B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
Transportieren | ||||
B60 | Fahrzeuge allgemein | |||
B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) | |||
B60R 5/00 | Abteile innerhalb des Fahrzeugkörpers hauptsächlich bestimmt oder genügend geräumig für Koffer, Handkoffer oder dgl. (hauptsächlich bestimmt zum Verstauen von Lasten in Lasttransportfahrzeugen B60P; Anordnungen zur Ersatzradunterbringung B62D 43/06) [1, 2006.01] | |||
B60R 5/02 |
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