| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G09 | Unterricht; Geheimschrift; Anzeige; Reklame; Siegel |
| G09F | Anzeigewesen; Reklamewesen; Zeichen; Etiketten oder Namensschilder; Siegel |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Zeichen" wird zum Bezeichnen einer Markierung oder einer Anzeige verwendet, die dazu dient, etwas erkennbar zu machen. Die dabei dargestellte Information ist unveränderlich, auch wenn sie nur kurzzeitig aufleuchtet; daher umfasst diese Unterklasse beispielsweise Reklame- und Anzeigeflächen, oder leuchtende oder beispielsweise lichtreflektierende Sicherheitsvorrichtungen.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G09F 1/00 | Karton oder ähnliche Schautafeln aus faltbarem oder biegsamem Material [1, 2006.01] |
| G09F 1/02 | . | Einzelne, im Wesentlichen flache Schautafeln [1, 2006.01] |
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| G09F 1/04 | . | Gefaltete Schautafeln [1, 2006.01] |
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| G09F 1/06 | . . | in drei Dimensionen aufstellbar (G09F 1/08 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G09F 1/08 | . | ganz oder teilweise die Form eines Gegenstandes nachahmend, z.B. des anzukündenden Artikels [1, 2006.01] |
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| G09F 1/10 | . | Stützen oder Halter für Schautafeln [1, 2006.01] |
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| G09F 1/12 | . . | Rahmen dafür [1, 2006.01] |
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| G09F 1/14 | . . | in der Form von Beinen [1, 2006.01] |
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| G09F 3/00 | Etiketten, Anhängezettel oder ähnliche Erkennungs- oder Anzeigeträger; Siegel; Postgebührmarken oder ähnliche Marken [1, 2006.01] |
| G09F 3/02 | . | Raumformen oder Bauformen [1, 2006.01] |
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| G09F 3/03 | . . | der Sicherheitssiegel [1, 2006.01] |
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| G09F 3/04 | . | zum Befestigen oder Sichern durch den Werkstoff des Etiketts selbst, z.B. durch Heißsiegel (durch eine besondere Klebeschicht G09F 3/10) [1, 2006.01] |
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| G09F 3/06 | . . | durch Klemmwirkung (durch besondere Klammern G09F 3/16) [1, 2006.01] |
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| G09F 3/08 | . | Befestigen oder Sichern durch Mittel, die keinen Teil des Werkstoffs des Etiketts selbst bilden [1, 2006.01] |
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| G09F 3/10 | . . | durch eine Klebeschicht [1, 2006.01] |
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| G09F 3/12 | . . | durch Stifte, Krampen oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G09F 3/14 | . . | durch Schnüre, Bänder, Ketten oder Drähte [1, 2006.01] |
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| G09F 3/16 | . . | durch Klammern [1, 2006.01] |
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| G09F 3/18 | . . | Gehäuse, Rahmen oder Umhüllungen für Etiketten [1, 2006.01] |
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| G09F 3/20 | . . . | für einstellbare, entfernbare oder auswechselbare Etiketten [1, 2006.01] |
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| G09F 5/00 | Hilfsmittel zum Zeigen von Mustern [1, 2006.01] |
| G09F 5/02 | . | Tragbare Musterbehälter [1, 2006.01] |
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| G09F 5/04 | . | Musterkarten; Musterbücher [1, 2006.01] |
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| G09F 7/00 | Zeichen-, Namen- oder Nummern- Schilder, Buchstaben, Zahlen oder Symbole; Paneele oder Tafeln (Schautafeln oder Reklamekarten G09F 1/00; Anzeiger oder Anzeige- bzw. ähnliche Tafeln zur Anzeige sich ändernder Informationen G09F 9/00 , G09F 11/00; Leuchtschilder G09F 13/00; Tafeln für Bekanntmachungen oder Anschläge G09F 15/00) [1, 2006.01] |
| G09F 7/02 | . | Aushängeschilder, Schilder, Paneele oder Tafeln mit leicht abnehmbaren Elementen, welche die Symbole tragen oder bilden [1, 2006.01] |
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| G09F 7/04 | . . | die Elemente sind magnetisch zu befestigen [1, 2006.01] |
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| G09F 7/06 | . . | die Elemente sind durch Stifte und Löcher zu befestigen [1, 2006.01] |
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| G09F 7/08 | . . | die Elemente sind durch Nuten, Schienen oder Schlitze zu befestigen [1, 2006.01] |
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| G09F 7/10 | . . . | und verschiebbar [1, 2006.01] |
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| G09F 7/12 | . . | die Elemente sind durch Selbstklebung, Feuchtigkeit, Ansaugen, langsam trocknende Klebung oder dgl. zu befestigen [1, 2006.01] |
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| G09F 7/14 | . . | Bauliche Eigenschaften der die Symbole tragenden oder bildenden Elemente [1, 2006.01] |
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| G09F 7/16 | . | Buchstaben, Zahlen oder andere Symbole für dauernde Befestigung auf einem Träger [1, 2006.01] |
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| G09F 7/18 | . | Vorrichtungen zum Anbringen von Aushängeschildern, Schildern, Paneelen oder Tafeln an einem Träger [1, 2006.01] |
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| G09F 7/20 | . . | einstellbar angebracht [1, 2006.01] |
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| G09F 7/22 | . . | drehbar oder schwenkbar angebracht, z.B. durch den Wind drehbar [1, 2006.01] |
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| G09F 9/00 | Anzeigeanordnungen für sich ändernde Information, wobei die Information durch Auswahl oder Kombination von einzelnen Elementen auf einem Träger dargestellt wird (wenn die sich ändernde Information einem beweglichen Träger fest zugeordnet ist G09F 11/00) [1, 2006.01] |
| G09F 9/30 | . | bei welchen das/die gewünschte(n) Schriftzeichen durch Kombination von Einzelelementen gebildet werden [1, 2006.01] |
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| | Anmerkung:- Die Gruppe G09F 9/302 hat Vorrang vor den Gruppen G09F 9/305-G09F 9/37.
