GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
Hierarchische Anzeige einschalten: G01G01Messen; Prüfen
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns besonders ausgebildet sind.
  2. In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
    • Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
    • In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
  3. Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten.
  4. Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
  5. Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
    1. ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
    2. eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
      • Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
        1. der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
        2. wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
      • Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes.
  6. Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in dieselbe Unterklasse zu klassifizieren wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
Hierarchische Anzeige einschalten: G01BLink zur Definition für IPC-Symbol: G01BG01BMessen der Länge, der Dicke oder ähnlicher linearer Abmessungen; Messen von Winkeln; Messen von Flächen; Messen von Unregelmäßigkeiten an Oberflächen oder Umrissen
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst das Messen der Position oder der Verschiebung in Längen- oder Winkeleinheiten.
  2. In dieser Unterklasse werden die Gruppen nach der Messmethode unterschieden, die von größerer Bedeutung ist. Die bloße Anwendung anderer Techniken oder Mittel lediglich für einer finalen Indikation beeinflusst nicht die Klassifizierung.
  3. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
  4. Maschinen, die nach ähnlichen Verfahren wie die Messinstrumente dieser Unterklasse arbeiten, werden bei diesen Instrumenten klassifiziert.
  5. Messanordnungen oder Einzelheiten davon, die von zwei oder mehr der Gruppen G01B 3/00-G01B 17/00 umfasst werden, sind, wenn nicht eine einzelne andere Gruppe vorrangig anwendbar ist, in die Gruppe G01B 21/00 zu klassifizieren.
Sachverzeichnis der Unterklasse
MESSVORRICHTUNGEN, GEKENNZEICHNET DURCH DAS VERWENDETE MATERIALG01B 1/00
ÜBERWIEGEND METHODEN ANGEWENDET ZUR MESSUNG
mechanischG01B 3/00, G01B 5/00
elektrisch oder magnetischG01B 7/00
durch StrömungsmittelG01B 13/00
optischG01B 9/00, G01B 11/00
durch nicht-optische elektromagnetische Strahlung; durch TeilchenstrahlungG01B 15/00
durch SchallwellenG01B 17/00
ANDERE MESSANORDNUNGENG01B 21/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01CLink zur Definition für IPC-Symbol: G01CG01CMessen von Entfernungen, Höhen, Neigungen oder Richtungen; Geodäsie; Navigation; Kreiselgeräte; Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie (Messen von Flüssigkeitsständen G01FMessen von Entfernung oder Geschwindigkeit durch Empfang oder Ausstrahlung von Radiowellen oder anderer Wellen, beruhend auf Ausbreitungseffekten, z.B. Doppler-Effekt, Laufzeit, Ausbreitungsrichtung G01S)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Navigation" bedeutet das Bestimmen des Standortes und des Kurses von Landfahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen und Raumfahrzeugen.
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
MESSINSTRUMENTE
zum Messen von Winkeln; von NeigungenG01C 1/00; G01C 9/00
zum Messen von Entfernungen; von Höhen oder NiveausG01C 3/00, G01C 22/00; G01C 5/00
Kompasse; Kreiselkompasse; andere NavigationsinstrumenteG01C 17/00; G01C 19/00; G01C 21/00
andere VermessungsinstrumenteG01C 15/00
kombinierte InstrumenteG01C 23/00
Herstellung, EichungG01C 25/00
AUFZEICHNEN VON PROFILENG01C 7/00
FOTOGRAMMMETRIE ODER VIDEOGRAMMMETRIEG01C 11/00
VERMESSEN VON GEWÄSSERNG01C 13/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01DLink zur Definition für IPC-Symbol: G01DG01DMessen, nicht besonders ausgebildet für eine spezielle Veränderliche; Einrichtungen oder Instrumente zum Messen von zwei oder mehr Veränderlichen, soweit nicht von einer anderen Unterklasse umfasst; Tarifmessgeräte; Übertragungs- oder Umwandlungseinrichtungen, die nicht für eine spezielle Veränderliche besonders ausgebildet sind; Messen oder Prüfen, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • Einrichtungen zum Anzeigen oder zum Aufzeichnen von Messergebnissen, die nicht ausschließlich Veränderliche betreffen, die von einer einzelnen anderen Unterklasse umfasst werden;
    • Ähnliche Anordnungen, bei denen die eingegebene Größe nicht gemessen werden soll, z.B. eine Handbetätigung;
    • Einzelheiten von Messinstrumenten, die von allgemeinem Interesse sind;
    • Messumformer, die nicht allein zum Messen einer einzigen spezifischen Veränderlichen bestimmt sind und nicht anderweitig vorgesehen sind, d.h. Mittel zum Umformen der Ausgangsgröße eines Messgliedes in eine andere Veränderliche, wobei der Aufbau oder die Funktionsweise des Messgliedes nicht die Mittel zum Umformen bedingen;
    • Messen oder Prüfen, soweit nicht anderweitig vorgesehen.
