| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G01 | Messen; Prüfen |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns besonders ausgebildet sind.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
- Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
- In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten.
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
- Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
- ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
- eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
- Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
- der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
- wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
- Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes.
- Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in dieselbe Unterklasse zu klassifizieren wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
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| G01P | Messen der Lineargeschwindigkeit oder Winkelgeschwindigkeit, der Beschleunigung, der Verzögerung oder des Stoßes; Anzeigen des Vorhandenseins oder Fehlens einer Bewegung; Anzeigen der Richtung einer Bewegung (Messung der Winkelgeschwindigkeit unter Benutzung von Kreiseleffekten G01C 19/00; kombinierte Messvorrichtungen zum Messen von zwei oder mehr Veränderlichen der Bewegung G01C 23/00; Messen der Schallgeschwindigkeit G01H 5/00; Messen der Lichtgeschwindigkeit G01J 7/00; Bestimmen der Richtung oder der Geschwindigkeit von festen Körpern durch Reflexion oder Wiederausstrahlung von Funkwellen oder anderen Wellen, beruhend auf Ausbreitungseffekten, z.B. Doppler-Effekt, Laufzeit, Ausbreitungsrichtung G01S; Messen der Geschwindigkeit der Kernstrahlung G01T) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst das Messen der Richtung oder der Geschwindigkeit von fließfähigen Medien mittels Ausbreitungseffekten von in dem Medium selbst erzeugten Radiowellen oder anderen Wellen, z.B. durch Laser-Anemometer, durch Ultraschallströmungsmesser nach dem "Sing-around-System".
- Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseANZEIGEN DER BEWEGUNG ODER DER BEWEGUNGSRICHTUNG | G01P 13/00 | MESSEN DER LINEAR- ODER WINKELGESCHWINDIGKEIT FESTER KÖRPER | | gekennzeichnet durch das vorherrschende Wirkungsprinzip der Mittel | G01P 3/00 | durch Integrierung; durch Anwendung des Kreiseleffekts; durch Mittelung | G01P 7/00; G01P 9/00; G01P 11/00 | MESSEN DER GESCHWINDIGKEIT VON FLIESSFÄHIGEN MEDIEN ODER DER RELATIVEN GESCHWINDIGKEIT EINES FESTEN KÖRPERS ZU EINEM FLIESSFÄHIGEN MEDIUM ODER EINES FLIESSFÄHIGEN MEDIUMS ZU EINEM FESTEN KÖRPER | G01P 5/00 | MESSEN DER BESCHLEUNIGUNG ODER EINER BESCHLEUNIGUNGSÄNDERUNG | G01P 15/00 | EINZELHEITEN | G01P 1/00 | FUNKTIONELLES PRÜFEN ODER EICHEN | G01P 21/00 |
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| G01P 1/00 | Einzelheiten von Messgeräten [1, 2006.01] |
| G01P 1/02 | |
| G01P 1/04 | . | Besondere Anpassungen der Antriebsmittel [1, 2006.01] |
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| G01P 1/07 | . | Anzeigevorrichtungen, z.B. zur Fernanzeige [3, 2006.01] |
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| G01P 1/08 | . . | Anordnungen von Skalen, Zeigern, Lampen oder akustischen Anzeigen, z.B. in Automobiltachometern [1, 2006.01] |
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| G01P 1/10 | . . . | zum Anzeigen bestimmter Geschwindigkeiten [1, 2006.01] |
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| G01P 1/11 | . . . . | durch Erfassen der Stellung der Anzeigenadel [3, 2006.01] |
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| G01P 1/12 | . | Aufzeichnungsvorrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01P 1/14 | . . | für bleibende Aufzeichnung [3, 2006.01] |
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| G01P 1/16 | . . | für löschbare Aufzeichnung, z.B. magnetische Aufzeichnung [3, 2006.01] |
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| G01P 3/00 | Messen der Lineargeschwindigkeit oder Winkelgeschwindigkeit; Messen der Differenz von Lineargeschwindigkeiten oder Winkelgeschwindigkeiten (G01P 5/00-G01P 11/00 haben Vorrang; Messen der Winkelgeschwindigkeit unter Benutzung von Kreiseleffekten G01C 19/00) [1, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Die Untergruppen
G01P 3/02-G01P 3/64
unterscheiden sich durch die Messmethode, die von größerer Bedeutung ist. Die bloße Anwendung der anderen Methoden zum Liefern einer Endanzeige berührt also nicht die Einordnung.