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| G09F 9/302 | . . | gekennzeichnet durch die Form oder geometrische Anordnung der Einzelelemente [7, 2006.01] |
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| G09F 9/305 | . . | gebildet aus Enden von optischen Fasern (G09F 9/302 hat Vorrang) [7, 2006.01] |
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| G09F 9/307 | . . | gebildet aus Glühfäden [3, 7, 2006.01] |
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| G09F 9/313 | . . | gebildet aus Gasentladungsvorrichtungen [3, 7, 2006.01] |
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| G09F 9/33 | . . | gebildet aus Halbleiterbauelementen, z.B. Dioden [3, 7, 2006.01] |
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| G09F 9/35 | . . | gebildet aus Flüssigkristallen [3, 7, 2006.01] |
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| G09F 9/37 | . . | gebildet aus beweglichen Elementen [3, 7, 2006.01] |
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| G09F 9/40 | . | bei welchen das gewünschte Schriftzeichen aus einer Anzahl von nebeneinander angeordneten Schriftzeichen ausgewählt wird, z.B. auf einer gemeinsamen Trägerplatte [1, 2006.01] |
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| G09F 9/46 | . | bei denen das gewünschte Schriftzeichen aus einer Anzahl von hintereinander angeordneten Schriftzeichen ausgewählt wird [1, 2006.01] |
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| G09F 11/00 | Anzeigevorrichtungen für sich ändernde Informationen, bei denen die vollständige Information an einem beweglichen Träger fest angebracht ist, der sie in Anzeigeposition bringt [1, 2006.01] |
| G09F 11/02 | . | die Anzeigeelemente sind auf drehbaren Gliedern, z.B. Trommeln, Spindeln, befestigt [1, 2006.01] |
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| G09F 11/04 | . . | die Elemente sind auf drehbaren Scheiben befestigt [1, 2006.01] |
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| G09F 11/06 | . . | die Elemente sind steife Platten oder Karten (auf drehbaren Scheiben G09F 11/04) [1, 2006.01] |
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| G09F 11/08 | . . | die Elemente sind biegsame Blätter (auf drehbaren Scheiben G09F 11/04) [1, 2006.01] |
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| G09F 11/10 | . . | Elektrische Steuerung dafür [1, 2006.01] |
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| G09F 11/12 | . | die Anzeigeelemente werden durch endlose Bänder, Ketten oder dgl. getragen [1, 2006.01] |
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| G09F 11/14 | . . | die Elemente haben die Form von steifen Klappen, Tafeln, Plakaten oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G09F 11/15 | . . | die Elemente sind biegsame Blätter [1, 2006.01] |
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| G09F 11/16 | . . | Elektrische Steuerung dafür [1, 2006.01] |
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| G09F 11/18 | . | die Anzeigeelemente werden durch nicht endlose Riemen, Ketten oder dgl. getragen [1, 2006.01] |
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| G09F 11/20 | . . | die Elemente haben die Form von steifen Klappen, Tafeln, Karten oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G09F 11/21 | . . | die Elemente sind biegsame Blätter [1, 2006.01] |
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| G09F 11/22 | . . | Elektrische Steuerung dafür [1, 2006.01] |
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| G09F 11/23 | . | die Reklamegegenstände oder Anzeigegegenstände sind Teil von drehbaren Gliedern, z.B. in Form von Perforationen, Druckbildern oder Transparentbildern [Diapositiven] auf einer Trommel oder Platte [1, 2006.01] |
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| G09F 11/235 | . . | Elektrische Steuerung dafür [1, 2006.01] |
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| G09F 11/24 | . | die Reklamegegenstände oder Anzeigegegenstände sind Teil eines sich bewegenden Bandes, z.B. in Form von Perforationen, Druckbildern oder Transparentbildern [Diapositiven] [1, 2006.01] |
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| G09F 11/26 | . . | auf einem endlosen Band [1, 2006.01] |
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| G09F 11/28 | . . . | Elektrische Steuerung dafür [1, 2006.01] |
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| G09F 11/29 | . . | auf einem nicht endlosen Band [1, 2006.01] |
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| G09F 11/295 | . . . | Elektrische Steuerung dafür [1, 2006.01] |