  2. Es ist die dem Klassentitel G01 folgende Anmerkung zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
MESSANORDNUNGEN ALLGEMEIN
mit Darstellung der Messdaten in anderer Form als der ihres AugenblickwertesG01D 1/00
mit Ausbildung für besondere ZweckeG01D 3/00
Übertragungs- oder Umwandlungseinrichtungen, die nicht besonders für eine spezielle Veränderliche ausgebildet sindG01D 5/00
EinzelbauteileG01D 11/00
ANZEIGEN; EINZELBAUTEILE VON ANZEIGEGERÄTENG01D 7/00, G01D 13/00
AUFZEICHNEN; EINZELBAUTEILE VON AUFZEICHNUNGSGERÄTENG01D 9/00, G01D 15/00
PRÜFEN ODER EICHENG01D 18/00
MESSEN ODER PRÜFEN, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHENG01D 21/00
TARIFZÄHLUNGENG01D 4/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01FLink zur Definition für IPC-Symbol: G01FG01FMessen des Volumens, des Durchflussvolumens, des Massendurchflusses oder des Füllstandes; volumetrische Mengenmessung [2, 5]
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
VOLUMENMESSUNGG01F 17/00, G01F 19/00, G01F 22/00
DURCHFLUSSMENGENMESSUNG
bei stetigem Fluss; bei unstetigem Fluss; mittels eines proportionalen TeilstromesG01F 1/00; G01F 3/00; G01F 5/00
mit mehreren MessbereichenG01F 7/00
durch Vergleich mit einem anderen WertG01F 9/00
FÜLLSTANDSANZEIGERG01F 23/00
VOLUMETRISCHE MENGENMESSUNGG01F 11/00, G01F 13/00
EINZELHEITEN UND ZUBEHÖRG01F 15/00
PRÜFEN UND KALIBRIERENG01F 25/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01GLink zur Definition für IPC-Symbol: G01GG01GWägen
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
WÄGEVORRICHTUNGEN GEKENNZEICHNET DURCH DEREN AUSBILDUNG
mechanischG01G 1/00, G01G 3/00
mit StrömungsmittelnG01G 5/00
elektrisch, magnetischG01G 7/00
andereG01G 9/00
WÄGEVORRICHTUNGEN, GEKENNZEICHNET DURCH ODER BESTIMMT FÜR DAS WÄGEN VON LASTEN MIT BESONDEREN EIGENSCHAFTENG01G 11/00-G01G 19/00
EINZELHEITENG01G 21/00
HILFSVORRICHTUNGENG01G 23/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01HLink zur Definition für IPC-Symbol: G01HG01HMessen von mechanischen Schwingungen oder Ultraschall-, Schall- oder Infraschallwellen [4]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst die Kombination von Erzeugung und Messen mechanischer Schwingungen.
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ARTEN DER MESSUNG
durch unmittelbare Leitung; durch Erfassen in einem Fluid; durch Empfindlichkeit gegen Strahlung; durch Erfassen der Änderung der elektrischen oder magnetischen EigenschaftenG01H 1/00; G01H 3/00; G01H 9/00; G01H 11/00
MESSEN BESTIMMTER PARAMETER
Fortpflanzungsgeschwindigkeit; Nachhallzeit; Resonanzfrequenz; mechanische oder akustische ImpedanzG01H 5/00; G01H 7/00; G01H 13/00; G01H 15/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01JLink zur Definition für IPC-Symbol: G01JG01JMessen der Intensität, der Geschwindigkeit, der spektralen Zusammensetzung, der Polarisation, der Phase oder der Pulscharakteristik von infrarotem, sichtbarem oder ultraviolettem Licht; Farbmessung; Strahlungspyrometrie [2]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst das Erfassen des Vorhanden- oder Nichtvorhandenseins von infrarotem, sichtbarem oder ultraviolettem Licht, soweit nicht anderweitig vorgesehen.
