| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B26 | Handschneidwerkzeuge; Schneiden; Trennen |
| B26B | Handschneidwerkzeuge, soweit nicht anderweitig vorgesehen (für die Ernte A01D; für Gartenbau, für Forstwesen A01G; zum Schlachten oder zur Fleischverarbeitung A22; für die Herstellung oder Ausbesserung von Schuhwerk A43D; Nagelschneidzangen oder -schneider A45D 29/02; für Küchengeräte A47J; für chirurgische Zwecke A61B 17/00; für Metall B23D; Schneiden mit materialabtragenden Fluidstrahlen B24C 5/02; zangenähnliche Werkzeuge mit Schneidkanten B25B 7/22; Kneifzangen B25C 11/02; Griffe für Handgeräte allgemein B25G; Fallmesser B26D; zum Radieren B43L 19/00; für Textilien D06H) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B26D | Schneiden; gemeinsame Einzelheiten für Maschinen zum Trennen, z.B. durch Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausstanzen (Bodenbearbeitung A01B; Schneidemaschinen für Erntegut oder Pflanzen A01D , A01G; für Trockenfutter oder Stroh A01F; für Butter in großen Mengen A01J; für Teig A21C; Schlächterei A22B; für Tabak, Zigarren oder Zigaretten A24; Anzeichnen, Durchschlagen oder Herstellen von Knopflöchern A41H 25/00; Herstellen von Schuhen A43D; Herstellen von Bürsten A46D; Chirurgie A61B; Zerkleinern, Hacken oder Schnitzeln allgemein B02C; Schneiden von Draht, Herstellen von Stiften oder Nägeln B21F , B21G; Schneiden nach Art der Metallbearbeitung B23; Schneiden mittels materialabtragender Fluidstrahlen B24C 5/02; Handschneidwerkzeuge B26B; Perforieren, Ausschneiden, Ausstanzen oder Lochen, sowie Trennen anders als durch Schneiden B26F; für Holz B27; für Stein B28D; Verarbeiten von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand B29; Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Beuteln aus Papier oder ähnlich bearbeitbaren Stoffen, z.B. Metallfolie, B31B; Vorrichtungen zum Ausgeben von Werkstücken oder Bahnware verbunden mit Schneid- oder Perforiervorrichtungen B65H 35/00; für Leder oder Polsterungen B68 , C14B; für Glas C03B; Zündholzherstellung C06F; für Torf C10F; für Zucker C13H; für Textilien D06H; Bauingenieurwesen, Hochbau, Bergbau, siehe Sektion E; Vorrichtungen zur Entnahme von Proben durch Schneiden G01N 1/04; für Lichtleiter G02B 6/25; Schneiden von belichtetem fotografischem Material G03D 15/04) [2, 5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Schneiden nichtmetallischen Materials in Form von Bögen oder Metallfolien allgemein;
- Schneiden anderer Formen nichtmetallischen Materials, soweit nicht anderweitig vorgesehen;
- Merkmale, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen und Trennen auf andere Weise als durch Schneiden eigentümlich sind, wenn Bedingungen und Probleme anderer Art vorliegen, die nicht eigentümlich für eine Maschine für diese Zwecke sind, d.h. Einzelheiten von und Anordnungen für den Betrieb und zum Steuern solcher Maschinen, obgleich die Ausführung solcher Merkmale je nach Art der betreffenden Maschine verschieden sein kann. Diese Unterklasse umfasst allgemein auch dann solche Merkmale, wenn das Merkmal in irgendeiner besonderen Weise und in gewissem Umfange für eine Maschine, die zum Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder zum Trennen auf andere Weise als durch Schneiden bestimmt ist, eigentümlich oder beansprucht ist.
- Wenn Einzelheiten oder Anordnungen keine wesentlichen Merkmale aufweisen, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder Trennen eigentümlich sind, so haben die allgemeineren Klassen, z.B. F16, Vorrang.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B26F | Perforieren; Lochen; Ausschneiden; Ausstanzen; Trennen auf andere Weise als durch Schneiden (Anzeichnen, Durchschlagen oder Herstellen von Knopflöchern A41H 25/00; Schuhmacherei A43D; Chirurgie A61B; Lochen von Metall B21D; Bohren von Metall B23B; Schneiden von Metall durch örtliche Anwendung von Hitze, z.B. Flammenschneiden, B23K; Schneiden durch abtragende Fluidstrahlen B24C 5/02; gemeinsame Einzelheiten von Maschinen zum Trennen B26D; Bohren von Holz B27C; Bohren von Stein B28D; Verarbeiten von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand B29; Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Beuteln aus Papier oder ähnlich bearbeitbarem Material, z.B. Metallfolie, B31B; von Glas C03B; von Leder C14B; von Textilstoffen D06H; für Lichtleiter G02B 6/25; von Fahrkarten G07B) [2, 5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen;
- Trennen auf andere Weise als durch Schneiden von nichtmetallischem Werkstoff in Bogen- bzw. Tafelform oder Metallfolien allgemein;
- Trennen auf andere Weise als durch Schneiden von anderen Formen nichtmetallischen Werkstoffs, soweit nicht anderweitig vorgesehen.
- Es sind die dem Titel der Unterklasse B26D folgenden Anmerkungen (1) und (2) zu beachten.
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