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| G09F 11/30 | . | die Anzeigeelemente sind einzeln aus einer Speicherstelle in eine Anzeigelage verstellbar [1, 2006.01] |
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| G09F 11/32 | . . | die Verstellmittel umfassen Riemen, Ketten, z.B. endlose Riemen oder Ketten [1, 2006.01] |
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| G09F 11/34 | . . | die Verstellvorrichtungen sind Elektromagnete [1, 2006.01] |
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| G09F 13/00 | Leuchtschilder; Lichtreklame oder Leuchtanzeige (G09F 9/00, G09F 11/00 haben Vorrang; ortsveränderliche Sichtreklame G09F 21/00) [1, 2006.01] |
| G09F 13/02 | . | Schilder, Tafeln oder Paneele, von künstlichen Lichtquellen beleuchtet, die vor den Abzeichen angeordnet sind [1, 2006.01] |
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| G09F 13/04 | . | Zeichen, Tafeln oder Paneele von hinten beleuchtet [1, 2006.01] |
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| G09F 13/06 | . . | unter Verwendung von einzeln ausgeschnittenen Symbolen oder Silhouetten, z.B. perforierten Zeichen [1, 2006.01] |
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| G09F 13/08 | . . | unter Verwendung von sowohl durchscheinenden als auch nichtdurchscheinenden Schichten [1, 2006.01] |
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| G09F 13/10 | . . . | unter Verwendung von Transparentbildern [Diapositiven] [1, 2006.01] |
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| G09F 13/12 | . . | unter Verwendung eines Spiegels oder einer anderen lichtreflektierenden Fläche, die für das ausgesendete Licht durchlässig ist, wodurch ein Zeichen, Symbol, Bild oder eine andere Information nur im Falle der Beleuchtung sichtbar wird [1, 2006.01] |
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| G09F 13/14 | . . | Anordnungen von Reflektoren darin [1, 2006.01] |
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| G09F 13/16 | . | Schilder, die von reflektierenden Elementen oder Flächen gebildet oder darin enthalten sind, z.B. Warnschilder von dreieckiger oder anderer Form [1, 2006.01] |
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| G09F 13/18 | . | Randbeleuchtete Schilder [1, 2006.01] |
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| G09F 13/20 | . | mit lumineszierenden Flächen oder Teilen [1, 2006.01] |
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| G09F 13/22 | . . | elektrolumineszierend [1, 2006.01] |
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| G09F 13/24 | . | unter Verwendung von mit Flüssigkeit gefüllten Röhren oder dgl., z.B. brodelnde Flüssigkeit [1, 2006.01] |
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| G09F 13/26 | . | von elektrischen Entladungsröhren gebildete Schilder (durch wählbares Beleuchten G09F 9/00) [1, 2006.01] |
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| G09F 13/28 | . | von Glühlampen gebildete Schilder (durch wählbares Beleuchten G09F 9/00) [1, 2006.01] |
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| G09F 13/30 | . | mit sich bewegenden Lichtquellen, z.B. sich drehenden Leuchtröhren [1, 2006.01] |
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| G09F 13/32 | . | mit sich bewegendem(n) optischen Teil oder Teilen, z.B. Spiegel [1, 2006.01] |
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| G09F 13/34 | . | mit einer Lichtquelle, die mit beweglichen Gliedern zusammenarbeitet, z.B. mit die Lichtquelle abdeckenden oder freigebenden Verschlüssen (Geräte, bei denen der Reklame- oder Anzeigestoff in ständiger oder zeitweilig aussetzender Folge bewegt wird G09F 11/00) [1, 2006.01] |
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| G09F 13/36 | . . | im Zusammenwirken mit sich drehenden Abschirmvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G09F 13/42 | . | mit durch unsichtbare Strahlung angeregte Lichtquellen [1, 2006.01] |
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| G09F 13/44 | . | mit Gaslicht als Beleuchtungsquelle [1, 2006.01] |
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| G09F 13/46 | . | Reklame durch Feuerwerk [1, 2006.01] |
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| G09F 15/00 | Reklametafeln, Reklamewände, Reklamesäulen oder ähnliche Aufbauten für Ankündigungen, Plakate, Anschläge oder dgl. [1, 2006.01] |
| G09F 15/02 | . | Zettel, Anschläge oder dgl. dafür [1, 2006.01] |
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| G09F 17/00 | Flaggen; Banner; Halterungen dafür [1, 2006.01] |
