B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
Transportieren | ||||
B60 | Fahrzeuge allgemein | |||
B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) | |||
B60R 1/00 | Anordnungen von optischen Beobachtungsvorrichtungen; Echtzeit-Beobachtungsvorrichtungen für Fahrer oder andere Fahrzeuginsassen unter Verwendung von optischen Bilderfassungssystemen, z.B. Kameras oder Videosystemen, die besonders ausgebildet sind für die Verwendung in oder an Fahrzeugen [1, 2, 2006.01, 2022.01] | |||
B60R 1/02 |
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B60R 1/06 |
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B60R 1/078 |
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