GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
Hierarchische Anzeige einschalten: G21G21Kernphysik; Kerntechnik
Hierarchische Anzeige einschalten: G21BLink zur Definition für IPC-Symbol: G21BG21BFusionsreaktoren (unkontrollierte Fusion, Anwendungen hiervon G21J)
Sachverzeichnis der Unterklasse
THERMONUKLEARE FUSIONSREAKTORENG21B 1/00
FUSIONSREAKTOREN MIT NIEDRIGER TEMPERATURG21B 3/00
 [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: G21CLink zur Definition für IPC-Symbol: G21CG21CKernreaktoren (Fusionsreaktoren, Hybridreaktoren mit Kernspaltung und -fusion G21BKernsprengstoffe G21J)
Sachverzeichnis der Unterklasse
REAKTORENG21C 1/00
REAKTORBAUTEILE
Brennstoff; Moderator; Kühlung; Behälter; AbschirmungG21C 3/00; G21C 5/00; G21C 15/00; G21C 13/00; G21C 11/00
Handhabung des Brennstoffs und anderer StoffeG21C 19/00
STEUERUNG; ÜBERWACHUNG, PRÜFUNGG21C 7/00; G21C 17/00
NOTFALLSCHUTZG21C 9/00
HERSTELLUNGG21C 21/00
AUSBILDUNG VON REAKTOREN FÜR VERSUCHE ODER FÜR BESTRAHLUNGENG21C 23/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G21DLink zur Definition für IPC-Symbol: G21DG21DKernkraftwerke
Hierarchische Anzeige einschalten: G21FLink zur Definition für IPC-Symbol: G21FG21FSchutz gegen Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, Korpuskularstrahlung oder Teilchenbeschuss; Behandlung von radioaktiv verseuchtem Material; Entseuchungseinrichtungen (Strahlungsschutz durch pharmazeutische Mittel A61K 8/00, A61Q 17/04in Raumfahrzeugen B64G 1/54in Verbindung mit einem Reaktor G21C 11/00in Verbindung mit Röntgen-Röhren H01J 35/16in Verbindung mit Röntgen-Apparaten H05G 1/02)
Hierarchische Anzeige einschalten: G21GLink zur Definition für IPC-Symbol: G21GG21GUmwandlung chemischer Elemente; radioaktive Quellen [2]
Hierarchische Anzeige einschalten: G21HLink zur Definition für IPC-Symbol: G21HG21HEnergiegewinnung aus radioaktiven Quellen; Anwendungen von Strahlung aus radioaktiven Quellen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Nutzbarmachung von kosmischer Strahlung (Messung von Kern- oder Röntgenstrahlung G01TFusions-Reaktoren G21BKernreaktoren G21CLampen, in denen eine Gasfüllung durch äußere Korpuskularstrahlung oder durch einen mit der Lampe baulich vereinigten radioaktiven Stoff zur Lumineszenz angeregt wird H01J 65/04, H01J 65/06)
Hierarchische Anzeige einschalten: G21JLink zur Definition für IPC-Symbol: G21JG21JKernsprengstoffe; deren Anwendungen
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst unkontrollierbare Spaltungs- oder Fusionsreaktionen.
Hierarchische Anzeige einschalten: G21KLink zur Definition für IPC-Symbol: G21KG21KVerfahren und Vorrichtungen zur Handhabung von Teilchen oder ionisierender Strahlung, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Bestrahlungsvorrichtungen; Gammastrahlmikroskope oder Röntgenstrahlmikroskope [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Teilchen" bedeutet molekulare, atomare oder subatomare Teilchen.