| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
|
| G09 | Unterricht; Geheimschrift; Anzeige; Reklame; Siegel |
| G09C | Verschlüsselungsgeräte oder Entschlüsselungsgeräte für Geheimschrift oder andere Zwecke, bei denen Geheimhaltung erforderlich ist |
| G09C 1/00 | Geräte oder Verfahren, durch die eine gegebene Folge von Zeichen, z.B. Klartext, in eine unverständliche Folge von Zeichen umgeformt wird durch Umsetzen der Zeichen oder der Zeichengruppen oder durch Ersetzen derselben durch andere entsprechend einem gegebenen System (Schreibmaschinen für Geheimschrift G09C 3/00) [1, 2006.01] |
| G09C 1/02 | . | durch Verwendung eines Chiffrenschlüssels in Tabellenform [1, 2006.01] |
|
| G09C 1/04 | . | mit Zeichenträgern oder Anzeigen, die relativ zueinander in durch einen Permutationscode oder Schlüssel bestimmte Stellungen bewegt werden, um den zugehörigen entsprechenden Klartext oder Chiffriertext anzugeben [1, 2006.01] |
|
| G09C 1/06 | . | bei denen die Elemente, die den Klartext-Zeichen entsprechen, in Wirkverbindung stehen mit den Elementen, die dem chiffrierten Text entsprechen, wobei diese Verbindungen während des Arbeitens des Gerätes durch ein Codierglied oder einen Codierschlüssel selbsttätig und fortlaufend geändert werden [1, 2006.01] |
|
| G09C 1/08 | . . | die Verbindungen sind mechanischer Art [1, 2006.01] |
|
| G09C 1/10 | . . | die Verbindungen sind elektrischer Art [1, 2006.01] |
|
| G09C 1/12 | . . . | mit Kontakte tragenden Permutationsscheiben [1, 2006.01] |
|
| G09C 1/14 | . . | mit entfernbaren oder auswechselbaren Verschlüsselungszahlen, z.B. Matrixstreifen, Lochkarten [1, 2006.01] |
|
| G09C 3/00 | Schreibmaschinen zum Verschlüsseln oder Entschlüsseln von Geheimschriften [1, 2006.01] |
| G09C 3/02 | . | mit Hilfstasten oder Hilfstastaturen, die auf die eigentlichen Tasten oder Tastaturen einwirken [1, 2006.01] |
|
| G09C 3/04 | . | wobei die wirksamen Verbindungen zwischen den Tasten und Typenhebeln während des Arbeitens selbsttätig und dauernd durch ein Codierungsglied oder Verschlüsselungsglied verändert werden [1, 2006.01] |
|
| G09C 3/06 | . . | wobei die Verbindungen mechanischer Art sind [1, 2006.01] |
|
| G09C 3/08 | . . | wobei die Verbindungen elektrischer Art sind [1, 2006.01] |
|
| G09C 3/10 | . . | mit entfernbaren oder auswechselbaren Verschlüsselungsgliedern, z.B. Matrixstreifen, Lochkarten [1, 2006.01] |
|
| G09C 5/00 | Chiffriergeräte oder Dechiffriergeräte oder Verfahren, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen, z.B. mit Verbergen oder mit Formänderung der grafischen Angaben, wie Zeichnungen, geschriebenen oder gedruckten Nachrichten [1, 2006.01] |