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| G01P 3/02 | . | Vorrichtungen, gekennzeichnet durch die Verwendung mechanischer Einrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/04 | . . | durch Vergleichen zweier Geschwindigkeiten [1, 2006.01] |
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| G01P 3/06 | . . . | mittels Reibradgetriebes [1, 2006.01] |
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| G01P 3/08 | . . . | mittels Differenzialgetriebes [1, 2006.01] |
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| G01P 3/10 | . . | durch Betätigen eines Anzeigeelements, z.B. eines Zeigers, für eine bestimmte Zeit [1, 2006.01] |
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| G01P 3/12 | . . | durch Benutzen eines angestoßenen Schwingungssystems [1, 2006.01] |
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| G01P 3/14 | . . | durch Erregen eines oder mehrerer Resonanzsysteme [1, 2006.01] |
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| G01P 3/16 | . . | mittels Zentrifugalkräften fester Massen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/18 | . . . | mechanisch auf den Anzeiger übertragen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/20 | . . . | durch fließfähige Medien auf den Anzeiger übertragen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/22 | . . . | elektrisch oder magnetisch auf den Anzeiger übertragen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/24 | . . | mittels Reibungswirkungen (G01P 3/06 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01P 3/26 | . | Vorrichtungen, gekennzeichnet durch die Anwendung von fließfähigen Medien [1, 2006.01] |
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| G01P 3/28 | . . | mittels Pumpen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/30 | . . | mittels der Zentrifugalkräfte fließfähiger Medien [1, 2006.01] |
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| G01P 3/32 | . . . | in einem drehbaren Behälter, der mit einem ortsfesten Behälter in Verbindung steht [1, 2006.01] |
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| G01P 3/34 | . . | mittels Reibungswirkungen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/36 | . | Vorrichtungen, gekennzeichnet durch die Anwendung optischer Mittel, z.B. mittels infraroten, sichtbaren oder ultravioletten Lichts (G01P 3/68 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01P 3/38 | . . | durch die Anwendung fotografischer Mittel [1, 2006.01] |
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| G01P 3/40 | . . | Stroboskopischer Mittel [1, 2006.01] |
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| G01P 3/42 | . | Vorrichtungen, gekennzeichnet durch die Anwendung elektrischer oder magnetischer Mittel (G01P 3/66 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01P 3/44 | . . | zum Messen der Winkelgeschwindigkeit (G01P 3/56 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01P 3/46 | . . . | durch Messen der Amplitude eines erzeugten Stromes oder einer Spannung [1, 2006.01] |
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| G01P 3/48 | . . . | durch Messen der Frequenz eines erzeugten Stromes oder einer Spannung [1, 2006.01] |
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| G01P 3/481 | . . . . | von Impulssignalen [3, 2006.01] |
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| G01P 3/482 | . . . . . | von Kernstrahlungsumformern [3, 2006.01] |
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| G01P 3/483 | . . . . . | von veränderlichen kapazitiven Umformern [3, 2006.01] |
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| G01P 3/484 | . . . . . | von Kontaktschaltern [3, 2006.01] |
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| G01P 3/486 | . . . . . | von fotoelektrischen Umformern [3, 2006.01] |
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| G01P 3/487 | . . . . . | von rotierenden Magneten [3, 2006.01] |
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| G01P 3/488 | . . . . . | von Umformern veränderlicher Reluktanz [magnetischer Widerstand] [3, 2006.01] |
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| G01P 3/489 | . . . . . | digitale Schaltungen dafür [3, 2006.01] |
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| G01P 3/49 | . . . | mittels Wirbelströmen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/495 | . . . . | wobei die Anzeigeeinrichtungen auf durch Wirbelströme und durch magnetische Felder erzeugte Kräfte ansprechen [3, 2006.01] |