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
FOTOMETRIE; PYROMETRIEG01J 1/00; G01J 5/00
SPEKTROMETRIE; MESSUNG: POLARISATION; LICHTGESCHWINDIGKEIT; PHASE; PULSEG01J 3/00; G01J 4/00; G01J 7/00; G01J 9/00; G01J 11/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01KLink zur Definition für IPC-Symbol: G01KG01KMessen der Temperatur; Messen von Wärmemengen; Temperaturfühler, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Strahlungspyrometrie G01J 5/00)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Thermometer" schließt Temperaturfühler ein, soweit sie nicht in anderen Unterklassen vorgesehen sind.
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
MESSEN DER TEMPERATUR
gekennzeichnet durch das ArbeitsprinzipG01K 5/00, G01K 7/00, G01K 9/00, G01K 11/00
Thermometer, die einen anderen als den Momentanwert angebenG01K 3/00
Einzelheiten von Thermometern, soweit sie nicht besonders für einen bestimmten Typ von Thermometer ausgebildet sindG01K 1/00
Thermometer, besonders ausgebildet für spezielle ZweckeG01K 13/00
Prüfen und Kalibrieren von ThermometernG01K 15/00
MESSEN DER WÄRMEMENGE; PRÜFEN UND KALIBRIEREN VON KALORIMETERNG01K 17/00; G01K 19/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01LLink zur Definition für IPC-Symbol: G01LG01LMessen von Kraft, mechanischer Spannung, Drehmoment, Arbeit, mechanischer Leistung, mechanischem Wirkungsgrad oder des Drucks von Fluiden (Wägen G01G) [4]
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
MESSEN VON KRAFT, MECHANISCHER SPANNUNG, DREHMOMENT, ARBEIT, MECHANISCHER LEISTUNG, MECHANISCHEM WIRKUNGSGRAD
allgemeine Methoden; Vorrich- tungen, angepasst an besondere ZweckeG01L 1/00, G01L 3/00; G01L 5/00
MESSEN DES DRUCKES VON FLUIDEN
MessmethodenG01L 7/00, G01L 9/00, G01L 11/00
Messungen des Differenzdruckes oder des MehrfachdruckesG01L 13/00, G01L 15/00
Einzelheiten der Vorrichtungen oder ZubehörG01L 19/00
MESSVORRICHTUNGEN ANGEPASST FÜR BESONDERE ZWECKE
Messen des Druckes von aufgeblasenen KörpernG01L 17/00
VakuummeterG01L 21/00
INDIKATOREN FÜR SCHNELLE ÄNDERUNGEN, INSBESONDERE FÜR DAS ARBEITEN VON KRAFTMASCHINEN MIT STRÖMUNGSMITTELDRUCKG01L 23/00
PRÜFEN ODER EICHENG01L 25/00, G01L 27/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01MLink zur Definition für IPC-Symbol: G01MG01MPrüfen der statischen oder dynamischen Massenverteilung rotierender Teile von Maschinen oder Konstruktionen; Prüfen von Konstruktionsteilen oder Apparaten, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
PRÜFEN DER STATISCHEN ODER DYNAMISCHEN MASSENVERTEILUNG ROTIERENDER TEILE VON MASCHINEN ODER KONSTRUKTIONENG01M 1/00
UNTERSUCHEN AUF DICHTIGKEIT; AUF ELASTIZITÄTG01M 3/00; G01M 5/00
SCHWINGUNGS- ODER STOSSPRÜFUNGG01M 7/00
BESONDERE ANWENDUNGEN
aerodynamisches Prüfen; hydrodynamisches PrüfenG01M 9/00; G01M 10/00
optisches PrüfenG01M 11/00
mechanisches Prüfen oder Prüfen von MaschinenG01M 13/00, G01M 15/00, G01M 17/00
SACHVERHALTE, SOWEIT NICHT IN ANDEREN GRUPPEN DIESER UNTERKLASSE VORGESEHENG01M 99/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01NLink zur Definition für IPC-Symbol: G01NG01NUntersuchen oder Analysieren von Stoffen durch Bestimmen ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften (Mess- oder Untersuchungsverfahren außer Immunoassay unter Einschluss von Enzymen oder Mikroorganismen C12M, C12Q)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Untersuchen" bedeutet Prüfen oder Bestimmen;
    • "Stoffe" umfasst feste, flüssige und gasförmige Medien, z.B. die Atmosphäre.
