| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
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| B60Q | Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein (Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung, für Eisenbahnfahrzeuge B61D , für Fahrräder B62J , für Schiffe B63B , für Flugzeuge B64D; Beleuchtung allgemein, Beleuchtungsvorrichtungen an sich F21 , H05B; Signalgebung allgemein G08; elektrische Schalter an sich H01H) [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch die Anordnung oder Ausbildungen von Beleuchtungsschaltern oder Signalschaltmitteln für Fahrzeuge.
- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B60Q 1/00 | Anordnung von optischen Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung sowie Schaltkreise hierzu (zur Beleuchtung des Fahrzeuginneren B60Q 3/00) [4] |
| B60Q 1/02 | . | Vorrichtungen, hauptsächlich verwendet zum Beleuchten der Fahrbahn nach vorn oder zum Beleuchten anderer Bereiche der Fahrbahn oder der Umgebung |
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| B60Q 1/04 | |
| B60Q 1/05 | |
| B60Q 1/06 | . . . | einstellbar, z.B. ferngesteuert vom Fahrzeuginnern aus (B60Q 1/05 hat Vorrang) [5] |
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| B60Q 1/064 | . . . . | durch Strömungsmittel [5] |
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| B60Q 1/068 | . . . . | durch mechanische Mittel [5] |
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| B60Q 1/072 | . . . . . | mit einem flexiblen Element, z.B. Kette [5] |
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| B60Q 1/076 | . . . . | durch elektrische Mittel [5] |
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| B60Q 1/08 | |
| B60Q 1/10 | . . . . . | gesteuert von der Fahrzeugneigung, z.B. gesteuert von der Lastverteilung |
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| B60Q 1/105 | . . . . . . | durch Strömungsmittel [5] |
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| B60Q 1/11 | . . . . . . | durch mechanische Mittel [5] |
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| B60Q 1/115 | . . . . . . | durch elektrische Mittel [5] |
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| B60Q 1/12 | . . . . . | gesteuert von der Fahrzeuglenkung |
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| B60Q 1/124 | . . . . . . | durch mechanische Mittel [5] |
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| B60Q 1/128 | . . . . . . . | mit einem flexiblen Element, z.B. Kette [5] |
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| B60Q 1/132 | . . . . . . . | mit Getriebeelementen [5] |
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| B60Q 1/136 | . . . . . . . | mit starren Verbindungselementen [5] |
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| B60Q 1/14 | |
| B60Q 1/16 | . . . | mit asymmetrischer Beleuchtung der Fahrbahn |
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| B60Q 1/18 | . . . | zusätzliche Leuchten an der Vorderseite |
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| B60Q 1/20 | |
| B60Q 1/22 | |
| B60Q 1/24 | . . | zur Beleuchtung anderer Bereiche als nur der Fahrbahn vor dem Fahrzeug |
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| B60Q 1/26 | . | Vorrichtungen, hauptsächlich verwendet zum Beleuchten [Kenntlichmachen] des Fahrzeugs oder von Teilen desselben oder zum Signalgeben an die anderen Verkehrsteilnehmer |
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| B60Q 1/28 | . . | zum Kenntlichmachen der Vorderseite des Fahrzeugs |
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| B60Q 1/30 | . . | zum Kenntlichmachen der Rückseite des Fahrzeugs, z.B. mittels reflektierender Flächen |
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| B60Q 1/32 | . . | zum Kenntlichmachen der Fahrzeugseitenwände |
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| B60Q 1/34 | . . | zum Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung (B60Q 1/22 hat Vorrang) |
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| B60Q 1/36 | . . . | Verwendung beweglicher Teile, z.B. Arme mit eingebauten Blinklampen |
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| B60Q 1/38 | . . . | Verwendung fest eingebauter Lichtquellen, z.B. Blinkleuchten |
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| B60Q 1/40 | . . . | mit selbsttätiger Rückstellung in die Ausgangsstellung |
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| B60Q 1/42 | . . . . | abhängig von der Lenkeinrichtung |
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| B60Q 1/44 | . . | zum Anzeigen der Bremsbetätigung |
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| B60Q 1/46 | . . | zum Geben von Blinkwarnsignalen während der Fahrt, außer dem Anzeigen der Richtungsänderung, z.B. Blinken mit den Scheinwerfern [Lichthupe] |
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| B60Q 1/48 | |
| B60Q 1/50 | . . | zum Anzeigen anderer Absichten oder Umstände, z.B. Aufforderung zum Warten oder Überholen |
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| B60Q 1/52 | . . . | zum Geben von Notsignalen |
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| B60Q 1/54 | . . . | zum Anzeigen der Geschwindigkeit |
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| B60Q 1/56 | . . | zum Beleuchten der Kennzeichen oder dgl. |
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| B60Q 3/00 | Anordnung von Beleuchtungsvorrichtungen für das Fahrzeuginnere, deren Einbau oder Halterung sowie Schaltkreise hierzu [4] |
| B60Q 3/02 | . | zum Beleuchten des Fahrgast- oder Fahrerraumes |
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| B60Q 3/04 | . . | für das Armaturenbrett |
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| B60Q 3/06 | . | zum Beleuchten von anderen Innenräumen als dem Fahrgast- oder Fahrerraum, z.B. Koffer- oder Motorraum |
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| B60Q 5/00 | Anordnung oder besondere Ausbildung von akustischen Signalvorrichtungen |
| B60Q 7/00 | Anordnung oder besondere Ausbildung von tragbaren Notsignalvorrichtungen an Fahrzeugen (Vorrichtungen zur Erzwingung einer vorsichtigen Fahrweise, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungsschwellen, E01F 9/00; Zeichen G09F , z.B. reflektierende Warndreiecke G09F 13/16) |
| B60Q 7/02 | . | zum Befestigen an überhängenden Lasten oder überstehenden Teilen des Fahrzeugs |
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| B60Q 9/00 | Anordnung oder besondere Ausbildung von Signalvorrichtungen, soweit nicht in einer der Hauptgruppen B60Q 1/00-B60Q 7/00 vorgesehen |
| B60Q 11/00 | Anordnung von Überwachungseinrichtungen für die in den Gruppen B60Q 1/00-B60Q 9/00 vorgesehenen Vorrichtungen [2] |