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| G01P 3/50 | . . | zum Messen der Lineargeschwindigkeit (G01P 3/56 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01P 3/52 | . . . | durch Messen der Amplitude eines erzeugten Stromes oder einer Spannung [1, 2006.01] |
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| G01P 3/54 | . . . | durch Messen der Frequenz eines erzeugten Stromes oder einer Spannung [1, 2006.01] |
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| G01P 3/56 | . . | zum Vergleichen zweier Geschwindigkeiten [1, 2006.01] |
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| G01P 3/58 | . . . | durch Messen oder Vergleichen der Amplituden von erzeugten Strömen oder Spannungen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/60 | . . . | durch Messen oder Vergleichen der Frequenz von erzeugten Strömen oder Spannungen [1, 2006.01] |
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| G01P 3/62 | . | Vorrichtungen, gekennzeichnet durch die Bestimmung der Änderung des atmosphärischen Druckes mit der Höhe zum Messen der Vertikalkomponenten der Geschwindigkeit [1, 2006.01] |
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| G01P 3/64 | . | Vorrichtungen, gekennzeichnet durch die Bestimmung der für die Zurücklegung benötigten Zeit [1, 2006.01] |
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| G01P 3/66 | . . | durch elektrische oder magnetische Mittel (G01P 3/80 hat Vorrang) [1, 4, 2006.01] |
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| G01P 3/68 | . . | durch optische Mittel, d.h. durch infrarotes, sichtbares oder ultraviolettes Licht (G01P 3/80 hat Vorrang) [1, 4, 2006.01] |
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| G01P 3/80 | . . | durch Selbstkorrelations- oder Kreuzkorrelations-Nachweisvorrichtungen [4, 2006.01] |
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| G01P 5/00 | Messen der Geschwindigkeit von fließfähigen Medien, z.B. einer Luftströmung; Messen der Geschwindigkeit von Körpern, z.B. eines Schiffes oder Flugzeuges, relativ zu fließfähigen Medien (Anwendung von geschwindigkeitsmessenden Vorrichtungen zum Messen der Menge der fließfähigen Medien G01F) [1, 2006.01] |
| G01P 5/01 | . | durch Wirbel-Strömungsmesser [Drall-Strömungsmesser] [3, 2006.01] |
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| G01P 5/02 | . | durch Messen der Kräfte, die durch das fließfähige Medium auf feste Körper ausgeübt werden, z.B. Windmesser [1, 2006.01] |
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| G01P 5/04 | . . | durch Ablenkung von Prallplatten [1, 2006.01] |
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| G01P 5/06 | . . | durch Drehung von Flügeln [1, 2006.01] |
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| G01P 5/07 | . . . | mit elektrischer Kupplung zu den Anzeigeeinrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01P 5/08 | . | durch Messen der Änderung einer elektrischen Veränderlichen, die durch die Bewegung unmittelbar beeinflusst wird, z.B. mittels des dynamoelektrischen Prinzips [1, 2006.01] |
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| G01P 5/10 | . | durch Messen thermischer Veränderlicher [1, 2006.01] |
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| G01P 5/12 | . . | durch Widerstandsänderung eines erwärmten Leiters [1, 2006.01] |
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| G01P 5/14 | . | durch Messen von Druckunterschieden in dem Medium [1, 2006.01] |
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| G01P 5/16 | . . | mit Pitotrohren [1, 2006.01] |
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| G01P 5/165 | . . . | Anordnungen oder Aufbau von Pitotrohren [3, 2006.01] |
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| G01P 5/17 | . . . | Kopplungsanordnungen zu den Anzeigeeinrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01P 5/175 | . . . . | mit der Bestimmung der Machzahl [3, 2006.01] |
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| G01P 5/18 | . | durch Messen der Zeit, die das Medium für die Zurücklegung einer bestimmten Entfernung benötigt [1, 7, 2006.01] |
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| G01P 5/20 | . . | durch von einem Strom mitgeführte Teilchen (G01P 5/22 hat Vorrang) [1, 4, 2006.01] |
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| G01P 5/22 | . . | durch Selbstkorrelations- oder Kreuzkorrelations-Nachweisvorrichtungen [4, 2006.01] |