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
  3. Das Untersuchen der Eigenschaften von Werkstoffen, welche für den Gebrauch in von B23K umfassten Verfahren besonders ausgebildet sind, sind in B23K 31/12 zu klassifizieren.
Sachverzeichnis der Unterklasse
PROBENENTNAHME, PROBEVORBEREITUNGG01N 1/00
UNTERSUCHEN ODER ANALYSIEREN, GEKENNZEICHNET DURCH DIE UNTERSUCHTE EIGENSCHAFT
Widerstandsfähigkeit; Dichte; StrömungG01N 3/00; G01N 9/00; G01N 11/00
Oberflächen- oder Grenzeffekte; Merkmale von Teilchen, Durchlässigkeit; Reibung und AdhäsionskraftG01N 13/00; G01N 15/00; G01N 19/00
WitterungsbeständigkeitG01N 17/00
UNTERSUCHEN ODER ANALYSIEREN, GEKENNZEICHNET DURCH DAS ANGEWANTE VERFAHREN
Wägen; Messen des Druckes oder der Menge von Gas; mechanischG01N 5/00; G01N 7/00; G01N 19/00
optisch; durch Mikrowellen; durch StrahlungG01N 21/00; G01N 22/00; G01N 23/00
magnetische Resonanz oder andere SpineffekteG01N 24/00
thermisch; elektrisch, elektro- chemisch, magnetisch; akustischG01N 25/00; G01N 27/00; G01N 29/00
durch Trennen in Bestandteile; durch Anwenden von chemischen MethodenG01N 30/00; G01N 31/00
ANDERE METHODEN DES UNTERSUCHENS ODER ANALYSIERENS, GEKENNZEICHNET DURCH DEN UNTERSUCHTEN STOFFG01N 33/00
ImmunoassayG01N 33/53
AUTOMATISCHE ANALYSEG01N 35/00
EINZELHEITEN, DIE VON DEN VORANGEHENDEN GRUPPEN NICHT UMFASST SINDG01N 37/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01PLink zur Definition für IPC-Symbol: G01PG01PMessen der Lineargeschwindigkeit oder Winkelgeschwindigkeit, der Beschleunigung, der Verzögerung oder des Stoßes; Anzeigen des Vorhandenseins oder Fehlens einer Bewegung; Anzeigen der Richtung einer Bewegung (Messung der Winkelgeschwindigkeit unter Benutzung von Kreiseleffekten G01C 19/00kombinierte Messvorrichtungen zum Messen von zwei oder mehr Veränderlichen der Bewegung G01C 23/00Messen der Schallgeschwindigkeit G01H 5/00Messen der Lichtgeschwindigkeit G01J 7/00Bestimmen der Richtung oder der Geschwindigkeit von festen Körpern durch Reflexion oder Wiederausstrahlung von Funkwellen oder anderen Wellen, beruhend auf Ausbreitungseffekten, z.B. Doppler-Effekt, Laufzeit, Ausbreitungsrichtung G01SMessen der Geschwindigkeit der Kernstrahlung G01T)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst das Messen der Richtung oder der Geschwindigkeit von fließfähigen Medien mittels Ausbreitungseffekten von in dem Medium selbst erzeugten Radiowellen oder anderen Wellen, z.B. durch Laser-Anemometer, durch Ultraschallströmungsmesser nach dem "Sing-around-System".
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ANZEIGEN DER BEWEGUNG ODER DER BEWEGUNGSRICHTUNGG01P 13/00
MESSEN DER LINEAR- ODER WINKELGESCHWINDIGKEIT FESTER KÖRPER
gekennzeichnet durch das vorherrschende Wirkungsprinzip der MittelG01P 3/00
durch Integrierung; durch Anwendung des Kreiseleffekts; durch MittelungG01P 7/00; G01P 9/00; G01P 11/00
MESSEN DER GESCHWINDIGKEIT VON FLIESSFÄHIGEN MEDIEN ODER DER RELATIVEN GESCHWINDIGKEIT EINES FESTEN KÖRPERS ZU EINEM FLIESSFÄHIGEN MEDIUM ODER EINES FLIESSFÄHIGEN MEDIUMS ZU EINEM FESTEN KÖRPERG01P 5/00
MESSEN DER BESCHLEUNIGUNG ODER EINER BESCHLEUNIGUNGSÄNDERUNGG01P 15/00
EINZELHEITENG01P 1/00
FUNKTIONELLES PRÜFEN ODER EICHENG01P 21/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01QLink zur Definition für IPC-Symbol: G01QG01QRastersondentechniken oder Vorrichtungen hierfür; Anwendung von Rastersondentechniken, z.B. Rastersondenmikroskopie [Scanning-Probe Microscopy = SPM] [2010.01]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Erste-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die erste zutreffende Stelle klassifiziert.
