F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |||
F16B | Vorrichtungen zum Befestigen oder Sichern von Konstruktionselementen oder Maschinenteilen, z.B. Nägel, Bolzen, Schrauben, Sprengringe, Klemmen, Klammern oder Keile; Verbindungen oder Verbinden (Kupplungen für die Übertragung von Drehbewegungen F16D) | |||
Befestigungen ohne Gewinde | ||||
F16B 19/00 | Bolzen ohne Gewinde; Bolzen mit verformbaren Teilen (für Schraubenverbindungen F16B 29/00); Niete (Sicherungen gegen Herausziehen F16B 21/00) [1, 2006.01] | |||
F16B 19/02 |
|