B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
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B60 | Fahrzeuge allgemein | |
B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) | |
B60R 3/00 | Anordnungen von Tritten, z.B. Trittbretter (entworfen als Teile des Unterbaus von Straßenfahrzeugen B62D 25/22) [1, 2006.01] |