| G09F 19/00 | Reklamemittel oder Anzeigemittel, soweit nicht anderweitig vorgesehen [1, 2006.01] |
| G09F 19/02 | . | mit sich bewegenden Anzeigegliedern [1, 2006.01] |
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| G09F 19/04 | . . | betätigt durch das Öffnen oder Schließen von Türen, z.B. Ladentür [1, 2006.01] |
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| G09F 19/06 | . . | Schreibende Vorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G09F 19/08 | . . | Puppen, Gesichter oder andere Darstellungen von lebenden Formen mit sich bewegenden Teilen [1, 2006.01] |
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| G09F 19/10 | . . | Vorrichtungen zur Veranschaulichung der Wirkungsweise eines anzupreisenden Artikels [1, 2006.01] |
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| G09F 19/12 | . | mit besonderen optischen Wirkungen [1, 2006.01] |
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| G09F 19/14 | . . | Anzeigen verschiedener Zeichen, die vom Standort des Betrachters abhängen [1, 2006.01] |
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| G09F 19/16 | . . | die Verwendung von Spiegeln einschließend [1, 2006.01] |
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| G09F 19/18 | . . | die Verwendung von optischen Projektionsmitteln einschließend, z.B. Projizieren von Bildern auf Wolken [1, 2006.01] |
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| G09F 19/20 | . . | mit farbmischenden Wirkungen [1, 2006.01] |
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| G09F 19/22 | . | Reklamemittel oder Anzeigemittel auf Straßen, Wänden oder ähnlichen Flächen, z.B. beleuchtet [1, 2006.01] |
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| G09F 21/00 | Ortsveränderliche Sichtreklame (kombinierte optische und akustische Reklame oder Anzeige G09F 27/00) [1, 2006.01] |
| G09F 21/02 | . | durch eine Trägerperson oder ein Trägertier [1, 2006.01] |
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| G09F 21/04 | . | durch Landfahrzeuge [1, 2006.01] |
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| G09F 21/06 | . | durch Flugzeuge, Luftschiffe, Ballone oder Drachen [1, 2006.01] |
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| G09F 21/08 | . . | der Reklamegegenstand ist an dem Luftfahrzeug angeordnet [1, 2006.01] |
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| G09F 21/10 | . . . | beleuchtet [1, 2006.01] |
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| G09F 21/12 | . . | der Reklamegegenstand wird vom Flugzeug geschleppt [1, 2006.01] |
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| G09F 21/14 | . . . | beleuchtet [1, 2006.01] |
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| G09F 21/16 | . . | Himmelsschrift [1, 2006.01] |
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| G09F 21/18 | . | durch Schiffe oder andere schwimmende Körper [1, 2006.01] |
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| G09F 21/20 | . . | beleuchtet [1, 2006.01] |
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| G09F 21/22 | . | Austeilvorrichtungen für Flugblätter oder ähnliche Reklame von Fahrzeugen (aus Flugzeugen B64D 1/00) [1, 2006.01] |
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| G09F 23/00 | Reklame an oder auf besonderen Gegenständen, z.B. Aschenbechern, Briefkästen (an oder auf Fahrzeugen G09F 21/00) [1, 2006.01] |
| G09F 23/02 | . | die Reklame wird durch die Benutzung des Artikels zur Schau gestellt [1, 2006.01] |
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| G09F 23/04 | . . | beleuchtet [1, 2006.01] |
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| G09F 23/06 | . | die Reklame ist mit Gegenständen für Restaurants, Läden oder Büros vereinigt (auf Papiergegenständen G09F 23/10) [1, 2006.01] |
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| G09F 23/08 | . . | mit Tafelgeschirr [1, 2006.01] |
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| G09F 23/10 | . | auf Papiergegenständen, z.B. Broschüren, Zeitungen [1, 2006.01] |
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| G09F 23/12 | . . | auf Toilettenpapier [1, 2006.01] |
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| G09F 23/14 | . | auf Spielzeug, Spielen oder ähnlichen Vorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G09F 23/16 | . | an Uhren, z.B. durch den Uhrmechanismus gesteuert [1, 2006.01] |
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| G09F 25/00 | Akustische Reklame [1, 2006.01] |
| G09F 27/00 | Kombinierte optische und akustische Reklame oder Anzeige, z.B. für Lautsprecheranlagen [1, 2006.01] |