F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |
F16B | Vorrichtungen zum Befestigen oder Sichern von Konstruktionselementen oder Maschinenteilen, z.B. Nägel, Bolzen, Schrauben, Sprengringe, Klemmen, Klammern oder Keile; Verbindungen oder Verbinden (Kupplungen für die Übertragung von Drehbewegungen F16D) | |
F16B 41/00 | Sichern gegen Verlorengehen von Schrauben, Muttern oder Stiften; Sichern gegen unbefugtes Betätigen von Schrauben, Muttern oder Stiften (Plomben G09F 3/00) [1, 2006.01] |