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| G01P 5/24 | . | durch Messen des direkten Einflusses des strömenden Mediums auf die Eigenschaften einer akustischen Welle [7, 2006.01] |
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| G01P 5/26 | . | durch Messen des direkten Einflusses des strömenden Mediums auf die Eigenschaften einer optischen Welle [7, 2006.01] |
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| G01P 7/00 | Geschwindigkeitsmessung durch Integrieren der Beschleunigung (Trägheitsnavigation, d.h. Berechnen des Standortes oder der Geschwindigkeit an Bord des zu navigierenden Objektes, durch Integrieren der Geschwindigkeit oder der Beschleunigung G01C 21/16) [1, 2006.01] |
| G01P 11/00 | Messen der Durchschnittsgeschwindigkeit (durch Bestimmen der zum Zurücklegen einer bestimmten Entfernung benötigten Zeit G01P 3/64 , G01P 5/18) [1, 2006.01] |
| G01P 11/02 | . | Messen der Durchschnittsgeschwindigkeit einer Anzahl von Körpern, z.B. von Fahrzeugen für die Verkehrsregelung [1, 2006.01] |
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| G01P 13/00 | Anzeigen oder Aufzeichnen des Vorhandenseins oder Fehlens einer Bewegung; Anzeigen oder Aufzeichnen der Richtung einer Bewegung [1, 2006.01] |
| G01P 13/02 | . | Anzeigen der Richtung allein, z.B. Wetterfahne [1, 2006.01] |
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| G01P 13/04 | . . | Anzeigen der positiven oder negativen Richtung einer linearen Bewegung oder der Drehrichtung einer Drehbewegung im oder entgegen dem Uhrzeigersinn [3, 2006.01] |
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| G01P 15/00 | Messen der Beschleunigung; Messen der Verzögerung; Messen des Stoßes bei einer plötzlichen Beschleunigung [1, 2006.01] |
| G01P 15/02 | . | durch Anwendung von Trägheitskräften (G01P 15/14 hat Vorrang) [1, 7, 2006.01, 2013.01] |
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| G01P 15/03 | . . | mit nichtelektrischen Mitteln [3, 2006.01] |
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| G01P 15/04 | . . | zum Anzeigen des Höchstwertes [1, 2006.01] |
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| G01P 15/06 | . . . | durch Glieder, die einer dauernden Verformung unterworfen werden [1, 2006.01] |
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| G01P 15/08 | . . | mit Umwandlung in elektrische oder magnetische Größen [1, 2006.01] |
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| G01P 15/09 | . . . | durch piezo-elektrische Umformer [3, 2006.01] |
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| G01P 15/093 | . . . | durch fotoelektrische Umformer [7, 2006.01] |
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| G01P 15/097 | . . . | durch schwingende Elemente [7, 2006.01] |
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| G01P 15/10 | . . . . | durch schwingende Saiten [1, 2006.01] |
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| G01P 15/105 | . . . | durch magnetisch empfindliche Vorrichtungen [7, 2006.01] |
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| G01P 15/11 | . . . . | durch induktive Umformer [3, 2006.01] |
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| G01P 15/12 | . . . | durch Änderung des elektrischen Widerstandes [1, 2006.01] |
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| G01P 15/125 | . . . | durch kapazitive Umformer [3, 2006.01] |
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| G01P 15/13 | . . . | durch Messen der zum Rückstellen einer trägen Masse in die Nulllage erforderlichen Kraft [Servo-Beschleunigungsmesser] [3, 2006.01] |
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| G01P 15/135 | . . . | durch Verwendung von mittels trägen Massen betätigten Kontakten [3, 2006.01] |
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| G01P 15/14 | . | durch Anwendung von Gyroskopen [1, 7, 2006.01, 2013.01] |
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| G01P 15/16 | . | durch ermitteln der Ableitung eines gemessenen Geschwindigkeitssignals nach der Zeit [3, 7, 2006.01, 2013.01] |
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| G01P 15/18 | . | in zwei oder mehr Richtungen [7, 2006.01, 2013.01] |
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| G01P 21/00 | Prüfen oder Eichen von Geräten oder Vorrichtungen, soweit sie von den anderen Gruppen dieser Unterklasse umfasst sind [1, 2006.01] |
| G01P 21/02 | . | von Tachometern [1, 2006.01] |
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