Hierarchische Anzeige einschalten: G01RLink zur Definition für IPC-Symbol: G01RG01RMessen elektrischer Größen; Messen magnetischer Größen (Anzeige der richtigen Abstimmung von Resonanzkreisen H03J 3/12)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • das Messen aller Arten von elektrischen oder magnetischen Größen entweder direkt oder durch Ableitung von anderen elektrischen oder magnetischen Größen;
    • das Messen aller Arten von elektrischen oder magnetischen Eigenschaften von Materialien;
    • die Prüfung elektrischer oder magnetischer Vorrichtungen, Geräte oder Netzwerke (z.B. Entladungsröhren, Verstärker) oder das Messen ihrer Charakteristiken;
    • die Anzeige der Anwesenheit oder des Vorzeichens von Strömen oder Spannungen;
    • Geräte zur Messung von NMR, ESR oder anderer Spineffekte, soweit nicht für eine bestimmte Anwendung besonders ausgebildet;
    • Einrichtungen zum Erzeugen von Signalen, die zum Ausführen solcher Prüfungen oder Messungen vorgesehen sind.
  2. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Messen" umfasst auch Prüfen;
    • Unter "Instrumente" oder "Messinstrumente" sind elektromechanische Messeinrichtungen zu verstehen;
    • Unter "Anordnungen zum Messen" sind Geräte, Schaltungen oder Verfahren zum Messen zu verstehen.
  3. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
  4. In dieser Unterklasse werden Instrumente und Anordnungen zur Messung elektrischer Variabler folgendermaßen klassifiziert:
    • Elektromechanische Instrumente, bei denen die gemessenen elektrischen Variablen direkt die Anzeige des gemessenen Werts beeinflussen, einschließlich kombinierter Wirkungen von zwei oder mehr Werten, werden in die Gruppen G01R 5/00-G01R 11/00 klassifiziert.
    • Gemeinsame Einzelheiten verschiedener Instrumente, die von den Gruppen G01R 5/00-G01R 11/00 umfasst werden, werden in Gruppe G01R 1/00 klassifiziert.
    • Anordnungen, die Schaltungen zur Anzeige eines gemessenen Wertes durch Ableitung, Berechnung oder anderweitige Verarbeitung elektrischer Variabler, z.B. durch Vergleich mit einem anderen Wert, einschließen, werden in die Gruppen G01R 17/00-G01R 29/00 klassifiziert.
    • Gemeinsame Einzelheiten verschiedener Anordnungen, die von den Gruppen G01R 17/00-G01R 29/00 umfasst werden, werden in Gruppe G01R 15/00 klassifiziert.
  5. In dieser Unterklasse hat die Gruppe G01R 17/00 Vorrang vor den Gruppen G01R 19/00-G01R 31/00.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ELEKTRISCHE MESSGERÄTE
allgemeinG01R 5/00, G01R 7/00, G01R 9/00
EinzelheitenG01R 1/00
Herstellung; Eichen, PrüfenG01R 3/00; G01R 35/00
ELEKTROMECHANISCHE MESSUNG DES ZEITINTEGRALS VON LEISTUNG ODER STROMG01R 11/00
MESSUNG ELEKTRISCHER GRÖSSEN
Einzelheiten für MessanordnungenG01R 11/02, G01R 15/00
Anordnungen zum bildlichen DarstellenG01R 13/00
Messen durch Vergleich mit einem BezugswertG01R 17/00
Messen von: Strom oder Spannung; Leistung, Leistungsfaktor; Zeitintegral von Leistung oder Strom; Frequenz; Widerstand, Blindwiderstand, ScheinwiderstandG01R 19/00; G01R 21/00; G01R 22/00; G01R 23/00; G01R 27/00
andere GrößenG01R 25/00, G01R 29/00
PRÜFEN ELEKTRISCHER EIGENSCHAFTEN ODER FEHLERORTSBESTIMMUNGENG01R 31/00
MESSUNG MAGNETISCHER GRÖSSENG01R 33/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01SLink zur Definition für IPC-Symbol: G01SG01SFunkpeilung; Funknavigationssysteme; Bestimmen der Entfernung oder der Geschwindigkeit mittels Funkwellen; Orten oder Ermitteln der Anwesenheit mittels Reflexion oder Wiederausstrahlung von Funkwellen; vergleichbare Anordnungen mit anderen Wellen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Antwortgerät [Transponder]" bedeutet eine Anordnung, die auf eine eintreffende abfragende oder aufspürende Welle durch Aussenden einer spezifischen antwortenden oder identifizierenden Welle reagiert.
