| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
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| B60J | Fenster, Windschutzscheiben und bewegbare Dächer, Türen oder Ähnliches für Fahrzeuge; entfernbare externe Schutzabdeckungen besonders ausgebildet für Fahrzeuge (Befestigen, Aufhängen, Schließen oder Öffnen dieser Teile E05) |
| | Anmerkung:- Fenster, Windschutzscheiben, bewegbare Dächer, Türen oder ähnliche Vorrichtungen allgemeiner Verwendbarkeit, auch wenn sie nur für Fahrzeuge beschrieben oder beansprucht sind, werden auch in der Unterklasse E06B klassifiziert.
- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| B60J 1/00 | Fenster; Windschutzscheiben; Zubehör hierfür (B60J 10/00 hat Vorrang; Luftvorhänge statt Fenster B60J 9/04) [4, 5] |
| B60J 1/02 | . | angeordnet an der Stirnseite des Fahrzeugs |
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| B60J 1/04 | |
| B60J 1/06 | . . . | bestehend aus mehr als einer Fensterscheibe |
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| B60J 1/08 | . | angeordnet an den Fahrzeugseiten |
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| B60J 1/10 | |
| B60J 1/12 | |
| B60J 1/14 | . . . | mit Schwenk- oder Drehbewegung |
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| B60J 1/16 | |
| B60J 1/17 | . . . . | in senkrechter Richtung [2] |
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| B60J 1/18 | . | angeordnet an der Fahrzeugrückseite |
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| B60J 1/20 | . | Zubehör, z.B. Windabweiser, Blenden (Blendschutzmaßnahmen B60J 3/00; Windabweiser in Verbindung mit Dachöffnungen B60J 7/22; entfernbare externe Schutzabdeckungen für Fenster oder Windschutzscheiben B60J 11/08; Heizanordnungen, besonders ausgebildet für transparente oder reflektierende Flächen H05B 3/84) [2006.01] |
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| B60J 3/00 | Blendschutzvorrichtungen in Verbindung mit Fenstern oder Windschutzscheiben (optische Beobachtungsanordnungen für Fahrzeuge B60R 1/00); Sonnenblenden für Fahrzeuge (Sonnenblenden mit Einrichtungen zum Verstauen oder Halten von persönlichen Sachen B60R 7/05) [2, 5] |
| B60J 3/02 | . | verstellbar in der Stellung |
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| B60J 3/04 | . | verstellbar in der Durchsichtigkeit |
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| B60J 3/06 | . | Verwendung von Polarisation |
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| B60J 5/00 | Türen (B60J 10/00 hat Vorrang; Fensterausbildungen B60J 1/00) [5] |
| B60J 5/02 | . | angeordnet an der Fahrzeugstirnseite |
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| B60J 5/04 | . | angeordnet an den Fahrzeugseiten |
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| B60J 5/06 | . . | verschiebbar; faltbar |
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| B60J 5/08 | . . . | von Rollladen-Bauart |
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| B60J 5/10 | . | angeordnet an der Fahrzeugrückseite (B60J 5/04 hat Vorrang) |
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| B60J 5/12 | . . | verschiebbar; faltbar |
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| B60J 5/14 | . . . | von Rollladen-Bauart |
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| B60J 7/00 | Bewegbare Dächer; Dächer mit bewegbaren Deckeln (B60J 10/00 hat Vorrang; Fenster B60J 1/00; feste Dächer B62D 25/06; mechanische Einrichtungen für die Betätigung von Flügeln E05F 11/00 , E05F 15/00) [4, 5] |
| B60J 7/02 | . | von verschiebbarer Bauart [Schiebedächer] |
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| B60J 7/04 | . . | mit starrem, plattenähnlichem Teil oder Teilen [4] |
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| B60J 7/043 | |
| B60J 7/047 | . . . | Bewegen durch Übereinander-Klappen oder Ineinander-Schieben [4] |
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| B60J 7/05 | . . . | nach oben schwenkbar in Lüftungsstellung und absenkbar vor dem Verschieben in die volle Offenstellung [4] |
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| B60J 7/053 | . . . | Verschieben mit Bewegen in der Vertikalen kurz vor dem Schließen, um sicheren und dichten Verschluss zu erzielen [4] |
