von Lasten, z.B. Gepäck, Sportgeräten oder dgl. [1, 5, 2006.01] | |||
B60R 9/06 |
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