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen und die Anmerkung (1) zur Unterklasse G09B zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BAKENSYSTEME; PEILER; STANDORTSBESTIMMUNGG01S 1/00; G01S 19/00; G01S 3/00; G01S 5/00
RADAR- ODER VERGLEICHBARE SYSTEME
EinzelheitenG01S 7/00
Verwendung von Funkwellen, Verwendung von anderen Wellen, deren Wellenlänge oder Art unerheblich oder unspezifiziert istG01S 13/00
Verwendung von SchallwellenG01S 15/00
Verwendung von anderen elektromagnetischen Wellen als FunkwellenG01S 17/00
SYSTEME ZUM BESTIMMEN VON ENTFERNUNG ODER GESCHWINDIGKEIT, DIE KEINE REFLEXION ODER WIEDERAUSSTRAHLUNG VERWENDENG01S 11/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01TLink zur Definition für IPC-Symbol: G01TG01TMessung von Kernstrahlung oder Röntgenstrahlung (Strahlungsanalyse von Stoffen, Massenspektrometrie G01N 23/00Röhren zum Bestimmen des Vorhandenseins, der Intensität, der Dichte oder der Energie einer Strahlung oder von Teilchen H01J 47/00)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst die Messung von Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, Teilchenstrahlung, kosmischer Strahlung oder Neutronenstrahlung.
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Hierarchische Anzeige einschalten: G01VLink zur Definition für IPC-Symbol: G01VG01VGeophysik; Gravitationsmessungen; Aufspüren von Massen oder Gegenständen; Objektmarkierungen (Einrichtungen zum Anzeigen des Liegeplatzes von verschütteten, z.B. schneeverschütteten, Personen A63B 29/02) [4, 6]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst Radar-, Sonar-, Lidar- oder vergleichbare Systeme, die für die Anwendung in der Geophysik besonders ausgebildet sind. Radar-, Sonar-, Lidar- oder vergleichbare Systeme oder Einzelheiten solcher Systeme werden ebenfalls in die Unterklasse G01S klassifiziert, wenn sie von allgemeinem Interesse sind.
  2. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Objektmarkierungen" sind Anordnungen, die mit einem Nachweisfeld zusammenwirken, z.B. dem Nahfeld, und eine spezifische Nachweiswirkung erzeugen; "Objektmarkierungen" sind auch aktive Elemente, die ein nachweisbares Feld erzeugen.
  3. In dieser Unterklasse gelten die geophysikalischen Methoden, sowohl für die Erde, als auch für andere Himmelskörper, z.B. Planeten.
  4. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
MESSVERFAHREN ODER MESSGERÄTE ZUM PROSPEKTIEREN ODER NACHWEISEN
seismisch oder akustischG01V 1/00
elektrisch, magnetisch; durch Kernstrahlung; gravimetrisch; durch optische MittelG01V 3/00; G01V 5/00; G01V 7/00; G01V 8/00
andere oder kombiniertG01V 9/00; G01V 11/00
Aufspüren mittels ObjektmarkierungenG01V 15/00
Geomodellierung allgemeinG01V 20/00
MESSEN VON FELDERN
Magnetfeld; SchwerkraftfeldG01V 3/00; G01V 7/00
HERSTELLEN, EICHEN, INSTANDHALTENG01V 13/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G01WLink zur Definition für IPC-Symbol: G01WG01WMeteorologie (Radar-, Sonar-, Lidar- oder ähnliche Systeme für meteorologische Anwendungen G01S 13/95, G01S 15/88, G01S 17/95)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Meteorologie" umfasst das Messen von bestimmten atmosphärischen Umgebungsbedingungen.
  2. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.