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| B60J 7/057 | |
| B60J 7/06 | . . | mit unstarrem Teil oder Teilen |
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| B60J 7/08 | . | nicht verschiebbar, d.h. bewegbare oder entfernbare Dächer oder Deckel, z.B. zusammenklappbare Verdecke oder Dächer, die leicht abnehmbar oder in eine nicht wirksame Lage zusammenlegbar sind |
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| B60J 7/10 | . . | schnell abnehmbar, z.B. Verdeckplanen mit Rahmen oder Befestigungen für Planen (Abdeckung der Last durch Planen B60P 7/04) |
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| B60J 7/11 | . . . | entfernbare Deckel, z.B. Sonnendächer [4] |
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| B60J 7/12 | . . | faltbar; Spanneinrichtungen dafür, z.B. Spriegel (B60J 7/10 hat Vorrang) |
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| B60J 7/14 | . . . | mit einer Mehrzahl von plattenförmigen Teilen |
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| B60J 7/16 | |
| B60J 7/185 | . | Verriegelungseinrichtungen (Schlösser allgemein E05B) [4] |
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| B60J 7/19 | |
| B60J 7/20 | . | Aufbewahrungsfächer im Fahrzeug für Dachteile |
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| B60J 7/22 | . | Windabweiser für offene Dächer |
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| B60J 9/00 | Vorrichtungen, soweit nicht in einer der Hauptgruppen B60J 1/00-B60J 7/00 vorgesehen (B60J 10/00 hat Vorrang) [5] |
| B60J 9/02 | . | Verschlussdeckel für andere Einstiegs- oder Ausstiegsöffnungen als Fenster, Türen oder in Dächern, z.B. Verschlussdeckel für Notausstiege im Fahrzeugboden |
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| B60J 9/04 | . | Luftvorhänge (allgemein F24F) |
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| B60J 10/00 | Dichtungsanordnungen (Dichtungen allgemein F16J 15/00) [5] |
| B60J 10/02 | . | für Fenster oder Windschutzscheiben [5] |
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| B60J 10/04 | . . | für verschiebbare Scheiben, z.B. Schiebefenster [5] |
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| B60J 10/06 | . . . | für karosseriebündige Fenster [5] |
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| B60J 10/08 | |
| B60J 10/10 | . | für bewegbare Dächer [5] |
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| B60J 10/12 | . | für bewegbare Teile in Dächern [5] |
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| B60J 11/00 | Entfernbare externe Schutzabdeckungen besonders ausgebildet für Fahrzeuge oder Teilen von Fahrzeugen, z.B. Abdeckungen für abgestellte Fahrzeuge (Abdeckung der Last auf Fahrzeugen B60P 7/00; Schutzstreifen zum Verkleiden, Kennzeichnen oder Verzieren B60R 13/04; Zelte zur Benutzung als Garagen E04H 15/00) [2006.01] |
| | Anmerkung:- In den Gruppen B60J 11/02-B60J 11/06 ist die "Erste-Stelle-Vorrangregel" anzuwenden, d.h. in jeder Hierarchiestufe ist an der ersten geeigneten Stelle zu klassifizieren [2006.01]
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| B60J 11/02 | . | auf Walzen gewickelte Überzüge [2006.01] |
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| B60J 11/04 | . | zum Zudecken wenigstens des Fahrzeugdaches, z.B. zum Zudecken des ganzen Fahrzeugs [2006.01] |
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| B60J 11/06 | . | zum Zudecken nur bestimmter Fahrzeugteile, z.B. für Türen (Überzüge oder Schutzvorrichtungen für Zugkupplungen, Anhängevorrichtungen, Zuggabeln oder Abschleppvorrichtungen B60D 1/60; Schutzvorrichtungen für Räder, Kühler oder Stoßstangen B60R 19/00) [2006.01] |
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| B60J 11/08 | . . | für Fenster oder Windschutzscheiben (Blendschutzvorrichtungen B60J 3/00) [2006.01] |
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| B60J 11/10 | . . | für Räder (Nabenkappen oder dergleichen B60B 7/00; externe Ersatzradunterbringung, Halterungs- oder Befestigungsvorrichtungen B62D 43/02) [2006.01] |
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