G
Sektion G — Physik
G02
Optik
G02B
Optische Elemente, Systeme oder Geräte
[1, 7]
G02B 13/00
Objektive, besonders für die nachstehend angegebenen Zwecke ausgebildet
(mit veränderbarer Vergrößerung
G02B 15/00
)
[1, 2006.01]
G02B 13/14
.
zur Verwendung mit infraroter oder ultravioletter Strahlung
(
G02B 13/16
hat Vorrang)
[1, 2006.01]